Sie möchten ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, aber Ihnen fehlt der Fahrzeugschein? Für die Kfz-Zulassung brauchen Sie dieses Dokument eigentlich immer. Eine falsche Vorgehensweise bei der Anmeldung möchten Sie bei einem Verlust wahrscheinlich vermeiden, damit Sie nicht unnötig viel Aufwand oder zusätzliche Kosten haben. Erfahren Sie deshalb jetzt, wie Sie bei einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 am besten vorgehen und so das Problem lösen.
Wie funktioniert die Kfz-Zulassung ohne Fahrzeugschein?
Die Kfz-Zulassung ist auch dann möglich, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) aufgrund eines Verlustes oder Diebstahls aktuell nicht haben. Sowohl alte als auch zukünftige Fahrzeughalter können einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Möglich ist das allerdings nur bei der Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug zuletzt registriert war. Für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins brauchen Sie dann die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Name und Anschrift des bisherigen Halters
- Kfz-Kennzeichen
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Alternativ kann die letzte Zulassungsbehörde auch eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen und direkt an eine andere Zulassungsstelle schicken, wo Sie das Fahrzeug mit einer eVB-Nummer zulassen möchten. Sobald Sie Ihr Fahrzeug dann dort mit den üblichen Zulassungsunterlagen anmelden, erhalten Sie unmittelbar im Rahmen der Kfz-Zulassung den neuen Fahrzeugschein.
eVB-Nummer für die Autozulassung beantragen
Spätestens wenn Sie die Problematik mit der fehlenden Zulassungsbescheinigung gelöst haben, brauchen Sie für die Zulassung zusätzlich noch die eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie bei uns auch ohne Fahrzeugschein direkt online. Ihr Fahrzeug wählen Sie im Online-Vergleich einfach mit der Suche nach Marke und Modell aus. Beantragen Sie jetzt eine günstige Autoversicherung und erhalten Sie dann sofort die eVB-Nummer:
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Kosten für den neuen Fahrzeugschein
Für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung oder der Unbedenklichkeitserklärung fallen Kosten zwischen 12,- und 15,- Euro an. Die Gebühr kann sich um 8,50 Euro erhöhen, wenn das Fahrzeug bisher noch alte Fahrzeugpapiere verwendete. Das kommt bei Fahrzeugen vor, die ihr Erstzulassungsdatum vor dem 01. Oktober 2005 hatten.
Verlust von beiden Zulassungsbescheinigungen
Was können Sie tun, wenn Ihnen beide Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) fehlen? In diesem Fall müssen Sie der Zulassungsstelle einen anderen Eigentumsnachweis erbringen. Möglicherweise können Sie das zum Beispiel durch Vorlage des CoC-Papiers oder eines Kaufvertrags tun.