Es gibt zwei verschiedene Arten von eVB-Nummern. Eine davon ist die eVB zur Übermittlung. Die andere ist die eVB zum Abruf. Die elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf wird auch als „eVB-A“ oder „eVBA“ abgekürzt. Sie haben vermutlich im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung, Ummeldung oder einem Umzug davon gehört.
Im Gegensatz zur eVB zur Übermittlung, die Sie nicht zu sehen bekommen, händigt Ihnen der Versicherer die eVB-A aus. Das heißt, Sie erhalten einen siebenstelligen Code aus Zahlen und / oder Buchstaben. Diesen Code zeigen Sie dann für Ihren Vorgang bei der Zulassungsbehörde vor.
Wann braucht man die eVB-A?
Wenn Sie die eVB zum Abruf benötigen, dann muss der eVB-Code immer persönlich an die Kfz-Zulassungsstelle übergeben oder mündlich mitgeteilt werden. Anders als bei der eVB zur Übermittlung, die zum Beispiel bei einem Versicherungswechsel per elektronischer Datenübertragung an die Zulassungsbehörden übertragen wird.
Sie brauchen die eVB zum Abruf bei folgenden Ereignissen:
- Kfz-Zulassung nach einem Besitzerwechsel
- Kfz-Zulassung von Neuwagen
- Ummeldung in einem neuen Zulassungsbezirk
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Sonstige Zulassungen für Kurzzeit-, Ausfuhr- oder Saisonkennzeichen
Bevor Sie die eVB-A für Ihren Bedarf nutzen können, müssen Sie den Code generieren lassen. Wie das funktioniert, hängt davon ab, wofür Sie die eVB-Nummer verwenden möchten. Genaueres erfahren Sie im Folgenden.
eVB-A bei einer Kfz-Zulassung
Vor jeder Kfz-Zulassung müssen Sie zuerst entscheiden, über welche Kfz-Versicherung Ihr Kraftfahrzeug zukünftig geschützt sein soll. Damit Sie einen guten Vertrag für Ihr Fahrzeug finden, ist vor Beantragung der eVB-Nummer ein Online-Tarifvergleich empfehlenswert.
Mit einem Versicherungsvergleich sparen Sie erfahrungsgemäß mehrere hundert Euro pro Jahr ein. Die Versicherung, die für Sie am besten passt, beantragen Sie einfach bequem online und erhalten dann auch sofort die eVB-A:
eVB-A bei einem Umzug
Brauchen Sie die eVB zum Abruf bei einem Umzug, dann melden Sie sich bei Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung. Je nach Versicherer erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung per E-Mail, Telefon oder über den Online-Kundenaccount.
eVB-A bei einer Wiederzulassung
Lassen Sie dasselbe Kraftfahrzeug innerhalb von 18 Monaten nach der Abmeldung wieder zu, ohne dass sich der Fahrzeughalter ändert, können Sie die Kfz-Versicherung nicht wechseln. In diesem Fall müssen Sie sich daher an Ihre alte Versicherung wenden und dort die eVB zum Abruf anfordern.
Wenn die Abmeldung des Fahrzeugs schon länger als 18 Monate zurückliegt oder Sie den Vertrag fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt haben, dürfen Sie sich die eVB-A bei einer anderen Versicherung holen. Die eVB-A bekommen Sie dann wie bei einer normalen Kfz-Zulassung von einem beliebigen Kfz-Versicherungsanbieter.
