Kfz-Versicherung Vergleich
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Aktueller Hinweis! Viele Kfz-Versicherungen verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung und bezahlen einen Glasschaden zu 100 %, wenn Sie die Verglasung nicht ersetzen, sondern in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt reparieren lassen.
Aktuelle Preise für die Autoversicherung:
(Auszug Tarifvergleich – Stand 08/2024)
DEVK
VW Up!, SF 20, Werkstattservice, Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung
ab 17,22 € / Monat
Friday
VW Golf VII, SF 20, Freie Werkstattwahl, Vollkasko + Teilkasko
ab 29,99 € / Monat
BavariaDirekt
Opel Corsa, SF 20, Werkstattservice, Vollkasko + Teilkasko
ab 24,87 € / Monat
Welche Bausteine sind über die Kfz-Versicherung versicherbar?
Versicherungsbedingungen können kompliziert sein. Sind sie auch noch schlecht strukturiert und schwer verständlich geschrieben, weiß man gar nicht mehr, was eigentlich versichert ist. Mit der folgenden Übersicht bringen wir Ihnen Klarheit und erläutern die versicherbaren Bestandteile und Leistungen der Kfz-Versicherung.
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundschutz der Kfz-Versicherung. Dieser Schutz ist unverzichtbar, weil er gesetzlich Pflicht ist. Deshalb gibt es mittlerweile mehr als 70 Millionen Verträge in Deutschland.
Der Haftpflichtschutz ist so wichtig, weil er andere Menschen schützt. Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Dritten einen Schaden, ersetzt der Versicherer die Ansprüche. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Haftpflichtversicherung demnach nicht versichert.
Unberechtigte Forderungen eines Dritten werden (zur Not auch vor Gericht) auf Kosten des Versicherers abgewehrt.
2. Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz:
- Hilfe und Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl
- Hilfe und Kostenerstattungen bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
- Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Häufig kostet der Schutzbrief nur etwa 30,- Euro im Jahr. Ein günstiger Preis dafür, dass man im Notfall nicht auf sich alleine gestellt ist.
3. Teilkasko
Empfehlung: Besonders geeignet für Fahrzeuge mit einem Wert über 1.000,- Euro.
Preise für die Teilkasko: günstig bis sehr günstig
Über 21 Millionen Fahrzeuge sind in Deutschland über die Teilkaskoversicherung geschützt. Mit dem günstigen Teilkaskoschutz versichern Sie nämlich eine Vielzahl von Gefahren:
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl / Raub)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden
Bei der Teilkasko ist meist eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro sinnvoll.
Besonderheit der Teilkasko: Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Der Grund dafür ist, dass man mit seinem Fahrverhalten wenig Einfluss auf den Eintritt eines Versicherungsfalls hat.
4. Vollkasko
Empfehlung: Der Einschluss einer Vollkaskoversicherung ist für Neuwagen und hochpreisige Gebrauchtwagen sehr zu empfehlen.
Preise für die Vollkasko: mittelpreisig bis teuer
Mit dem Vollkaskoschutz versichern Sie zusätzlich folgende Schadenarten:
- Selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) durch unberechtigte Personen
Zahlt die Vollkasko demzufolge jeden selbstverursachten Schaden? Leider nein. Es gibt Umstände, bei denen der Versicherungsschutz in der Regel nicht gilt:
- Brems- und Bruchschäden
- Betriebsschäden, z. B. durch verrutschte Ladung oder falsche Bedienung / Betankung
- Schäden durch Verschleiß (Abnutzung), Überbeanspruchung oder Materialermüdung
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug durch Abschleppvorgang
Tipp! Oft empfiehlt sich in der Vollkaskoversicherung der Einschluss einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- oder 500,- Euro. Dadurch ist Ihr Versicherungsbeitrag im Vergleich zu einem Tarif ohne Selbstbeteiligung deutlich günstiger.
5. Fahrerschutz
Mit dem optionalen Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist jeder berechtigte Fahrer zusätzlich geschützt. Verletzt sich oder stirbt der Fahrzeugführer durch einen Unfall, kommt die Versicherung für den entsprechenden Personenschaden auf. Dazu zählen zum Beispiel Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld.
6. Rabattschutz
Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht und den Rabattschutz mitversichert? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Ein Schaden im Jahr ist nämlich sozusagen frei.
