Kfz-Versicherung Vergleich
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Aktueller Hinweis! Viele Kfz-Versicherungen verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung und bezahlen einen Glasschaden zu 100 %, wenn Sie die Verglasung nicht ersetzen, sondern in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt reparieren lassen.
Aktuelle Preise für die Autoversicherung:
(Auszug Tarifvergleich – Stand 08/2024)
DEVK
VW Up!, SF 20, Werkstattservice, Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung
ab 17,22 € / Monat
Friday
VW Golf VII, SF 20, Freie Werkstattwahl, Vollkasko + Teilkasko
ab 29,99 € / Monat
BavariaDirekt
Opel Corsa, SF 20, Werkstattservice, Vollkasko + Teilkasko
ab 24,87 € / Monat
Welche Bausteine sind über die Kfz-Versicherung versicherbar?
Versicherungsbedingungen können kompliziert sein. Sind sie dann auch noch schlecht strukturiert und schwer verständlich geschrieben, weiß man gar nicht mehr, was eigentlich versichert ist. Mit dieser Übersicht möchten wir Ihnen Klarheit bringen und die versicherbaren Bestandteile und Leistungen der Kfz-Versicherung erläutern.
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundschutz der Kfz-Versicherung. Dieser Schutz ist immer drin, weil er gesetzlich Pflicht ist.
Der Haftpflichtschutz ist besonders wichtig, weil er andere Menschen schützt. Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Dritten einen Schaden, ersetzt der Versicherer die Ansprüche. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Haftpflichtversicherung demnach nicht versichert.
Unberechtigte Forderungen des Dritten werden (zur Not auch vor Gericht) auf Kosten des Versicherers abgewehrt.
2. Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz:
- Hilfe und Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl
- Hilfe und Kostenerstattungen bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
- Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Häufig kostet der Schutzbrief nur etwa 30,- Euro im Jahr. Ein günstiger Preis dafür, dass man im Notfall nicht auf sich alleine gestellt ist.
3. Teilkasko
Empfehlung: Besonders geeignet für Fahrzeuge mit einem Wert über 1.000,- Euro.
Preise für die Teilkasko: günstig bis sehr günstig
Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie günstig eine Vielzahl von Gefahren:
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl / Raub)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden
Bei der Teilkasko ist meist eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro sinnvoll.
Besonderheit der Teilkasko: Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Der Grund dafür ist, dass man mit seinem Fahrverhalten wenig Einfluss auf den Eintritt eines Versicherungsfalls nehmen kann.
4. Vollkasko
Empfehlung: Der Einschluss einer Vollkaskoversicherung ist für Neuwagen und hochpreisige Gebrauchtwagen sehr zu empfehlen.
Preise für die Vollkasko: mittelpreisig bis teuer
Mit dem Vollkaskoschutz versichern Sie zusätzlich folgende Schadenarten:
- Selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) durch unberechtigte Personen
Zahlt die Vollkasko demzufolge jeden selbstverursachten Schaden? Leider nein. Es gibt Umstände, bei denen der Versicherungsschutz in der Regel nicht gilt:
- Brems- und Bruchschäden
- Betriebsschäden, z. B. durch verrutschte Ladung oder falsche Bedienung / Betankung
- Schäden durch Verschleiß (Abnutzung), Überbeanspruchung oder Materialermüdung
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug durch Abschleppvorgang
Tipp! Oft empfiehlt sich in der Vollkaskoversicherung der Einschluss einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- oder 500,- Euro. Dadurch ist Ihr Versicherungsbeitrag im Vergleich zu einem Tarif ohne Selbstbeteiligung deutlich günstiger.
5. Fahrerschutz
Mit dem optionalen Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist jeder berechtigte Fahrer zusätzlich geschützt. Verletzt sich oder stirbt der Fahrzeugführer durch einen Unfall, kommt die Versicherung für den entsprechenden Personenschaden auf. Dazu zählen zum Beispiel Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld.
6. Rabattschutz
Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht und den Rabattschutz mitversichert? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Ein Schaden im Jahr ist nämlich sozusagen frei.
