
Um eine behördliche Fahrberechtigung zu erlangen, müssen angehende Verkehrsteilnehmer einen theoretischen und einen praktischen Eignungstest absolvieren, sobald sie sich sicher fühlen oder die Pflichtstunden erfüllt haben. Bei Nichtbestehen einer Führerscheinprüfung, zum Beispiel durch das Verfehlen der geforderten Mindestpunktzahl oder durch Fahrfehler, hat jeder zwar noch weitere Versuche zur Verfügung. Dennoch kann nach mehreren Fehlschlägen eine […]