Jedoch hat der Rabattschutz auch einen Nachteil: Der Rabattschutz gilt nur für den aktuellen Anbieter. Wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung, wird der verursachte Unfall bei der Beitragsberechnung des neuen Versicherers herangezogen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird also doch noch schlechter. Der Mehrbeitrag für diesen Leistungseinschluss hat sich dann also nicht wirklich gelohnt.
Tarifleistungen einfach erklärt
Nahezu jeder Kfz-Versicherungstarif ist anders. Es gibt Tarife mit einem Versicherungsschutz, bei dem Sie sich keine Sorgen machen müssen. Die wichtigsten Leistungen sind dort nämlich in vernünftiger Höhe versichert. Andere Tarife haben hingegen nur einen Basis-Schutz. Im Schadensfall ist dann die Verwunderung groß, wenn man auf Reparaturkosten sitzen bleibt.
In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen die einzelnen Leistungsmerkmale, die Sie über den Kfz-Versicherungsrechner vergleichen und abhängig vom Tarif versichern können. Was ist Ihnen persönlich für Ihr Fahrzeug wichtig?
Auslandsschadenschutz
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unterwegs und verursacht ein Dritter einen Schaden an Ihrem Auto, muss er dafür aufkommen. Erstattet die ausländische Kfz-Versicherung des Unfallverursachers den Schaden jedoch nicht vollständig, springt der Auslandsschadenschutz Ihrer eigenen Versicherung ein. Von Ihr erhalten Sie dann die Entschädigungshöhe, die Ihnen bei einem Unfall in Deutschland zustehen würde. Trotz der Entschädigungszahlung bleiben Ihre Schadenfreiheitsklassen dadurch unberührt.
E-Auto-Schutz
Speziell für Elektrofahrzeuge stellen viele Vollkaskoversicherungen zusätzliche Leistungen bereit:
- Mitversicherung des Akkus (z. B. bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder durch Folgeschäden)
- Mitversicherung von Wallbox, mobiler Ladestation, Ladekabel, Ladeadapter oder Ladekarte
- Übernahme von Entsorgungskosten des Akkus bei Totalschaden
Wenn Sie ein E-Auto versichern möchten, achten Sie im Versicherungsvergleich auf die entsprechenden Abschnitte „Erweiterter Akkuschutz“ und „Leistungen für Elektrofahrzeuge“.
Eigenschadendeckung
Normalerweise sind Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers nicht versichert, wenn sie durch den Versicherungsnehmer selbst oder durch einen zulässigen Fahrer verursacht werden. Über die Eigenschadendeckung sichern Sie jedoch solche Eigenschäden (z. B. an weiteren Kraftfahrzeugen oder eigenen Gebäuden) ab.
Elementarschäden
Über die Teilkaskoversicherung gibt es normalerweise eine Elementarschaden-Deckung für Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Anhand einer erweiterten Deckung für Elementarschäden sind beispielsweise auch Schädigungen durch folgende Risiken mitversichert:
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen / Dachlawinen)
- Muren
- Vulkanausbruch
Ersatz ohne Abzug
Lassen Sie Ihren Pkw über Ihre Kaskoversicherung instand setzen, werden manchmal auch neue Ersatzteile (z. B. Bremsbeläge, Batterien, Reifen, Kotflügel) eingebaut oder Teile der Karosserie neu lackiert. Kfz-Versicherungsanbieter dürfen dem Kunden einen Teil dieser Kosten in Rechnung stellen, weil alte, abgenutzte Teile durch vollkommen neue ausgetauscht werden („Abzug neu für alt“).
Viele Autoversicherungen verzichten allerdings auf diesen Abzug. In den richtigen Tarifen werden dem Kunden die Ersatzteile und neue Lackierungen voll erstattet.
Freie Werkstattwahl
Entscheiden Sie sich bei Ihrem Kfz-Versicherungstarif für eine freie Werkstattwahl, dürfen Sie im Schadensfall selber entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Ist Ihnen die freie Wahl nicht so wichtig, können Sie auch eine Werkstattbindung vereinbaren. Mit dem sogenannten Werkstattservice oder Werkstattbonus sparen Sie bis zu 20 % Beitrag.
Grobe Fahrlässigkeit
Viele Kfz-Versicherungen versichern mittlerweile auch grob fahrlässig verursachte Schäden. Ist das auch bei Ihrem Tarif der Fall, erstattet der Versicherer trotz des Vorliegens grober Fahrlässigkeit die volle Versicherungssumme. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, wird im Schadensfall je nach Schwere des Verschuldens die Versicherungsleistung gekürzt. Tarife mit dieser Leistungskomponente sind deshalb sehr empfehlenswert.
