Neben dem Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel ist die Kfz-Zulassung auch mit einem Reisepass möglich. Dabei gibt es ein paar Dinge zusätzlich zu beachten, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kfz-Zulassung mit einem Reisepass?
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Reisepass anmelden möchten, dann ist das grundsätzlich immer möglich. Da auf dem Reisepass allerdings keine aktuelle Meldeadresse vermerkt ist, müssen Sie Ihren Wohnsitz mit einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen. Die Meldebescheinigung bekommen Sie von Ihrem Einwohnermeldeamt und darf maximal 3 Monate alt sein.
Sollten Sie eine solche Meldebestätigung nicht haben, dann kann die Zulassungsstelle Ihre Meldedaten auch elektronisch abfragen. Für die elektronische Abfrage können jedoch zusätzliche Gebühren entstehen.
Sofern Sie keine aktuelle Meldebescheinigung, aber einen Personalausweis haben, dann ist die Kfz-Zulassung mit Ihrem Personalausweis die bessere Lösung. Bei der Zulassung mit einem Personalausweis brauchen Sie nämlich keine Meldebescheinigung. So sparen Sie sich die Kosten für die behördliche Ausstellung oder elektronische Abfrage der Meldedaten.
eVB-Nummer für die Autozulassung
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Reicht eine Kopie vom Reisepass für die Kfz-Zulassung aus?
Nein, eine Ausweiskopie reicht leider nicht aus. Sie müssen Ihren Reisepass immer im Original mit zur Zulassungsbehörde nehmen. Auch bei der Zulassung durch eine dritte Person per Vollmacht ist das Originaldokument des Reisepasses nötig.