1. Verti

von der Verti Versicherung AG

Antrag sofort online
eVB-Nr. direkt per E-Mail
Sondereinstufung wie Erstwagen

2. Allianz

von der Allianz Versicherungs-AG

Antrag sofort online
eVB-Nr. direkt per E-Mail
Sondereinstufung SF 1

3. HDI

von der HDI Versicherung AG

Antrag sofort online
eVB-Nr. direkt per E-Mail
Sondereinstufung SF 1/2

So beantragen Sie die Wohnmobilversicherung

Möchten Sie eine Wohnmobilversicherung beantragen, dann können Sie den Vertrag entweder direkt online oder über einen Versicherungsberater abschließen. Suchen Sie sich oben aus der Liste eine gute Versicherung heraus, klicken Sie einfach auf den grünen Button „Online beantragen“ oder „Berater anfragen“ und führen Sie die weiteren Schritte auf der darauf folgenden Webseite aus.

1. Wohnmobilversicherung berechnen

Für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrag brauchen die Versicherungsanbieter im ersten Schritt Informationen über Ihr Wohnmobil und Ihre Vertragswünsche. So sind zum Beispiel die Merkmale des Wohnmobils wie die kW-Zahl, der Wert und das Erstzulassungsdatum wichtig. Ebenso wichtig sind die Informationen darüber, wie Sie Ihren Vertrag gestalten möchten. Über folgende Fragen müssen Sie sich zum Beispiel klar werden:

  • Wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr?
  • Wer soll mit dem Wohnmobil fahren dürfen?
  • Brauchen Sie einen Kaskoschutz?

Wenn Sie wünschen, können Sie auch einen Schutzbrief in Ihren Versicherungsschutz mit einschließen. Mit einem Schutzbrief hilft Ihnen die Wohnmobilversicherung bei einer Panne oder einen Unfall. Das ist nicht nur im Inland sondern auch im europäischen Ausland hilfreich, wenn Ihr Wohnmobil abgeschleppt oder zurück an Ihren Wohnort gebracht werden muss. Deshalb ist der Schutzbrief besonders für Wohnmobile empfehlenswert. Außerdem liegen die Kosten für den Schutzbrief bei nur wenigen Euro im Jahr.

2. Wohnmobilversicherung abschließen

Haben Sie einen passenden Wohnmobiltarif gefunden, können Sie den Tarif bei der Verti oder Allianz sofort online über den Rechner beantragen. Wenn Sie die Wohnmobilversicherung online abschließen, dann bekommen Sie eine Bestätigung mit allen wesentlichen Informationen und Ihrer eVB-Nummer per E-Mail. Möchten Sie den Vertragsabschluss lieber über einen Berater machen, müssen Sie die notwendigen Antragsunterlagen persönlich unterschreiben.

3. eVB-Nummer erhalten

Die eVB-Nummer für die Wohnmobilzulassung bekommen Sie gleich nach dem Online-Antrag. Sofern der Vertragsabschluss nur über einen Berater möglich ist (wie zum Beispiel bei der HDI), bekommen Sie die eVB-Nummer direkt von Ihrem Ansprechpartner. Nach Erhalt der eVB-Nummer können Sie die elektronische Versicherungsbestätigung sofort für die Wohnmobilzulassung nutzen.

Übernahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse

Sofern Sie Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden oder sonst noch Schadenfreiheitsrabatte aus einem älteren Vertrag ungenutzt sind, dann übertragen Sie einfach Ihre frei gewordene Schadenfreiheitsklasse von der Vorversicherung auf Ihre neue Wohnmobilversicherung. So verringern sich Ihre Versicherungskosten und Ihre Schadenfreiheitsklassen verbessern sich auch in Zukunft nach jedem weiteren schadenfreien Versicherungsjahr.

Wohnmobil als Zweitwagen versichern

Alternativ zur Übernahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse können Sie Ihr Wohnmobil auch als Zweitwagen einstufen und versichern, wenn bereits ein Erstwagen (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Kraftrad) auf Ihren Namen versichert ist.

Als weitere Voraussetzung für die Zweitwagenregelung gilt meist, dass nur Sie oder festgelegte Fahrer das Wohnmobil fahren. Oft sind die Preise der Wohnmobilversicherung schon deutlich günstiger, wenn alle Fahrer über 23 Jahre alt sind. Benennen Sie also im Rahmen der Berechnung als Zweitwagen möglichst genau, wer alles mit dem Wohnmobil fahren soll oder grenzen Sie zumindest das Fahreralter ein.

Mit der Zweitwageneinstufung erhalten Sie von Beginn an eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Im Vergleich zu einer normalen, erstmaligen Einstufung ohne Erstvertrag sind Ihre Versicherungskosten dadurch wesentlich günstiger. Wenn Sie Ihr Wohnmobil als Zweitwagen versichern möchten, dann ist erfahrungsgemäß die Verti Versicherung als unser Kooperationspartner besonders günstig.

Was kostet eine Wohnmobilversicherung?

Die Kosten der Wohnmobilversicherung sind von dem Wohnmobil, den Fahrern, der Schadenfreiheitsklasse und dem Leistungsumfang abhängig. Sie können frei wählen, was Sie in Ihren Versicherungsschutz einschließen möchten. So haben Sie zum Beispiel die Wahl zwischen Haftpflichtversicherung, Teilkasko, Vollkasko und anderen Extra-Leistungen.

Sofern Sie eine hohe Schadenfreiheitsklasse nutzen können, sehen die Kosten für die Wohnmobilversicherung ungefähr folgendermaßen aus:

  • Haftpflichtversicherung ab 100,- € / Jahr
  • Haftpflichtversicherung mit Teilkasko ab 300,- € / Jahr
  • Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Vollkasko ab 350,- € / Jahr
  • Schutzbrief ab 30,- € / Jahr

Vergleichen Sie die Kosten mit anderen Kfz-Versicherungen, dann sind Wohnmobile oft günstiger als Pkw. Wie teuer Ihre Wohnmobilversicherung genau ist, berechnen Sie einfach mit dem Online-Rechner bei der Verti oder Allianz.

Wechsel der Wohnmobilversicherung

Wenn Sie Ihre Wohnmobilversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich an die vorgegebenen Kündigungsfristen und Termine halten:

  • Wechseltermin: Ende des Versicherungsjahres
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Sonderkündigungsrecht bei diversen Anlässen

In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31.12. Die Kündigung für die Wohnmobilversicherung müssen Sie dann spätestens bis zum 30.11. an die Versicherung schicken. Bei manchen Versicherungen kann der Kündigungstermin auch mitten im Jahr sein. Das für Sie gültige Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Außerdem dürfen Sie in bestimmten Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine frühere Vertragsaufhebung ist nach einem Verkauf, einer Zwangsversteigerung, einem Schadenfall und einer Beitragserhöhung erlaubt. Auch bei diesen Ereignissen beträgt die Kündigungsfrist dann einen Monat. Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung reicht es allerdings aus, wenn Sie Ihr Wohnmobil bei der Zulassungsbehörde abmelden und der Käufer eine neue Wohnmobilversicherung abschließt.

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