Kurzschlussschäden
Es ist möglich, Kurzschlussschäden an der Verkabelung zu versichern. Damit wären teilweise auch Überspannungsschäden an Fahrzeugteilen (wie z. B. Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser) abgesichert, sofern sie durch den Kurzschluss entstanden sind.
Mietwagen bei Reparatur
Wenn der eigene Pkw nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, braucht man unter Umständen ein Ersatzfahrzeug. Hat ein Dritter den Zusammenprall schuldhaft verursacht, bezahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur die Reparatur sondern auch einen Mietwagen. In der Regel dürfen Sie das Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder bei einem Totalschaden für ca. 14 Tage nutzen. Doch welche Regelungen gelten bei einem Kaskoschaden?
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug über die eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung reparieren lassen, zahlen nur manche Versicherungstarife einen Ersatzwagen. Oft auch nur dann, wenn Sie die Fahrbereitschaft in einer Partnerwerkstatt der Kfz-Versicherung wiederherstellen lassen.
Sie können sich aber auch für einen anderen (eher seltenen) Tarif entscheiden, bei dem Sie die Reparaturwerkstatt frei auswählen dürfen und trotzdem einen Mietwagen bekommen. Über den Vergleichsrechner für Autoversicherungen können Sie die Tarife entsprechend filtern („Freie Werkstattwahl“ + „Mietwagen bei Reparatur“).
Davon unabhängig sind die Serviceleistungen über einen Kfz-Schutzbrief. Über den Schutzbrief dürfen Sie nach einer Panne, einem Unfall oder bei einem Diebstahl einen Mietwagen beanspruchen. Allerdings werden die Kosten im Normalfall nur übernommen, wenn Sie mit Ihrem Kfz mehr als 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt sind und das versicherte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Weitere Voraussetzungen für die Erstattung der Mietwagenkosten sind, dass Sie keine Entschädigung für eine Weiter- oder Rückfahrt (z. B. mit der Bahn) oder eine Übernachtung geltend machen.
Mietwagenschutz im Ausland
Haben Sie schon mal ein Auto im Auslandsurlaub angemietet? In der Regel buchen Sie dann auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung hinzu. Doch was passiert, wenn die Haftpflichtversicherung des Mietwagens für den verursachten Schaden nicht ausreicht? Ist die Deckungssumme zu gering, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Das kann teuer werden.
Mit einem Mietwagenschutz können Sie den Haftpflichtschutz für Mietwagen im Ausland erhöhen. Schäden werden dann nach den Versicherungssummen des deutschen Versicherungsvertrages reguliert.
Insiderwissen! Umgangssprachlich wird diese Absicherung auch häufig als Mallorca-Police bezeichnet, weil die Insel Mallorca eines der beliebtesten, ausländischen Reiseziele ist und somit der Schutz meistens dort zum Tragen kommt.
Neuwert- / Kaufwertentschädigung
Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 24 oder 36 Monate) nach der Fahrzeugzulassung ein Schaden entsteht, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des Neupreises bzw. Kaufpreises. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Tarif beinhaltet eine Neuwert- bzw. Kaufwertentschädigung
- Fahrzeug hat einen Totalschaden oder ist unwiederbringlich verloren (Diebstahl)
- Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch im Eigentum des Käufers
Ist die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung nicht im Tarif eingeschlossen, wird sonst nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Das ist der Preis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Kraftfahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssten.
Wichtige Hinweise: Von der Entschädigungssumme wird ggf. ein Restwert abgezogen, den Sie bei Verkauf des beschädigten Wagens noch bekommen würden. Außerdem zahlen viele Versicherungsanbieter die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, die innerhalb von zwei Jahren für den Kauf eines anderen Fahrzeugs oder die Reparatur des zerstörten Fahrzeugs verwendet wird.
Sonderausstattung
Über Ihre Fahrzeugversicherung ist immer das gesamte fahrzeugtypische Zubehör mitversichert. Alles, was nachträglich eingebaut wurde und nicht fahrzeugtypisches Zubehör ist, kann als Sonderausstattung gelten. Sonderausstattungen können Sie mit dem passenden Tarif bis zu einer bestimmten Versicherungssumme oder sogar unbegrenzt absichern.
