Wann bekommt man den Behindertenrabatt beim Autokauf?

Bei allen Autofahrern tritt früher oder später die Situation ein, dass sie unmittelbar vor dem Kauf eines neuen fahrbaren Untersatzes stehen. Hat man sich auf ein Modell festgelegt, geht es natürlich darum, einen Händler zu finden, der besonders gute Rabatte für Neu- oder Gebrauchtwagen anbietet. Interessenten können die Suche entweder über das Internet starten oder aber auch, indem sie selbst die Autoverkäufer einzeln vor Ort aufsuchen.

Beim Kauf eines neuen Autos fällt auf, dass es immer wieder attraktive Sonderkonditionen für spezielle Kundengruppen gibt. So gewähren einige Händler etwa Journalistenrabatte. Es gibt allerdings auch einen Behindertenrabatt beim Autokauf. Unter welchen Bedingungen dieser gewährt werden kann und was dafür nötig ist, erfahren Sie im folgenden Text.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Bevor Sie als Kunde mit einer Behinderung ein neues oder aber auch ein gebrauchtes Fahrzeug mithilfe einer solchen Rabattierung erwerben können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie den Grad der Behinderung nachweisen. In den meisten Fällen ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, damit Sie von den Preisnachlässen profitieren können. Wer noch nicht im Besitz eines solchen Ausweises ist, der kann ihn jederzeit bei einer zuständigen Behörde beantragen.

Der Autohersteller legt fest, welches Modell mit welchem Händlerrabatt erworben werden kann. Von daher sollten Sie sich vor dem Kauf informieren, welches Fahrzeug rabattierbar ist und somit für Sie infrage kommt. Die Konditionen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Jedoch müssen Sie den Nachweis über die Schwere der Behinderung überall erbringen. Andernfalls können Sie den Antrag auf eine solche Vergünstigung nicht stellen.

Im Normalfall ist es nicht möglich, die Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung mit anderen Aktionen eines Autohauses oder Händlers zu kombinieren. Um dies allerdings sicher abzuklären, kann nur das persönliche Gespräch mit dem Händler selbst Aufschluss geben.

Der Preisnachlass wird entweder prozentual oder mit einer fixen Summe gewährt. Je nach Fahrzeughersteller vergünstigt sich der Fahrzeugpreis um zwei bis 15 Prozent. Alternativ werden auch feste Schwerbehindertenrabatte zwischen 400 und 2.000 Euro eingeräumt.

Neben dem Nachweis der Schwerbehinderung müssen die Käufer bei manchen Anbietern im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Führerschein weist nach, dass das Fahrzeug auch von der Person gefahren werden kann, die die Ermäßigung beansprucht.

Teilweise ist es sogar nötig, dass das gekaufte Fahrzeug auf den Käufer zugelassen werden muss, um unberechtigte Begünstigungen zu unterbinden.

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Mindestanmeldezeitraum vom Fahrzeug

Das Fahrzeug muss unter Umständen auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen werden. Viele Autohäuser verlangen, dass diese Anmeldung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bestehen bleibt. Ist dies nicht der Fall, kann der Behindertenrabatt nicht gewährt oder bei Betrug sogar zurückgefordert werden.

Können Menschen die Anforderungen nicht erfüllen, schicken sie zu diesem Zweck manchmal einen Verwandten oder Bekannten vor. Durch den Mindestanmeldezeitraum soll natürlich verhindert werden, dass unberechtigte Personen die Sonderleistungen beanspruchen.

Kann nur ein Neuwagen rabattiert werden?

Diese Frage kann in der Regel nur der Händler zu 100 Prozent zuverlässig beantworten. Ab und an ist es jedoch so, dass auch bestimmte Gebrauchtfahrzeuge oder die so genannten Jahreswagen mit einer solchen Vergünstigung angeboten werden. Wie auch beim Neufahrzeug gilt hier: Es muss ein Behindertenausweis oder ein gleichgestelltes Dokument bei der Antragstellung vorgelegt werden, welches den Grad der Erschwernis ausweist. Erst dann kann der Händler den Rabatt gewähren und im Kaufvertrag fixieren.

Merkzeichen für genaue Rabattbestimmung

Zusätzlich zum Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent müssen noch bestimmte Merkzeichen eingetragen sein. Die Merkzeichen sind auch im Schwerbehindertenausweis verzeichnet und geben einen zusätzlichen Hinweis auf die Eigenschaften der Behinderung an:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitperson erforderlich (Mitnahme einer Person in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt)
  • BL – Blindheit
  • G – Gehbehinderung und Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • GL – Gehörlosigkeit
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • RF – Ermäßigung bei der Rundfunkgebührenpflicht

Fazit: Gute Rabatte sind durchaus möglich

Menschen mit Behinderung, die beim Kauf eines neuen Autos Geld sparen möchten, können dies mithilfe von speziellen Konditionen tun. Diese Behindertenrabatte werden von den Händlern gewährt und können sich von Modell zu Modell unterscheiden. Wer eine exakte Aufstellung der verfügbaren Modelle sucht, der erkundigt sich am besten bei dem Händler selbst.

Im Normalfall muss hierfür ein Schwerbehindertenausweis (mindestens 50 Prozent) mit einem Merkzeichen vorgelegt werden. Außerdem muss der Pkw auf den Inhaber dieses Ausweises zugelassen werden, da die Sonderkonditionen sonst nicht greifen. Ansonsten ist es mit etwas Verhandlungsgeschick bei vielen Händlern auch möglich, neben einem Rabatt für Behinderte einen weiteren Preisnachlass zu erhalten.

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