Wie funktioniert die Kfz-Zulassung durch den Händler?

Das Auto ist das mit Abstand meistgenutzte, praktischste Fortbewegungsmittel und kann über ganz verschiedene Quellen bezogen werden. In den meisten Fällen erwerben die Kunden ein Kraftfahrzeug über einen Händler. Haben Sie Ihr Kfz auch bei einem Händler gekauft? Damit Sie nach dem Kauf Ihren neuen Flitzer problemlos durch die Straßen steuern können, bieten viele Händler bestimmte Serviceangebote an.

In erster Linie geht es hierbei natürlich um die Anmeldung des Kraftfahrzeugs beim Straßenverkehrsamt. Wer schon einmal ein Kraftfahrzeug angemeldet hat, der weiß, dass hierfür einige Unterlagen nötig sind. Wer keinen Zulassungstermin gemacht hat, sollte außerdem etwas Zeit mitbringen. Bei der Zulassungsstelle kann es mitunter schon einmal ein wenig länger dauern. Warum also nicht dem Verkäufer die Arbeit übernehmen lassen?

Wie läuft die Zulassung über einen Händler ab?

Wenn man ein Fahrzeug über einen Händler kauft, bieten diese oft den bürokratischen Teil der Anmeldung als Service-Leistung an. Das heißt, dass sich der Käufer weder um die Beschaffung der Nummernschilder noch um die Beibringung der entsprechenden Papiere kümmern muss. Der Händler erledigt all das, so dass der Käufer nach einigen Tagen sein neues Auto komplett mit Kennzeichen, Zulassung und allen nötigen Papieren im Autohaus abholen kann.

Allerdings gibt es hier einige Regeln zu beachten. Zum Beispiel müssen die Käufer dem Händler eine Zulassungsvollmacht erteilen. Denn ohne diese Vollmacht ist es auch einem autorisierten Händler nicht möglich, das Kfz anzumelden. Diese Bevollmächtigung ist schriftlich zu erteilen.

Hinzu kommt ebenfalls eine Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzug. Die Zulassungsbehörde wird damit die Steuern für den Wagen vom Konto einziehen. Das funktioniert nicht ohne die Vorlage der Bankdaten und der Einwilligung des Halters. Sollte der Kfz-Halter also nicht selbst für die Fahrzeuganmeldung vorstellig werden, wird eine vorher unterschriebene SEPA-Bewilligung benötigt. Liegen all diese Unterlagen und Vollmachten vor, dann steht auch der Anmeldung durch einen Händler nichts mehr im Wege.

eVB-Nummer beantragen und Händler mitteilen

Die eVB-Nummer ist ein Versicherungsnachweis, den der Händler unbedingt braucht. Ohne die eVB-Nummer kann der Händler Ihr Fahrzeug nämlich nicht zulassen.

  • Leistungslücken vermeiden
  • eVB-Nummer sofort online
  • Code dem Händler geben

Für welches Fahrzeug brauchen Sie die eVB-Nummer?

Kosten bei der Anmeldung über den Händler

Die Frage nach den Kosten ist nicht pauschal zu beantworten. Wer zum Beispiel einen Neuwagen kauft, für den übernimmt der Autohändler schon einmal gerne die Kosten. Dies ist dann als kostenlose Kundendienstleistung seitens des Händlers zu sehen. Es kommt in dieser Frage also immer auf das jeweilige Autohaus an.

Es kann daher natürlich auch sein, dass der Händler sich diese Leistung bezahlen lässt. Die Kosten richten sich dann nach dem Aufwand und sollten vorab geklärt werden. Da auch die Anmeldung von Fahrzeugen zu den täglichen Aufgaben der Händler gehört, sollten diese dem Käufer vorab die genauen Kosten nennen können, so dass böse Überraschungen ausgeschlossen sind.

Von der Anmeldung selbst wird der Käufer nichts mitbekommen. Sofern alle nötigen Dokumente vorliegen, wird der Händler sämtliche Schritte in die Wege leiten. Er wird einen seiner Mitarbeiter zu dem Straßenverkehrsamt schicken, um die Dokumente vorzulegen und den Vorgang abzuschließen. Auch die Kennzeichen werden im Autohaus von dem Händler fertig montiert.

Welche Papiere werden zur Anmeldung benötigt?

Es leuchtet ein, dass ein Auto vor dem Gebrauch auf der Straße angemeldet werden muss und dafür generell einige Unterlagen benötigt werden. Um sein Kfz anmelden zu können, braucht man nicht nur Dokumente, die die persönliche Identität feststellen, wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Dem beauftragten Autohändler müssen Sie oft nur eine Kopie des Ausweisdokuments übergeben.

Selbstverständlich werden auch Papiere zum Fahrzeug selbst benötigt. Hierzu zählt der Kfz-Brief und der Fahrzeugschein, ohne die keine Eintragungen möglich ist. Der Brief ist die Besitzurkunde für das Auto. Hier ist die Anzahl der eventuellen Vorbesitzer nachprüfbar. In beiden Belegen finden sich ansonsten alle möglichen Daten rund um das Auto wie Baujahr, Hersteller, Ausstattung und vieles mehr wieder. Beide Dokumente sind bereits im Besitz des Händlers, so dass Sie sich selber darum nicht kümmern müssen.

Bei der Anmeldung wird ebenfalls eine aktuelle HU-Bescheinigung benötigt. Diese dient als Beweis dafür, dass das Auto auch verkehrssicher ist und in Bezug auf die Abgasemissionen die zulässigen Werte nicht überschreitet. Ohne Vorlage dieser Papiere ist die Anmeldung eines Autos definitiv nicht möglich, da die Zulassungsbehörde diese Unterlagen benötigt, um die Tauglichkeit des Fahrzeugs nachweisen zu können. Die Hauptuntersuchungen können entweder direkt bei dem TÜV, der DEKRA oder aber auch in einer anderen Prüfwerkstatt gemacht werden. Eventuell kann auch der Händler mit seiner hausinternen Werkstatt weiterhelfen.

Weiterhin benötigt werden Kennzeichen, da diese bei der Anmeldung mit den entsprechenden Plaketten versehen werden. Oft finden sich im direkten Umkreis der Zulassungsbehörden einige Shops, in denen die Nummernschilder direkt durch den Pkw-Händler angefertigt werden können.

Ebenfalls vorgelegt werden muss eine aktuelle elektronische Versicherungsbestätigung. Denn diese belegt, dass für das anzumeldende Fahrzeug ein ordnungsgemäßer Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungen erteilen eine so genannte eVB-Kennziffer. Die eVB-Nummer zum Abruf muss der Fahrzeughalter selber bei einer Versicherung online beantragen und bekommt diese nach dem Online-Antrag in der Regel sofort mitgeteilt.

Fazit: Händlerservice spart Zeit, erfordert aber Vollmachten

Wer sein neues Auto von einem Händler anmelden lassen möchte, muss diesem Dritten immer schriftlich eine Bevollmächtigung erteilen. Auch der Kaufvertrag muss in manchen Fällen vorgelegt werden. Wer sich für die Zulassung durch ein Autohaus entscheidet, erspart sich selbst eine Menge Zeit und Aufwand. Und je nach Händler fallen hierfür noch nicht einmal extra Gebühren an. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Kostenverzicht vorab besprochen werden sollten.