Nicht in allen Fällen können Sie Kfz-Kennzeichen von einer anderen Person übernehmen oder nach einem Fahrzeugwechsel behalten. Erfahren Sie jetzt, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Ausnahmen gelten. Vorab finden Sie hier eine Übersicht, wann die Kennzeichenübernahme möglich ist:
| Kfz-Zulassung / Halterwechsel | Umzug | |
| Weicht das Kennzeichenkürzel von Ihrem Zulassungsbezirk ab? | ||
| Ja | Nein | |
eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung
Lassen Sie ein gekauftes Auto zu, können Sie Ihre alten Kennzeichenschilder oder die Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen. Damit die Zulassung klappt, müssen Sie vorher eine eVB-Nummer von einer Autoversicherung beantragen:
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Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen
Sofern der Vorbesitzer einverstanden ist, können Sie die Kfz-Kennzeichen bei einem Halterwechsel von ihm übernehmen. War das Kraftfahrzeug des Vorbesitzers im selben Zulassungsbezirk angemeldet, können Sie die Kennzeichen problemlos in Besitz nehmen.
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war, darf es jedoch noch nicht abgemeldet sein. Wurde das Fahrzeug schon außer Betrieb gesetzt, müssen Sie leider neue Kennzeichen anschaffen.
Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel behalten
Kaufen Sie sich ein Kraftfahrzeug, können Sie Ihre bisherigen Kfz-Kennzeichen übernehmen. Achten Sie nur darauf, dass Ihr altes Fahrzeug bei der neuen Anmeldung noch nicht abgemeldet wurde, falls Ihr altes Fahrzeug ein ortsfremdes Kennzeichenkürzel hatte. Sonst können neue Kennzeichen notwendig werden.
Kennzeichen aus einem anderem Stadt- oder Landkreis übernehmen
Ja, die Übernahme von einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis ist möglich. Bleibt der Fahrzeughalter gleich, wie zum Beispiel bei einem Umzug, müssen Sie nichts Besonderes beachten.
Ändert sich der Fahrzeughalter, dann ist eine Übernahme der alten Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk auch möglich. Allerdings müssen die Kfz-Schilder noch zugelassen sein. Die Abmeldung und Ummeldung auf den neuen Halter erfolgt bei der Zulassungsstelle in einem Bearbeitungsvorgang.
Wie ist der Ablauf der Kennzeichenübernahme?
Wenn Sie Kfz-Kennzeichen übernehmen und auf Ihren Namen zulassen möchten, müssen Sie zuerst die eVB-Nummer beantragen. Für jede An- oder Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde müssen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung vorzeigen.
Sofern die Kennzeichen noch auf den bisherigen Halter bzw. auf das alte Fahrzeug zugelassen sind, sollten Sie die Schilder zur Zulassungsstelle mitnehmen. Die Zulassungsbehörde entwertet die alten Siegel und klebt neue an. Die Kennzeichenkombination wird direkt vom alten Halter oder Fahrzeug abgemeldet und auf Ihren Namen angemeldet.
Auch wenn die Kennzeichen in einem getrennten Vorgang abgemeldet wurden (z. B. bei einer Online-Abmeldung), müssen Sie die Schilder mitbringen. Denn auch dann müssen die neuen Plaketten angeklebt werden. Besuchen Sie die Zulassungsstelle aber frühestens am Folgetag der Abmeldung. Nach der Abmeldung ist die Kennzeichenkombination nämlich erst am nächsten Tag offiziell frei und darf dann für eine neue Zulassung übernommen werden.
