Wann kann man die Kfz-Versicherung kündigen?

Wer die Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss die Fristen und Termine kennen. Verpassen Sie nämlich die Kündigungsfrist, müssen Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer Versicherung bleiben. Das kann finanzielle Nachteile mit sich bringen, wenn Sie bei einer teuren Versicherung sind.

Informieren Sie sich jetzt, wann die Kfz-Versicherung kündbar ist und was Sie dabei beachten müssen. Ob Sie Ihren Vertrag auch mit einem Sonderkündigungsrecht mitten im Jahr aufheben können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.

Bis wann kann man die Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kfz-Versicherung kann jederzeit gekündigt werden. Jedoch wird die Kündigung immer erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Bei den meisten Anbietern müssen Sie die Kfz-Versicherung spätestens bis zum 30.11. kündigen, weil das Versicherungsjahr zum 31.12. abläuft. Bis zu diesem Datum halten Sie also noch die einmonatige Kündigungsfrist ein.

Bei manchen Anbietern kann das Versicherungsjahr zu einem anderen Datum ablaufen. In diesen Fällen kann auch eine Kündigung mitten im Jahr möglich sein. Welches Datum für Ihren Vertrag gilt, können Sie in Ihrem Versicherungsschein unter „Vertragsablauf“ oder „Hauptfälligkeit“ nachlesen.

Wie kann man die Kfz-Versicherung kündigen?

Um eine Autoversicherung zu kündigen, müssen Sie der Versicherung Ihren Kündigungswunsch schriftlich mitteilen. Dafür können Sie unsere Vorlage ausfüllen, unterschreiben und pünktlich per Brief oder E-Mail an Ihre Kfz-Versicherung schicken.

Möchten Sie es einfacher haben? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Kündigungsservice! Wenn Sie eine Autoversicherung bei uns neu abschließen, können Sie Ihre aktuelle Versicherung mit nur einem Klick online kündigen. Eine zusätzliche Kündigung per E-Mail oder Post ist dann nicht mehr nötig.

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Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung

Unter bestimmten Umständen müssen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten, um Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Mit dem Kfz-Sonderkündigungsrecht können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Situationen dafür vorliegen und welche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Kfz-Versicherung nach Schaden kündigen

Tritt ein Haftpflichtschaden, Teilkaskoschaden oder Vollkaskoschaden ein, können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden. Egal, ob es ein kleiner Schadensfall oder ein Totalschaden ist. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats bei der Kfz-Versicherung eingehen, nachdem eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:

  • Beendigung der Verhandlung über die Entschädigung
  • Anerkennung der Leistungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Unrechte Ablehnung der Leistungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Anweisung zum Zulassen eines Rechtsstreits gegen den Anspruch eines Dritten
  • Eintritt eines rechtskräftigen Urteils im Rechtsstreit mit dem Dritten

Dürfen Sie von der Sonderkündigung Gebrauch machen, können Sie die Kündigung sofort, zu einem späteren Zeitpunkt oder spätestens zum Ende des Versicherungsjahres wirksam werden lassen.

Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung

Auch bei einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge haben Sie eine Sonderkündigungsrecht. Nachdem Sie die Mitteilung über die Beitragserhöhung bekommen haben, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats beenden. Die Sonderkündigung wird zu dem Datum wirksam, zu dem die Erhöhung hätte stattfinden sollen.

Versicherungsanbieter informieren Sie über die Preiserhöhung und Ihr Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden. Sollte Ihr Anbieter die Informationen nicht frühzeitig bereitstellen, kann eine Missachtung der Versicherungsbedingungen vorliegen und die Erhöhung unwirksam sein.

Hat man ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?

Ziehen Sie um, müssen Sie Ihre neue Anschrift der Autoversicherung und der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden. Ihr Versicherungsvertrag läuft dann normal weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es bei einem Umzug nicht.

Rein theoretisch ist es jedoch möglich, die Autoversicherung zu wechseln, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Dafür müssten Sie vor dem Umzug das Auto bei Ihrer bisherigen Zulassungsstelle abmelden und erst in Ihrem neuen Wohnort wieder anmelden. Für neue Anmeldungen gibt es zwischen den verschiedenen Zulassungsbezirken keinen Informationsaustausch. Somit bekommt auch Ihre alte Kfz-Versicherung von der Ummeldung nichts mit. Normalerweise wird Ihre Versicherung nämlich informiert und darf den Vertrag fortführen, wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten wieder zulassen.

Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist ein solcher Kfz-Versicherungswechsel jedoch nicht rechtmäßig. Dort steht nämlich: „Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Melden Sie das Fahrzeug mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzuführen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.“

Kündigung bei Verkauf und Abmeldung

Haben Sie Ihr Auto verkauft, müssen Sie Ihre Versicherung nicht ausdrücklich kündigen. Sobald Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf den neuen Eigentümer umgemeldet wird, erhält Ihre Kfz-Versicherung von der Zulassungsbehörde eine Nachricht und löst den Vertrag auf.

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, aber nicht verkaufen, dann wird Ihr Vertrag erstmal nur pausiert. Sollten Sie Ihr Auto nämlich innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden, müssen Sie den Vertrag fortführen. Die Pflicht zur Fortführung besteht aber nicht, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung fristgerecht bei der Abmeldung oder mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen.

Muss man bei einem Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel kündigen?

Bei einem Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel müssen Sie die Kfz-Versicherung nicht extra kündigen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, dürfen Sie Ihr neues Kraftfahrzeug bei jedem beliebigen Anbieter versichern. Der Vertrag für das alte Fahrzeug wird mit der Abmeldung aufgehoben. Für die Ummeldung mit Halterwechsel gilt das gleiche.

Vertragsaufhebung zum Ablauf eines Leasingvertrags

Wenn ein Leasingvertrag ausläuft, stellt sich die Frage, was mit dem Versicherungsvertrag passiert. Dabei muss man unterscheiden, ob das Leasingfahrzeug behalten oder zurückgegeben wird.

Schließen Sie einen Anschlussvertrag für dasselbe Leasingauto ab oder kaufen Sie es, dann läuft auch die Kfz-Versicherung ganz normal weiter.

Geben Sie das Auto an den Leasinganbieter zurück, meldet er das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Über die Abmeldung wird die Kfz-Versicherung automatisch informiert, damit sie den Vertrag aufheben kann.

Kfz-Versicherung wurde gekündigt – was nun?

Hat Ihre Kfz-Versicherung wegen Nichtzahlung oder einem Schaden gekündigt? Laut den Versicherungsbedingungen ist das erlaubt. Deshalb brauchen Sie jetzt eine neue Versicherung.

Sie können bei uns einen neuen Tarif abschließen. Dadurch profitieren Sie von günstigen Preisen. Jedoch legen wir Wert darauf, dass die Versicherungsbeiträge pünktlich gezahlt werden. Bitte achten Sie deshalb in Zukunft besser auf die genauen Zahlungstermine. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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