Jedoch hat der Rabattschutz auch einen Nachteil: Der Rabattschutz gilt nur für den aktuellen Anbieter. Wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung, wird der verursachte Unfall bei der Beitragsberechnung des neuen Versicherers herangezogen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird also doch noch schlechter. Der Mehrbeitrag für diesen Leistungseinschluss hat sich dann also nicht wirklich gelohnt.
Tarifleistungen einfach erklärt
Nahezu jeder Kfz-Versicherungstarif ist anders. Es gibt Tarife mit einem Versicherungsschutz, bei dem Sie sich keine Sorgen machen müssen. Die wichtigsten Leistungen sind dort nämlich in vernünftiger Höhe versichert. Andere Tarife haben hingegen nur einen Basis-Schutz. Im Schadensfall ist dann die Verwunderung groß, wenn man auf Reparaturkosten sitzen bleibt.
In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen die einzelnen Leistungsmerkmale, die Sie über den Kfz-Versicherungsrechner vergleichen und abhängig vom Tarif versichern können. Was ist Ihnen persönlich für Ihr Fahrzeug wichtig?
Auslandsschadenschutz
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland unterwegs und verursacht ein Dritter einen Schaden an Ihrem Auto, muss er dafür aufkommen. Erstattet die ausländische Kfz-Versicherung des Unfallverursachers den Schaden jedoch nicht vollständig, springt der Auslandsschadenschutz Ihrer eigenen Versicherung ein. Von Ihr erhalten Sie dann die Entschädigungshöhe, die Ihnen bei einem Unfall in Deutschland zustehen würde. Trotz der Entschädigungszahlung bleiben Ihre Schadenfreiheitsklassen dadurch unberührt.
E-Auto-Schutz
Speziell für Elektrofahrzeuge stellen viele Vollkaskoversicherungen zusätzliche Leistungen bereit:
- Mitversicherung des Akkus (z. B. bei Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder durch Folgeschäden)
- Mitversicherung von Wallbox, mobiler Ladestation, Ladekabel, Ladeadapter oder Ladekarte
- Übernahme von Entsorgungskosten des Akkus bei Totalschaden
Wenn Sie ein E-Auto versichern möchten, achten Sie im Versicherungsvergleich auf die entsprechenden Abschnitte „Erweiterter Akkuschutz“ und „Leistungen für Elektrofahrzeuge“.
Eigenschadendeckung
Normalerweise sind Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers nicht versichert, wenn sie durch den Versicherungsnehmer selbst oder durch einen zulässigen Fahrer verursacht werden. Über die Eigenschadendeckung sichern Sie jedoch solche Eigenschäden (z. B. an weiteren Kraftfahrzeugen oder eigenen Gebäuden) ab.
Elementarschäden
Über die Teilkaskoversicherung gibt es normalerweise eine Elementarschaden-Deckung für Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Anhand einer erweiterten Deckung für Elementarschäden sind beispielsweise auch Schädigungen durch folgende Risiken mitversichert:
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen / Dachlawinen)
- Muren
- Vulkanausbruch
Ersatz ohne Abzug
Lassen Sie Ihren Pkw über Ihre Kaskoversicherung instand setzen, werden manchmal auch neue Ersatzteile eingesetzt oder Teile der Karosserie neu lackiert. Kfz-Versicherungsanbieter können von diesen Kosten einen Betrag abziehen, weil alte, abgenutzte Teile durch vollkommen neue ausgetauscht werden (sog. „Abzug neu für alt“).
Viele Autoversicherungen verzichten allerdings auf diesen Abzug. In den richtigen Tarifen werden Kunden die Ersatzteile und neue Lackierungen voll erstattet.
Freie Werkstattwahl
Entscheiden Sie sich bei Ihrem Kfz-Versicherungstarif für eine freie Werkstattwahl, dürfen Sie im Schadensfall selber entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Ist Ihnen die freie Wahl nicht so wichtig, können Sie auch eine Werkstattbindung vereinbaren. Mit dem sogenannten Werkstattservice oder Werkstattbonus sparen Sie bis zu 20 % Beitrag.
