Wie funktioniert der Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie?

Möchten Sie ein Auto innerhalb der Familie übergeben oder von einem Familienmitglied übernehmen? Der Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie ist jederzeit möglich. Ein klassisches Beispiel: Ein Kind hat gerade den Führerschein erworben und soll nun als Fahranfänger den Wagen der Eltern bekommen. Halterwechsel können aber auch zwischen den Lebens- und Ehepartnern oder zwischen Großeltern und Enkeln vorkommen.

Im Rahmen des Halterwechsels müssen Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen und das Kraftfahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle auf den neuen Halter umschreiben lassen. Erfahren Sie, welche Bedingungen, Unterlagen und Kosten mit der Ummeldung verbunden sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie auf Wunsch die Schadenfreiheitsklasse ganz einfach mit übertragen können.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?

Es sind nur wenige Punkte, die der neue Halter bei der Ummeldung des Fahrzeuges berücksichtigen muss. Der wesentlichste Punkt: Der neue Halter muss mit einer eVB-Nummer zum Abruf nachweisen, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Erfolgt die Ummeldung innerhalb der Familie, müssen Sie auch dann die örtliche Kfz-Zulassungsstelle persönlich aufsuchen. Nehmen Sie unbedingt die folgenden Unterlagen mit, damit die Ummeldung durchgeführt werden kann:

  • Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • IBAN für die Zahlung der Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichen (kann ggf. der neue Halter übernehmen)
  • Ist das Auto älter als drei Jahre, muss der Nachweis der Hauptuntersuchung vorgelegt werden
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II)
  • eVB-Nummer von der neuen Kfz-Versicherung – Hier beantragen!

Im Zusammenhang mit der Umschreibung muss sich nur der neue Halter identifizieren. Für die Abmeldung vom alten Fahrzeughalter sind von diesem keine Ausweisdokumente erforderlich. Denken Sie aber an die bisherigen Kfz-Kennzeichen, damit sie die Zulassungsbehörde entstempeln kann.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Natürlich ist es ärgerlich, wenn Sie vor Ort sind und feststellen, dass Sie nicht alle erforderlichen Dokumente vorlegen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie noch weitere Unterlagen benötigen, kontaktieren Sie im Vorfeld einen Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle. Beachten Sie zusätzlich, dass Sie folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn ein Halterwechsel innerhalb der Familie stattfinden soll:

  • Der neue Halter darf keine offenen Gebühren oder Auslagen aus zurückliegenden Kfz-Zulassungen haben
  • Es dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer bestehen
  • Erfolgt die Zulassung nicht durch den Halter selbst, dürfen Sie die Vollmacht nicht vergessen

Ist der Halterwechsel mit Kosten verbunden?

Beachten Sie, dass eine Kfz-Umschreibung mit Gebühren verbunden ist. Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt und belaufen sich auf 16,70 oder 27,- Euro. Das ist davon abhängig, ob Sie das Fahrzeug im selben oder in einem anderen Zulassungsbezirk ummelden. Eine Umschreibung im selben Bezirk ist günstiger. Ändert sich das Ortskennzeichen, sind die höheren Gebühren fällig.

Des Weiteren müssen Sie eventuell auch die Kosten für ein neues Kfz-Kennzeichen bezahlen. Bei einer Ummeldung innerhalb des Land- oder Stadtkreises können Sie das alte Kennzeichen behalten. Findet die Anmeldung aber außerhalb des vorherigen Zulassungsbezirks statt, müssen Sie neue Kennzeichen kaufen. Die Kosten für die Schilder liegen insgesamt bei ungefähr 30,- Euro und können bei der Zulassungsstelle erstellt werden.

Die einzelnen Schritte der Ummeldung

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und auch im Besitz aller notwendigen Unterlagen sind, kann die Zulassungsbehörde nun den Halterwechsel in der Familie nach folgendem Ablauf durchführen:

  1. Sachbearbeiter nimmt Fahrzeugdaten auf
  2. Anpassung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. Anpassung der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  4. Erhalt der erforderlichen Plaketten (Stempelplakette und Hauptuntersuchung)
  5. Übergabe der Feinstaubplakette (falls noch nicht vorhanden)
  6. Zuweisung und Mitteilung des neuen Kennzeichenkürzels
  7. Anfertigung des Kennzeichens (vor Ort möglich)
  8. Zulassungsbehörde benachrichtigt die Kfz-Versicherung über den Halterwechsel

Neue Versicherung für den neuen Halter

Im Zuge des Halterwechsels schließen Sie als neuer Fahrzeughalter eine neue Kfz-Versicherung ab. Sie werden damit nicht nur neuer Halter sondern auch Versicherungsnehmer. Das ist sinnvoll, weil Sie so eigene Schadenfreiheitsklassen nutzen oder ansammeln können.

Wenn Sie noch keine eigenen Schadenfreiheitsklassen haben, können Sie die Schadenfreiheitsrabatte in der Regel von einem Familienmitglied ersten Grades übernehmen. Die Höhe der Rabatte ist davon abhängig, wie lange Sie bereits den Führerschein besitzen. Grob kann man sagen, dass Sie für jedes Führerscheinjahr eine Schadenfreiheitsklasse übertragen dürfen. Haben Sie also zum Beispiel seit 3 Jahren den Führerschein, dann können Sie möglicherweise die Schadenfreiheitsklasse 3 übernehmen. Die restlichen Schadenfreiheitsklassen würden entfallen.

Die Kündigung der bisherigen Kfz-Versicherung des alten Halters ist nicht nötig. Bei der Ummeldung auf den Familienangehörigen informiert die Zulassungsstelle die bisherige Versicherung immer automatisch. Der alte Versicherungsvertrag wird dann abgerechnet.

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