Möchten Sie ein Auto, einen Lkw oder ein anderes Kraftfahrzeug in Deutschland neu anmelden oder ummelden? Die Genehmigung der Kfz-Zulassung erhalten Sie immer von der ortsansässigen Kfz-Zulassungsstelle. Für die Fahrzeuganmeldung ist es zwingend erforderlich, dass Sie bestimmte Unterlagen mitbringen. Lesen Sie jetzt, was für die Kfz-Zulassung benötigt wird und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.
Allgemeine Unterlagen für die Kfz-Zulassung
Damit eine Neuzulassung oder Ummeldung klappt, müssen Sie die folgenden notwendigen Unterlagen mitnehmen und bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
- eVB-Nummer
- Personalausweis / Alternativ: Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Beleg über die Haupt- und Abgasuntersuchung
- Geld für Zahlung der Kfz-Zulassungsgebühren
- Bankverbindung für Einzug der Kfz-Steuer
- ggf. Kfz-Kennzeichenschilder (auch vor Ort erstellbar)
- ggf. Gutachten nach Paragraf 23 StVZO für Oldtimerkennzeichen
Der Beleg über eine durchgeführte und bestandene Hauptuntersuchung kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden: Entweder mit dem Originaldokument des Prüfdienstes (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) oder durch einen Vermerk in der Zulassungsbescheinigung.
So bekommen Sie die eVB-Nummer
Für die Kfz-Zulassung nutzen Sie eine eVB-Nummer von der Versicherung, bei der Sie Ihr Auto versichern möchten. Vergleichen Sie deshalb vor der Zulassung die Versicherungstarife, um herauszufinden, welcher Tarif für Sie optimal geeignet ist:
- Leistungslücken vermeiden
- Bis zu 530 € / Jahr sparen
- Passende eVB-Nr. sofort
Zusätzliche Unterlagen für die Motorradzulassung
Möchten Sie ein Motorrad anmelden, aber haben keine Zulassungsbescheinigung Teil 2? In diesem Fall reicht stattdessen die Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) aus. Das kommt zum Beispiel bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm vor.
Ist für die Motorradzulassung außerdem ein gültiger Motorradführerschein nötig? Für die Zulassung eines Motorrads auf volljährige Halter ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen AM, A1, A2 oder A nicht notwendig. Lediglich bei einer Anmeldung auf Minderjährige oder Personen mit Schwerbehindertenausweis muss eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorhanden sein.
Unterlagen für die Kfz-Zulassung durch dritte Personen
Sie können die Kfz-Anmeldung auch von einem Dritten durchführen lassen. Häufig zählen dazu zum Beispiel Verwandte, Freunde, Autohäuser oder Zulassungsdienste. Soll eine dritte Person oder ein Dienstleister Ihr Fahrzeug zulassen, dann braucht die Zulassungsstelle neben den üblichen Dokumenten zusätzlich die folgenden Nachweise im Original:
- Unterschriebene Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Erlaubnis zur Auskunft über mögliche Rückstände der Kraftfahrzeugsteuer
Die Vollmacht muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten enthalten. Ebenso dürfen Sie die rechtsgültige Unterschrift und den Personalausweis des Vollmachtgebers nicht vergessen. Bei Vorlage eines Reisepasses müssen Sie zudem eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mitbringen, um den gemeldeten Hauptwohnsitz nachzuweisen.
Unterlagen für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige
Sofern Sie ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zulassen möchten, müssen alle Erziehungsberechtigten dem Vorhaben zustimmen. Die Fahrzeugzulassung auf Minderjährige ist außerdem nur erlaubt, wenn das Kind schwerbehindert ist oder wenn die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse bereits vorhanden ist. Folgende Dokumente müssen Sie dann zusätzlich zur Zulassungsstelle mitnehmen:
- Schriftliche Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Führerschein
- ggf. Sorgerechtsnachweis (bei alleinerziehenden Eltern)
Für Minderjährige mit einer Schwerbehinderung müssen Sie den Schwerbehindertenausweis mitbringen. Damit können Sie möglicherweise auch die Kfz-Steuervergünstigung des Gesetzgebers in Anspruch nehmen.
Sollte kein Handicap vorliegen, ist es notwendig, dass die Jugendlichen bereits einen Führerschein für das anzumeldende Verkehrsmittel besitzen. Den Führerschein müssen Sie dann als Nachweis mitbringen.
Dokumente für gewerbliche Kfz-Zulassungen
Für die Anmeldung von Firmenwagen auf eine im Handelsregister eingetragene juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG, KGaA etc.) müssen Sie neben den oben genannten Unterlagen auch noch die folgenden Zulassungsdokumente mitnehmen:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)
- ggf. Adressnachweis (z. B. anhand eines Steuerbescheids oder der Gewerbeanmeldung)
Für Personengesellschaften (zum Beispiel GbR oder OHG), Selbstständigen und Freiberuflern sind je nach Gewerbeart die folgenden Nachweise und Unterlagen nötig:
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen
Bei Personengesellschaften ist in der Regel das Einverständnis aller Gesellschafter nötig. Sofern eine Einzelvertretungsberechtigung vorhanden ist, reicht das Einverständnis des befugten Gesellschafters aus. Hierfür sollten Sie dann den Gesellschaftsvertrag als Nachweis für diese Regelung mitbringen.
Für Vereine sind die folgenden Papiere erforderlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Wichtige Papiere für Fahrzeuge aus dem Ausland
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in das Inland importieren und zulassen, brauchen sie neben den allgemeinen Zulassungsunterlagen auch noch das CoC-Papier (Certificate of Conformity). Oft wird dieses Zertifikat auch als EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet. Das CoC-Papier und die Zulassungspapiere bekommen Sie in der Regel vom Fahrzeughersteller oder vom Verkäufer. Bei gekauften Neuwagen wird es nahezu immer automatisch mit ausgestellt.
Sollte das Zertifikat bei importierten Gebrauchtwagen nicht vorhanden sein und das Importfahrzeug keine EU-Typgenehmigung haben, muss eine staatlich anerkannte Prüfstelle (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) ein Gutachten erstellen. Das kommt zum Beispiel bei Importautos vor, die außerhalb der Europäischen Union (EU) produziert wurden.
Kommen Sie selber auch aus dem Ausland und haben nur einen Reisepass oder ausländischen Personalausweis? Dann sollten Ihre persönlichen Dokumente noch mindestens drei Monate gültig sein. Ansonsten kann die Zulassungsbehörde die Anmeldung verweigern oder sie muss die aktuellen Adressdaten gebührenpflichtig bei der örtlichen Behörde abfragen. Alternativ können Sie eine amtliche Meldebestätigung von Ihrem Wohnsitz vorzeigen.