
In der Kfz-Versicherung ist ein Wechsel in der Regel immer mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Möchten Versicherungsnehmer von diesem Wechselrecht Gebrauch machen, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Manche Kfz-Versicherungen haben auch ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres. War der Versicherungsbeginn zum Beispiel erstmalig am […]