Tierbissschäden
Nicht in jedem Versicherungstarif sind Schäden durch Tierbisse abgesichert. Ist der Schutz doch vorhanden, sind zwischen zwei Leistungsarten zu unterscheiden:
- Tierbiss ohne Folgeschäden
- Tierbiss mit Folgeschäden
Wo liegen die Unterschiede? Bei einer Deckung ohne Folgeschäden zahlt die Kfz-Versicherung nur die Beschädigung, die direkt durch den Tierbiss entstanden ist. Tarife mit Folgeschäden sichern auch Zerstörungen und Defekte ab, die ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Grundsätzlich sind über die Teilkaskoversicherung Schäden durch Kollision mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) versichert. Tarife mit einer erweiterten Deckung schützen Sie umfassender vor Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Mitversichert sind dann also zum Beispiel auch Nutztiere, Haustiere oder Federwild.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung
Fakten zur deutschen Kfz-Versicherung
In Deutschland gibt es mehr als 90 Kfz-Versicherungen, die sich in über 30 Städten niedergelassen haben. München ist als Standort am beliebtesten. Dort haben sich die meisten Kfz-Versicherer angesiedelt. Dicht dahinter folgt Köln mit den zweitmeisten Hauptniederlassungen. Den dritten Platz teilen sich Stuttgart und Hannover. Die restlichen Versicherer verteilen sich auf verschiedene große und kleine Städte in ganz Deutschland.
Mit über 128 Millionen Verträgen zählt die Branche zu den größten Versicherungszweigen des Landes. Die jährlichen Beitragseinnahmen von rund 29 Milliarden Euro unterstreichen die enorme wirtschaftliche Bedeutung, während Leistungszahlungen von etwa 26 Milliarden Euro zeigen, wie stark Versicherer ihre Kunden im Schadensfall unterstützen. Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur die Größe des Marktes, sondern auch die Relevanz für Verbraucher, die auf zuverlässigen Schutz und faire Beiträge setzen.

Wichtige Punkte zum Kfz-Versicherungsvertrag
Nachdem Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, kommt mit der Annahmebestätigung des Versicherers der Vertrag zustande. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigen Fragen rund um den Versicherungsvertrag.
Wann beginnt die Deckung?
Der Beginn der Versicherungsdeckung ist im Versicherungsschein angegeben. In den meisten Fällen ist das der Zulassungstag oder bei einem Versicherungswechsel der 01. Januar. Voraussetzung für den Beginn der Deckung ist, dass Sie den ersten Beitrag pünktlich und vollständig zahlen.
Wann sind die Beiträge fällig?
Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, ob Sie die Zahlung per Überweisung oder Lastschriftverfahren bevorzugen. Im Normalfall ist der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Entweder überweisen Sie dann den Beitrag oder die Kfz-Versicherung bucht den Betrag vom Konto ab. Das Fälligkeitsdatum der Folgebeiträge ist von Ihrer Zahlweise abhängig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Die genauen Zeitpunkte können Sie immer Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.
Wo sind Sie versichert?
Ihre Kfz-Versicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. Haben Sie eine Internationale Versicherungskarte (IVK / früher: Grüne Karte) empfangen, erstreckt sich die Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern die Länderkürzel nicht durchgestrichen sind.
Haben Sie bestimmte Pflichten?
Ja, es gibt im Zusammenhang mit dem Kfz-Versicherungsvertrag auch gewisse Pflichten:
- Wahre und vollständige Angaben im Antrag
- Mitteilung von späteren Veränderungen
- Rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Versicherungsbeiträge
- Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis
- Nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren
- Unverzügliche Anzeigepflicht im Schadenfall
Autoversicherung: Wann gibt es exklusive Rabatte?

1. Berufsrabatte
Für bestimmte Berufe und Branchen, wie zum Beispiel Architekten, Ärzte oder Journalisten, gibt es Preisnachlässe. Der Vergleichsrechner berücksichtigt Ihre Berufsinformationen und rechnet mögliche Rabatte mit ein.
2. Kombi-Rabatt
Haben Sie mehrere Verträge bei derselben Versicherung, profitieren Sie möglicherweise von einem Mengenrabatt – oft auch Bündelrabatt genannt. Einsparungen von bis zu 20 Prozent sind möglich.
