Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, fallen dabei verschiedene Gebühren an. Erfahren Sie, wie teuer die einzelnen direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung sind. Und warum ist es sinnvoll, vor der Zulassung die genauen Kosten der Kfz-Versicherung zu berechnen?
Wie hoch sind die Kfz-Anmeldegebühren?
Bei der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle mit den folgenden Bearbeitungsgebühren rechnen. Die Gebühren sind gesetzlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Sie können jedoch geringfügig bei Ihrer Zulassungsbehörde abweichen:
- Neuzulassung / Anmeldung eines Neuwagens: 30,- €
- Ummeldung / Halterwechsel eines Kfz aus anderem Zulassungsbezirk: 30,- €
- Ummeldung / Halterwechsel eines Kfz aus demselben Zulassungsbezirk: 26,20 €
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung: 23,- €
- Zulassung von Kurzzeitkennzeichen: 10,20 €
- Zulassung von Ausfuhrkennzeichen: 31,40 €
Neben den Zulassungsgebühren können noch weitere Kosten anfallen. Für die Reservierung und Zuteilung eines Wunschkennzeichen werden zum Beispiel 10,20 Euro fällig.
Was kosten Kfz-Kennzeichen?
Jedes Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, braucht ein Kfz-Kennzeichen. Die Schilder können Sie entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder online im Internet bestellen. Bei der Bestellung über einen Internetanbieter müssen Sie die gewünschte Kennzeichenfolge vorab reservieren, damit sie letztendlich auch verfügbar ist. Für die Herstellung der Fahrzeugschilder über das Internet entstehen Kosten von etwa 20,- Euro. Die örtlichen Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörde sind erfahrungsgemäß etwas teurer.
Möchten Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, dann können Sie das vorab online bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle tun. Die Reservierung kostet im Normalfall 2,60 Euro und ist bis zu 3 Monate gültig. Neben der Reservierungsgebühr kommen noch die Kosten für die Zuteilung des Wunschkennzeichens in Höhe von 10,20 Euro hinzu.
Kosten für die Kfz-Versicherung
Laut gesetzlichen Regelungen müssen Sie bei der Zulassungsbehörde mindestens eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vorweisen können. Als Nachweis für die notwendige Absicherung brauchen Sie die eVB-Nummer. Eine Anmeldung ohne Kfz-Versicherung ist nicht möglich. Die Versicherungskosten für Autos belaufen sich zum Beispiel je nach Fahrzeugtyp, Zulassungsort, Tarif, Leistungsumfang und Schadenfreiheitsklasse auf etwa 200,- bis 1.200,- Euro pro Jahr.
Da die Kosten für die Kfz-Versicherung sehr unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle die mehr als 300 Autotarife bei uns zu vergleichen. Ein Vergleich spart Geld und nach dem Online-Antrag Ihres Wunschtarifs bekommen Sie dann direkt Ihre eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung. Daneben können Sie auch die Tarife für Motorräder, Lkw und Wohnmobile berechnen.
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Wenn Sie lediglich ein Kurzzeitkennzeichen anmelden möchten, dann finden Sie hier mehr Informationen zu den Kosten für Kurzzeitversicherungen.
Höhe der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird in der Regel sofort fällig, wenn Sie einen Wagen oder ein Kraftrad angemeldet haben. Nachdem die Zulassung durchgeführt ist, schickt die Zulassungsbehörde automatisch eine Mitteilung an die Zollverwaltung. Der Zoll stellt daraufhin einen Steuerbescheid aus und schickt diesen zur Bezahlung innerhalb weniger Wochen an den Fahrzeughalter.
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Für die Berechnung sind folgende Zulassungsmerkmale ausschlaggebend:
- Fahrzeugart (z. B. Pkw oder Motorrad)
- Erstzulassungsdatum
- Kraftstoffart (Benzin oder Diesel)
- Abgas- / Schadstoffnorm (CO2-Ausstoß)
- Hubraum (in ccm)
- Art der Zulassung (Normal oder Saison)
- Steuervergünstigung (z. B. bei Schwerbehinderung oder Elektrofahrzeugen)
Damit das Zollamt die Steuerbeträge per Lastschriftverfahren einziehen kann, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine gültige Bankverbindung vorlegen. Die Vorlage eines gültigen Bankkontos gehört neben den notwendigen Zulassungspapieren zu einer Grundvoraussetzung für die Kfz-Zulassung. Der festgesetzte Steuerbetrag wird dann jährlich automatisch eingezogen.
Kosten der Hauptuntersuchung
Sofern ein Kraftfahrzeug vor der Kfz-Anmeldung noch keine Prüfbescheinigung hat oder die alte Prüfplakette bereits abgelaufen ist, müssen Sie bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle die Hauptuntersuchung einschließlich der Abgasuntersuchung (kurz HU genannt) durchführen lassen. Dabei werden die Fahrzeugteile, elektronische Systeme und Funktionen auf Mängel untersucht. Zu den anerkannten Prüfstellen in Deutschland gehören zum Beispiel TÜV, DEKRA oder GTÜ.
Der Abstand zwischen den Hauptuntersuchungen darf maximal zwei Jahre betragen. Für neue Pkw muss die Prüfung frühestens drei Jahre nach der Erstzulassung erfolgen. Danach ist sie in dem rechtlich standardisierten Zweijahresrhythmus notwendig.
Die Kosten für die HU-Kontrolle sind vom Umfang, Bundesland und Dienstleister abhängig und belaufen sich bei Autos auf etwa 56,60 bis 133,90 Euro. Für Motorräder sind die Aufwendungen etwas geringer und betragen ungefähr 42,- bis 76,- Euro. Ist neben der Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung nötig, werden in der Regel die höheren Gebühren fällig.
Anmeldung mit einem Zulassungsdienst
Sofern Sie einen Zulassungsdienst für die Kfz-Zulassung beauftragen möchten, fallen hierfür weitere Kosten an. Den Service gibt es bei örtlichen Anbietern bereits ab etwa 40,- bis 80,- Euro. Die Gesamtkosten für den Zulassungsdienst, einschließlich Anmeldegebühr und Kennzeichen, belaufen sich dann auf ungefähr 100,- bis 140,- Euro pro Zulassung. Ein Zulassungsdienst kann sinnvoll sein, wenn Sie selber nicht vor Ort sein können, keine Zeit haben oder keinen Stress mit der Anmeldung haben möchten. Alternativ ist auch die Zulassung von Ihrem Kfz-Händler möglich.