Grundsätzlich ist es empfehlenswert bereits vor der Kfz-Zulassung die passende Versicherung herauszusuchen und mit der dazugehörigen eVB-Nummer das Kraftfahrzeug anzumelden. Der Versicherer gewährleistet dann ab dem Zulassungstag den Versicherungsschutz. Wurde das so nicht gemacht, haben Sie im Nachhinein trotzdem das Recht, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Damit dies klappt, müssen Sie allerdings bestimmte Bedingungen einhalten. Einfach ist es, wenn Sie die eVB-Nummer noch nicht genutzt haben.
Ist eine nicht genutzte eVB-Nummer verbindlich?
Vielleicht kennen Sie folgende Situation: Eine Versicherung erstellt für Sie eine eVB-Nummer und händigt den Versicherungscode an Sie aus. Kurz darauf wünschen Sie sich aber doch lieber einen besseren Tarif bei einer anderen Versicherung, ohne dass Sie die elektronische Versicherungsbestätigung schon genutzt haben.
Müssen Sie Ihren Wagen jetzt bei der Versicherung versichern, wo Sie die eVB-Nummer geholt haben? Nein, Sie sind zu nichts verpflichtet. Eine ausgehändigte eVB-Nummer ist nicht verbindlich. Ohne Zulassung gibt es auch keinen Vertrag. Sie können Ihr Kraftfahrzeug noch woanders versichern und sich eine neue Versicherungsnummer holen. Der bereits erstellte Versicherungscode erlischt automatisch nach Ablauf der Gültigkeit. Auch ein unterschriebener oder online abgeschickter Versicherungsantrag ist bei Nichtnutzung hinfällig.
eVB-Nummer benutzt und trotzdem wechseln?
Daneben gibt es noch den Fall, dass Sie eine eVB-Nummer schon benutzt haben, aber die Versicherung doch nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Dann müssen Sie nach der Zulassung die eVB-Nummer ändern lassen. Die Kfz-Versicherungen werden von den Zulassungsstellen nämlich informiert, wenn Fahrzeuge mit deren Zulassungsnummern angemeldet wurden. Versicherungen können also sehen, dass eine eVB-Nummer genutzt wurde.
Versicherungsantrag wurde bereits abgeschlossen
Haben Sie nach der Kfz-Anmeldung eine günstigere oder bessere Versicherung entdeckt, dürfen Sie auch dann noch den Anbieter wechseln, wenn Sie bereits einen Versicherungsantrag abgeschlossen haben. Die Nutzung der eVB-Nummer ist rechtlich nicht hundertprozentig bindend. Allerdings müssen Sie für den Rücktritt die Widerrufsfrist von 14 Tagen einhalten. Die Frist beginnt erst nach Erhalt des Versicherungsscheins. Sie können aber natürlich bereits vorher kündigen und einen neuen eVB-Code übermitteln lassen. Verpassen Sie den Stichtag, können Sie an die Versicherung gebunden sein und erst wieder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Wechsel, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde
Wenn Sie noch gar keinen Vertrag abgeschlossen und nur die eVB-Nummer in Anspruch genommen haben, können Sie sofort die elektronische Versicherungsbestätigung austauschen lassen. Sobald der neue Zulassungscode bei der Zulassungsbehörde hinterlegt ist, tritt die neue Versicherung in Kraft. Der bisherige Versicherungsanbieter wird über den Austausch automatisch informiert. Sie sollten der alten Versicherung aber am besten noch kurz zusätzlich mitteilen, dass ein Vertrag nicht mehr gewünscht ist und die eVB-Nr. bereits ausgetauscht wurde.
Ablauf für den Wechsel der eVB-Nummer
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit einer falschen oder unerwünschten eVB-Nummer zugelassen, können Sie die Versicherung auch nach der Anmeldung noch kündigen und ändern. Damit Ihr Tarifwechsel wirksam ist, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:
- Neue Versicherung abschließen
- Übermittlung einer neuen eVB-Nummer an die Zulassungsstelle
- Bisherigen Vertrag fristgerecht widerrufen
Im ersten Schritt brauchen Sie eine neue Kfz-Versicherung. Mit unserem Kfz-Versicherungsrechner finden Sie aus über 300 Tarifen einen günstigen Anbieter und können so bis zu 520,- Euro im Jahr sparen.
Nach Ihrem Online-Antrag wird eine neue eVB-Nummer direkt an die Zulassungsstelle geschickt. Sie müssen also nicht extra zur Zulassungsstelle gehen oder den Kfz-Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde melden. Ihre neue Kfz-Versicherung kümmert sich und hinterlegt eine neue elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle.
Danach müssen Sie den Widerruf in Textform (zum Beispiel als Brief oder E-Mail) an Ihre alte Kfz-Versicherung schicken. Also an die Versicherung, von der Sie die eVB-Nummer genutzt haben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem der Versicherungsschein Ihnen zugegangen ist. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf können Sie hier abrufen.
Wie erfolgt der Austausch der eVB-Nummer?
Haben Sie eine unerwünschte eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung genutzt, muss Ihr neuer Versicherungsanbieter eine sogenannte eVB-Ü direkt an die Zulassungsbehörde senden und austauschen. Viele Versicherungen ersetzen die elektronische Versicherungsbestätigung sofort automatisch, nachdem Sie den Online-Antrag über uns abgeschickt haben. Bis die neue eVB-Nummer dann bei der Zulassungsstelle hinterlegt und sichtbar ist, dauert es nur einen Tag. Die Zulassungsämter aktualisieren ihre Systeme meist einmal täglich am Vormittag.