Grobe Fahrlässigkeit
Viele Kfz-Versicherungen versichern mittlerweile auch grob fahrlässig verursachte Schäden. Ist das auch bei Ihrem Tarif der Fall, erstattet der Versicherer trotz des Vorliegens grober Fahrlässigkeit die volle Versicherungssumme. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, wird im Schadensfall je nach Schwere des Verschuldens die Versicherungsleistung gekürzt. Tarife mit dieser Leistungskomponente sind deshalb sehr empfehlenswert.
Kurzschlussschäden
Es ist möglich, Kurzschlussschäden an der Verkabelung zu versichern. Damit wären teilweise auch Überspannungsschäden an Fahrzeugteilen (wie z. B. Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser) abgesichert, sofern sie durch den Kurzschluss entstanden sind.
Mietwagen bei Reparatur
Wenn der eigene Pkw nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, braucht man unter Umständen ein Ersatzfahrzeug. Hat ein Dritter den Zusammenprall schuldhaft verursacht, bezahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur die Reparatur sondern auch einen Mietwagen. In der Regel dürfen Sie das Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder bei einem Totalschaden für ca. 14 Tage nutzen. Doch welche Regelungen gelten bei einem Kaskoschaden?
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug über die eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung reparieren lassen, zahlen nur manche Versicherungstarife einen Ersatzwagen. Oft auch nur dann, wenn Sie die Fahrbereitschaft in einer Partnerwerkstatt der Kfz-Versicherung wiederherstellen lassen.
Sie können sich aber auch für einen anderen (eher seltenen) Tarif entscheiden, bei dem Sie die Reparaturwerkstatt frei auswählen dürfen und trotzdem einen Mietwagen bekommen. Über den Vergleichsrechner für Autoversicherungen können Sie die Tarife entsprechend filtern („Freie Werkstattwahl“ + „Mietwagen bei Reparatur“).
Davon unabhängig sind die Serviceleistungen über einen Kfz-Schutzbrief. Über den Schutzbrief dürfen Sie nach einer Panne, einem Unfall oder bei einem Diebstahl einen Mietwagen beanspruchen. Allerdings werden die Kosten im Normalfall nur übernommen, wenn Sie mit Ihrem Kfz mehr als 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt sind und das versicherte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Weitere Voraussetzungen für die Erstattung der Mietwagenkosten sind, dass Sie keine Entschädigung für eine Weiter- oder Rückfahrt (z. B. mit der Bahn) oder eine Übernachtung geltend machen.
Mietwagenschutz im Ausland
Haben Sie schon mal ein Auto im Auslandsurlaub angemietet? In der Regel buchen Sie dann auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung hinzu. Doch was passiert, wenn die Haftpflichtversicherung des Mietwagens für den verursachten Schaden nicht ausreicht? Ist die Deckungssumme zu gering, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Das kann teuer werden.
Mit einem Mietwagenschutz können Sie den Haftpflichtschutz für Mietwagen im Ausland erhöhen. Schäden werden dann nach den Versicherungssummen des deutschen Versicherungsvertrages reguliert.
Insiderwissen! Umgangssprachlich wird diese Absicherung auch häufig als Mallorca-Police bezeichnet, weil die Insel Mallorca eines der beliebtesten, ausländischen Reiseziele ist und somit der Schutz meistens dort zum Tragen kommt.
Neuwert- / Kaufwertentschädigung
Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 24 oder 36 Monate) nach der Fahrzeugzulassung ein Schaden entsteht, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des Neupreises bzw. Kaufpreises. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Tarif beinhaltet eine Neuwert- bzw. Kaufwertentschädigung
- Fahrzeug hat einen Totalschaden oder ist unwiederbringlich verloren (Diebstahl)
- Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch im Eigentum des Käufers
Ist die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung nicht im Tarif eingeschlossen, wird sonst nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Das ist der Preis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Kraftfahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssten.
