Günstige Wohnmobilversicherung ab 19 € / Monat | Rechner

  • Gute Sondereinstufung
  • Antrag sofort online
  • Wohnmobil günstig versichern

So beantragen Sie die Wohnmobilversicherung

Möchten Sie eine Wohnmobilversicherung beantragen, dann können Sie den Antrag direkt online abschließen. Suchen Sie sich oben aus der Liste eine gute Versicherung heraus, klicken Sie einfach auf den grünen Button „Online beantragen“ und führen Sie die weiteren Schritte auf den darauf folgenden Webseiten aus.

1. Wohnmobilversicherung berechnen

Für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrag brauchen die Versicherungsanbieter im ersten Schritt Informationen über Ihr Wohnmobil und Ihre Vertragswünsche. So sind zum Beispiel die Merkmale des Wohnmobils wie die kW-Zahl, der Wert und das Erstzulassungsdatum wichtig. Ebenso wichtig sind die Informationen darüber, wie Sie Ihren Vertrag gestalten möchten. Über folgende Fragen müssen Sie sich zum Beispiel klar werden:

  • Wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr?
  • Wer soll mit dem Wohnmobil fahren dürfen?
  • Brauchen Sie einen Kaskoschutz?

Wenn Sie wünschen, können Sie auch einen Schutzbrief in Ihren Versicherungsschutz mit einschließen. Mit einem Schutzbrief hilft Ihnen die Wohnmobilversicherung bei einer Panne oder einem Unfall. Das ist nicht nur im Inland sondern auch im europäischen Ausland hilfreich, wenn Ihr Wohnmobil abgeschleppt und zurück an Ihren Wohnort gebracht werden muss. Außerdem liegen die Kosten für den Schutzbrief bei nur wenigen Euro im Jahr. Deshalb ist der Schutzbrief für Wohnmobile besonders empfehlenswert.

2. Wohnmobilversicherung abschließen

Haben Sie einen passenden Wohnmobiltarif gefunden, können Sie den Tarif bei der Verti Versicherung sofort online über den Rechner beantragen. Wenn Sie die Wohnmobilversicherung online abschließen, dann bekommen Sie eine Bestätigung mit allen wesentlichen Vertragsunterlagen und Ihrer eVB-Nummer per E-Mail zugeschickt.

3. eVB-Nummer erhalten

Die eVB-Nummer brauchen Sie für die Wohnmobilzulassung als Nachweis des Versicherungsschutzes. Diese elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie gleich nach dem Online-Antrag und kann sofort für die Zulassung genutzt werden. Den siebenstelligen Code zeigen Sie dann einfach bei Ihrer Zulassungsstelle vor.

Übernahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse

Sofern Sie Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden oder sonst noch Schadenfreiheitsrabatte aus einem älteren Vertrag ungenutzt sind, dann übertragen Sie einfach Ihre frei gewordene Schadenfreiheitsklasse von der Vorversicherung auf Ihre neue Wohnmobilversicherung. So verringern sich Ihre Versicherungskosten und Ihre Schadenfreiheitsklassen verbessern sich auch in Zukunft nach jedem weiteren schadenfreien Versicherungsjahr.

Wohnmobil als Zweitwagen versichern

Alternativ zur Übernahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse können Sie Ihr Wohnmobil auch als Zweitwagen einstufen und versichern, wenn bereits ein Erstwagen (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Kraftrad) auf Ihren Namen versichert ist.

Als weitere Voraussetzung für die Zweitwagenregelung gilt meist, dass nur Sie oder festgelegte Fahrer das Wohnmobil fahren. Oft sind die Preise der Wohnmobilversicherung schon deutlich günstiger, wenn alle Fahrer über 23 Jahre alt sind. Benennen Sie also im Rahmen der Berechnung als Zweitwagen möglichst genau, wer alles mit dem Wohnmobil fahren soll oder grenzen Sie zumindest das Fahreralter ein.

Mit der Zweitwageneinstufung erhalten Sie von Beginn an eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Im Vergleich zu einer normalen, erstmaligen Einstufung ohne Erstvertrag sind Ihre Versicherungskosten dadurch wesentlich günstiger. Wenn Sie Ihr Wohnmobil als Zweitwagen versichern möchten, dann ist erfahrungsgemäß die Verti Versicherung besonders günstig.

Was kostet eine Wohnmobilversicherung?

Die Kosten für die Wohnmobilversicherung sind hauptsächlich von dem Wohnmobil, den Leistungen und Ihren Schadenfreiheitsklassen abhängig. Frei festlegen können Sie aber zum Beispiel auch, welche Personen als Fahrer mitversichert sein sollen, ob Sie ein Saisonkennzeichen verwenden möchten und wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren.

Oftmals hat der angegebene Fahrerkreis und der Saisonzeitraum große Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Je weniger Fahrer in den Vertrag eingeschlossen sind und je kürzer die versicherte Saison ist, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Günstige Wohnmobilversicherung

Wichtig für Ihren Beitrag ist auch die Höhe der Schadenfreiheitsklasse. Sofern Sie für Ihre Wohnmobilversicherung keine nutzbare Schadenfreiheitsklasse haben, können Sie alternativ eine Sondereinstufung bekommen. Das geht zum einen mit der Führerscheinregelung und zum anderen mit der Zweitwagenregelung.

Einstufung mit der Führerscheinregelung

Die Voraussetzung für die Führerscheinregelung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr Ihren Führerschein haben. Mit dieser Regelung erhalten Sie dann in der Regel eine Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2.

Einstufung und Kosten mit der Zweitwagenregelung

Für die Nutzung der Zweitwagenregelung reicht es aus, wenn Sie bereits ein anderes Fahrzeug auf Ihren Namen bei einer deutschen Versicherung versichert haben und mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 haben. Die Kosten sehen dann folgendermaßen aus:

  • Haftpflichtversicherung ca. 200,- € / Jahr
  • Haftpflichtversicherung mit Teilkasko ca. 450,- € / Jahr
  • Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Vollkasko ca. 630,- € / Jahr
  • Schutzbrief ca. 30,- € / Jahr

Können Sie jedoch höhere Schadenfreiheitsrabatte übernehmen, sind die Kosten natürlich entsprechend günstiger. Wie teuer Ihre Wohnmobilversicherung genau ist, berechnen und vergleichen Sie einfach mit dem Online-Rechner bei der Verti.

Wechsel der Wohnmobilversicherung

Wenn Sie Ihre Wohnmobilversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich an die vorgegebenen Kündigungsfristen und Termine halten:

  • Wechseltermin: Ende des Versicherungsjahres
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Sonderkündigungsrecht bei diversen Anlässen

In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31.12. Die Kündigung für die Wohnmobilversicherung müssen Sie dann spätestens bis zum 30.11. an die Versicherung schicken. Bei manchen Versicherungen kann der Kündigungstermin auch mitten im Jahr sein. Das für Sie gültige Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Außerdem dürfen Sie in bestimmten Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Vertragsaufhebung ist auch nach einem Verkauf, einer Zwangsversteigerung, einem Schadenfall und einer Beitragserhöhung erlaubt. Bei diesen Ereignissen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung reicht es allerdings aus, wenn Sie Ihr Wohnmobil bei der Zulassungsbehörde abmelden und der Käufer eine neue Wohnmobilversicherung abschließt. Eine gesonderte Kündigung ist dann nicht notwendig.