In welchem Ort möchten Sie Ihr Fahrzeug zulassen?
Wir erklären Ihnen, wie der Ablauf für die Kfz-Anmeldung funktioniert, wo Sie hin müssen und wie Sie die eVB-Nummer beantragen.
Wir erklären Ihnen, wie der Ablauf für die Kfz-Anmeldung funktioniert, wo Sie hin müssen und wie Sie die eVB-Nummer beantragen.
Die Zuständigkeit für die Kfz-Zulassung ist gesetzlich klar geregelt. Der Zulassungsort ist immer die Stadt oder Gemeinde, wo Sie Ihren Erstwohnsitz haben. Die Zulassungsstelle muss sich nicht immer direkt im Ort befinden, sondern kann auch in einem Landkreis in der Nähe liegen. Suchen Sie nach mehr Informationen zum Ablauf der Kfz-Anmeldung oder zu Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt? Wählen Sie dafür zuerst Ihr Bundesland und dann Ihren Ort aus:
Die Terminvergabe läuft direkt online über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde. Doch nicht jede Zulassungsbehörde verlangt eine feste Terminvereinbarung. Bei kleinen Landratsämtern ist die Wartezeit oft sowieso sehr gering. Dann können Sie auch ohne Termin vorbeikommen. Bei stark ausgelasteten Zulassungsstellen ist die Kfz-Zulassung allerdings oft nur mit einem Termin möglich. Fragen Sie am besten kurz telefonisch bei Ihrer Zulassungsstelle nach oder informieren Sie sich auf der örtlichen Internetseite, ob ein Termin nötig ist.
Die Zulassungsbehörde benötigt für die Kfz-Zulassung bestimmte Zulassungsdokumente. Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs müssen Sie diese Unterlagen mitbringen. Sofern eine andere Person Ihr Fahrzeug anmelden soll, brauchen Sie außerdem noch die Zulassungsvollmacht.
Wenn Sie ein Auto anmelden oder ummelden möchten, fallen Zulassungsgebühren an. Welche Kosten dabei genau anfallen, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Je nachdem welche Art von Dienstleistung Sie in Anspruch nehmen möchten, sind das Kosten zwischen ungefähr 10,- und 30,- Euro.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen nutzen möchten, können Sie die Kennzeichenkombination vorher reservieren oder auf gut Glück erst vor Ort bei der Straßenverkehrsbehörde anfragen. Die vorherige Reservierung eines Kennzeichens ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Sollte das Wunschkennzeichen bereits vergeben sein, können Sie sich noch frühzeitig für andere Buchstaben und Zahlen entscheiden. Die zugeteilten Kennzeichen lassen Sie dann einfach direkt vor Ort anfertigen.
Wenn Sie zum Beispiel ein noch zugelassenes Auto abmelden möchten, können Sie das parallel im Rahmen der Kfz-Zulassung machen. Nehmen Sie einfach die alten Zulassungspapiere und Kennzeichen mit und geben Sie diese Ihrem Sachbearbeiter.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, müssen Sie im Normalfall nichts an die Kfz-Zulassungsstelle melden. Bei einem Versicherungswechsel schickt Ihre neue Versicherung automatisch eine Meldung an die Zulassungsstelle raus und hinterlegt eine eVB-Ü.