Wichtige Hinweise: Von der Entschädigungssumme wird ggf. ein Restwert abgezogen, den Sie bei Verkauf des beschädigten Wagens noch bekommen würden. Außerdem zahlen viele Versicherungsanbieter die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, die innerhalb von zwei Jahren für den Kauf eines anderen Fahrzeugs oder die Reparatur des zerstörten Fahrzeugs verwendet wird.
Sonderausstattung
Über Ihre Fahrzeugversicherung ist immer das gesamte fahrzeugtypische Zubehör mitversichert. Alles, was nachträglich eingebaut wurde und nicht fahrzeugtypisches Zubehör ist, kann als Sonderausstattung gelten. Sonderausstattungen können Sie mit dem passenden Tarif bis zu einer bestimmten Versicherungssumme oder sogar unbegrenzt absichern.
Tierbissschäden
Nicht in jedem Versicherungstarif sind Schäden durch Tierbisse abgesichert. Ist der Schutz doch vorhanden, sind zwischen zwei Leistungsarten zu unterscheiden:
- Tierbiss ohne Folgeschäden
- Tierbiss mit Folgeschäden
Wo liegen die Unterschiede? Bei einer Deckung ohne Folgeschäden zahlt die Kfz-Versicherung nur die Beschädigung, die direkt durch den Tierbiss entstanden ist. Tarife mit Folgeschäden sichern auch Zerstörungen und Defekte ab, die ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Grundsätzlich sind über die Teilkaskoversicherung Schäden durch Kollision mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) versichert. Tarife mit einer erweiterten Deckung schützen Sie umfassender vor Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Mitversichert sind dann also zum Beispiel auch Nutztiere, Haustiere oder Federwild.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung
Deutsche Kfz-Versicherungen
In Deutschland gibt es mehr als 90 Kfz-Versicherungen. In diesem Abschnitt finden Sie die deutschen Kfz-Versicherer, aufgelistet nach dem Standort ihrer Hauptniederlassung.
Bad Homburg
Baloise Sachversicherung AG
Basler Straße 4
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Berlin
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
FRIDAY Insurance S.A.
Klosterstraße 62
10179 Berlin
OVAG – Ostdeutsche Versicherung AG
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
Braunschweig
Öffentliche Versicherungen Braunschweig
Theodor-Heuss-Straße 10
38122 Braunschweig
Volkswagen Autoversicherung AG
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig
Bremen
ÖVB Versicherungen
Martinistraße 30
28195 Bremen
Darmstadt
Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt
Bartningstraße 59
64289 Darmstadt
Detmold
Lippische Landesbrandversicherung AG
Simon-August-Straße 2
32756 Detmold
Dortmund
Continentale Sachversicherung AG
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Volkswohl-Bund Sachversicherung AG
Südwall 37-41
44128 Dortmund
Dresden
Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG
An der Flutrinne 12
01139 Dresden
Düsseldorf
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Provinzial Versicherung AG
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf
S DirektVersicherung AG
Kölner Landstraße 33
40591 Düsseldorf
Frankfurt am Main
DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Berliner Straße 56-58
60311 Frankfurt am Main
Zurich Insurance plc
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
Hamburg
Condor Allgemeine Versicherungs-AG
Admiralitätstraße 67
20459 Hamburg
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Kravag-Allgemeine Versicherungs-AG
Heidenkampsweg 102
20097 Hamburg
Kravag-Logistic Versicherungs-AG
Heidenkampsweg 102
20097 Hamburg
Hannover
Concordia VVaG
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Mecklenburgische VVaG
Platz der Mecklenburgischen 1
30625 Hannover
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV Platz 1
30177 Hannover
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Heidelberg
Janitos Versicherung AG
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Itzehoe
Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG
Itzehoer Platz
25521 Itzehoe
Karlsruhe
BGV-Versicherung AG
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Kassel
VRK VVaG
Kölnische Straße 108
34119 Kassel
Koblenz am Rhein
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz am Rhein
Köln
AdmiralDirekt.de GmbH
Lina-Bommer-Weg 6
51149 Köln
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
Riehler Straße 190
50735 Köln
Europa Versicherung AG
Piusstraße 137
50931 Köln
freeyou AG
Hohenstaufenring 47-51