3. Sonstige Rabatte
Eltern können von Vergünstigungen profitieren, wenn Kinder unter 17 Jahren im Haushalt leben. Außerdem gibt es Ermäßigungen, wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum, eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr, eine Bahncard oder eine Automobilclub-Mitgliedschaft haben.
Spartipps für die Kfz-Versicherung
Werkstattbindung
Wählen Sie einen Tarif mit Werkstattbindung, sind Einsparungen bis zu 20 % möglich. Reparaturen von Kaskoschäden werden dann in nahegelegenen Partnerwerkstätten der Kfz-Versicherung durchgeführt.
Höhere Selbstbeteiligung
Hat Ihre Kaskoversicherung noch keine Selbstbeteiligung? Dann vereinbaren Sie doch einen Eigenanteil in Höhe von 150,- oder 300,- Euro. Das spart Geld!
Weniger fahren
Wenn Sie weniger Kilometer im Jahr fahren oder öfter öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die jährliche Fahrleistung bei Ihrer Kfz-Versicherung verringern. Kommen Sie dadurch in eine geringere Kilometerklasse, wird Ihr Beitrag günstiger.
Zahlweise
Zahlen Sie Ihre Versicherungsbeiträge jährlich ist ein Nachlass von bis zu 10 % machbar. Aber auch die halb- oder vierteljährliche Zahlweise kann Ihren Beitrag schon positiv beeinflussen.
Kfz-Versicherungsvergleich
Machen Sie vor Abschluss der Kfz-Versicherung einen Versicherungsvergleich, sind Einsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr möglich.
Fragen zum Vertragsabschluss
Wann ist die aktuelle Kfz-Versicherung kündbar?
Die Kfz-Versicherung ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Das genaue Ablaufdatum können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Wie oft kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Bei nahezu allen Kfz-Versicherungen können Sie zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Somit ist in der Regel einmal im Jahr der Versicherungswechsel möglich.
Endete das Versicherungsjahr Ihrer bisherigen Versicherung allerdings mitten im Jahr (z. B. im Mai) und bei Ihrer neuen Versicherung Ende Dezember, dann können Sie einmal im Mai und bei Ihrer neuen Versicherung zum 01. Januar wechseln. Dann wäre ein Wechsel auch zweimal im Jahr möglich. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von einem Monat.
Sonderfall: Jedes Mal wenn Sie ein neues Auto kaufen und anmelden möchten, dürfen Sie sich auch eine neue Kfz-Versicherung aussuchen. Rein theoretisch könnten Sie also mehrere hundert Male die Kfz-Versicherung im Jahr wechseln, wenn Sie sich ständig ein neues Auto holen würden.
Wie viele Kfz-Versicherungen darf man haben?
Für jedes Fahrzeug darf man genau eine Kfz-Versicherung haben. Demnach ist bei der Zulassungsbehörde immer nur die elektronische Versicherungsbestätigung von einem Versicherer hinterlegt. Zusätzliche eVB-Nummern zu hinterlegen, ist nicht möglich.
Wann sollte ich die neue Kfz-Versicherung abschließen?
Um nicht in Stress zu geraten, sollten Sie den Vertragsabschluss nicht zu kurzfristig machen.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, empfehlen wir, die Kfz-Versicherung drei bis 14 Tage vorher abzuschließen.
Bei einem Versicherungswechsel zum Ende des Jahres empfehlen wir, die neue Kfz-Versicherung eineinhalb Monate vorher (Mitte November) zu beantragen.
Wer kündigt die alte Kfz-Versicherung bei einem Wechsel?
Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen Sie im Normalfall selbst. Wenn Sie allerdings Ihre Autoversicherung bei uns wechseln, werden Sie gefragt, ob Ihr aktueller Vertrag bereits gekündigt ist. Klicken Sie auf „Nein“, erledigen Sie später die Kündigung einfach online mit dem 1-Klick-Kündigungsservice.
So finden Sie eine günstige Kfz-Versicherung!

1. Beitrag berechnen
Beginnen Sie im Tarifrechner mit der Eingabe Ihrer individuellen Tarifwünsche, um Ihren Beitrag zu berechnen.

2. Versicherer vergleichen
Über den Tarifrechner vergleichen Sie dann die günstigen Preise und Leistungen der zahlreichen Versicherer.

3. Tarif abschließen
Per Online-Abschluss beauftragen Sie bequem und schnell den gewünschten Versicherungsschutz.
Tarifrechner für die Autoversicherung
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