50674 Köln
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
GVV Direktversicherung AG
Aachener Straße 952-958
50933 Köln
Magdeburg
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt
Am Alten Theater 7
39104 Magdeburg
Mannheim
Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
München
ADAC Autoversicherung AG
Hansastraße 19
80686 München
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Allianz Direct Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Bayerische Beamten Versicherung AG
Thomas-Dehler-Straße 25
81737 München
Dialog Versicherung AG
Adenauerring 7
81737 München
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7
81737 München
Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG
Pettenkoferstraße 19
80336 München
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Maximilianstraße 53
80538 München
WWK Allgemeine Versicherung AG
Marsstr. 37
80335 München
Münster
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
Kolde-Ring 21
48151 Münster
Neunkirchen
Neodigital Versicherung AG
Untere Bliesstr. 13-15
66538 Neunkirchen
Neuss
RheinLand Versicherungs AG
Rheinlandplatz
41460 Neuss
Rhion Versicherung AG
Rheinlandplatz
41460 Neuss
Nürnberg
ERGO Direkt AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90482 Nürnberg
uniVersa Allgemeine Versicherung AG
Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg
Oberursel
Alte Leipziger Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Oldenburg
Öffentliche Versicherungen Oldenburg
Staugraben 11
26122 Oldenburg
Saarbrücken
Cosmos Versicherung AG
Halbergstraße 50-60
66121 Saarbrücken
Saarland Feuerversicherung AG
Mainzer Straße 32-34
66111 Saarbrücken
Stuttgart
Fahrlehrerversicherung VaG
Mittlerer Pfad 5
70499 Stuttgart
SV SparkassenVersicherung Holding AG
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart
VPV Allgemeine Versicherungs-AG
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart
Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
Tübinger Straße 55
70178 Stuttgart
Württembergische Versicherung AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Teltow
Verti Versicherung AG
Rheinstraße 7 a
14513 Teltow
Wiesbaden
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Wuppertal
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Wichtige Punkte zum Kfz-Versicherungsvertrag
Nachdem Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, kommt mit der Annahmebestätigung des Versicherers der Vertrag zustande. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigen Fragen rund um den Versicherungsvertrag.
Wann beginnt die Deckung?
Der Beginn der Versicherungsdeckung ist im Versicherungsschein angegeben. In den meisten Fällen ist das der Zulassungstag oder bei einem Versicherungswechsel der 01. Januar. Voraussetzung für den Beginn der Deckung ist, dass Sie den ersten Beitrag pünktlich und vollständig zahlen.
Wann sind die Beiträge fällig?
Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, ob Sie die Zahlung per Überweisung oder Lastschriftverfahren bevorzugen. Im Normalfall ist der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Entweder überweisen Sie dann den Beitrag oder die Kfz-Versicherung bucht den Betrag vom Konto ab. Das Fälligkeitsdatum der Folgebeiträge ist von Ihrer Zahlweise abhängig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Die genauen Zeitpunkte können Sie immer Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.
Wo sind Sie versichert?
Ihre Kfz-Versicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. Haben Sie eine Internationale Versicherungskarte (IVK / früher: Grüne Karte) empfangen, erstreckt sich die Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern die Länderkürzel nicht durchgestrichen sind.
Haben Sie bestimmte Pflichten?
Ja, es gibt im Zusammenhang mit dem Kfz-Versicherungsvertrag auch gewisse Pflichten:
- Wahre und vollständige Angaben im Antrag
- Mitteilung von späteren Veränderungen
- Rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Versicherungsbeiträge
- Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis
- Nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren
- Unverzügliche Anzeigepflicht im Schadenfall
Spartipps für die Kfz-Versicherung
Werkstattbindung
Wählen Sie einen Tarif mit Werkstattbindung, sind Einsparungen bis zu 20 % möglich. Reparaturen von Kaskoschäden werden dann in nahegelegenen Partnerwerkstätten der Kfz-Versicherung durchgeführt.
Höhere Selbstbeteiligung
Hat Ihre Kaskoversicherung noch keine Selbstbeteiligung? Dann vereinbaren Sie doch einen Eigenanteil in Höhe von 150,- oder 300,- Euro. Das spart Geld!
Weniger fahren
Wenn Sie weniger Kilometer im Jahr fahren oder öfter öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die jährliche Fahrleistung bei Ihrer Kfz-Versicherung verringern. Kommen Sie dadurch in eine geringere Kilometerklasse, wird Ihr Beitrag günstiger.
Zahlweise
Zahlen Sie Ihre Versicherungsbeiträge jährlich ist ein Nachlass von bis zu 10 % machbar. Aber auch die halb- oder vierteljährliche Zahlweise kann Ihren Beitrag schon positiv beeinflussen.
Kfz-Versicherungsvergleich
Machen Sie vor Abschluss der Kfz-Versicherung einen Versicherungsvergleich, sind Einsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr möglich.
Fragen zum Vertragsabschluss
Wann ist die aktuelle Kfz-Versicherung kündbar?
Die Kfz-Versicherung ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Das genaue Ablaufdatum können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Wie oft kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Bei nahezu allen Kfz-Versicherungen können Sie zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Somit ist in der Regel einmal im Jahr der Versicherungswechsel möglich.
Endete das Versicherungsjahr Ihrer bisherigen Versicherung allerdings mitten im Jahr (z. B. im Mai) und bei Ihrer neuen Versicherung Ende Dezember, dann können Sie einmal im Mai und bei Ihrer neuen Versicherung zum 01. Januar wechseln. Dann wäre ein Wechsel auch zweimal im Jahr möglich. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von einem Monat.
Sonderfall: Jedes Mal wenn Sie ein neues Auto kaufen und anmelden möchten, dürfen Sie sich auch eine neue Kfz-Versicherung aussuchen. Rein theoretisch könnten Sie also mehrere hundert Male die Kfz-Versicherung im Jahr wechseln, wenn Sie sich ständig ein neues Auto holen würden.
Wie viele Kfz-Versicherungen darf man haben?
Für jedes Fahrzeug darf man genau eine Kfz-Versicherung haben. Demnach ist bei der Zulassungsstelle auch immer nur die elektronische Versicherungsbestätigung von einem Versicherer hinterlegt. Mehr Versicherungen zu hinterlegen, ist nicht möglich.
Wann sollte ich die neue Kfz-Versicherung abschließen?
Um nicht in Stress zu geraten, sollten Sie den Vertragsabschluss nicht zu kurzfristig machen.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, empfehlen wir, die Kfz-Versicherung drei bis 14 Tage vorher abzuschließen.
Bei einem Versicherungswechsel zum Ende des Jahres empfehlen wir, die neue Kfz-Versicherung eineinhalb Monate vorher (Mitte November) zu beantragen.
Wer kündigt die alte Kfz-Versicherung bei einem Wechsel?
Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen Sie im Normalfall selbst. Wenn Sie allerdings Ihre Autoversicherung bei uns wechseln, werden Sie gefragt, ob Ihr aktueller Vertrag bereits gekündigt ist. Klicken Sie auf „Nein“, erledigen Sie später die Kündigung einfach online mit dem 1-Klick-Kündigungsservice.
So finden Sie eine günstige Kfz-Versicherung!
1. Beitrag berechnen
Beginnen Sie im Tarifrechner mit der Eingabe Ihrer individuellen Tarifwünsche, um Ihren Beitrag zu berechnen.
2. Versicherer vergleichen
Über den Tarifrechner vergleichen Sie dann die günstigen Preise und Leistungen der zahlreichen Versicherer.
3. Tarif abschließen
Per Online-Abschluss beauftragen Sie bequem und schnell den gewünschten Versicherungsschutz.
Tarifrechner für die Autoversicherung
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