Günstige Wohnmobilversicherung ab 28,60 € / Monat | Rechner

Wohnmobilversicherung und eVB-Nummer bei unserem Werbepartner online beantragen:

  • Gute Sondereinstufung
  • Wohnmobil günstig versichern
  • eVB-Nr. per E-Mail
Lächelndes Ehepaar Arm in Arm vor einem Wohnmobil

So beantragen Sie die Wohnmobilversicherung

Für die meisten Menschen ist es am bequemsten, die Wohnmobilversicherung online abzuschließen. Der Online-Antrag ist schnell und umstandslos erledigt. Sollten Sie für die Zulassung auch die eVB-Nummer benötigen, wird diese ebenfalls erstellt. Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte.

Wohnmobilversicherung Infografik

1. Vertragsmerkmale bestimmen und Wohnmobilversicherung berechnen

Für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags brauchen Versicherungsanbieter immer nähere Informationen über Ihr Wohnmobil. So sind zum Beispiel die schlichten Fakten des Wohnmobils wie die kW-Zahl und das Erstzulassungsdatum wichtig. Aber häufig wird auch nach dem Kaufpreis oder Neuwert gefragt.

Ebenso wichtig ist die Auskunft darüber, wie Sie Ihren Vertrag gestalten möchten. Über folgende Fragen müssen Sie sich zum Beispiel klar werden:

  • Wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr?
  • Wer soll mit dem Wohnmobil fahren dürfen?
  • Möchten Sie nur ein Saisonkennzeichen oder ein normales Ganzjahreskennzeichen nutzen?
  • Brauchen Sie einen Kaskoschutz?

Wenn Sie wünschen, können Sie auch einen Schutzbrief in Ihren Versicherungsschutz mit einschließen. Bei einer Panne oder nach einem Unfall haben Sie damit Anspruch auf tolle Serviceleistungen, wie z. B. die Kostenübernahme für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Mietwagen oder Hotel. Das ist nicht nur im Inland sondern vor allem auch im europäischen Ausland hilfreich. Außerdem liegen die Kosten für den Schutzbrief bei nur etwa 30,- Euro im Jahr, weshalb der Schutzbrief für Wohnmobile besonders empfehlenswert ist.

2. Wohnmobilversicherung abschließen

Haben Sie einen passenden Wohnmobiltarif gefunden, können Sie den Tarif sofort online über den Rechner beantragen. Wenn Sie die Wohnmobilversicherung online abschließen, wird Ihnen direkt eine Vertragsbestätigung per E-Mail zugeschickt. In der E-Mail sind nochmal alle wesentlichen Vertragsunterlagen enthalten.

3. eVB-Nummer erhalten oder an Zulassungsstelle übermitteln

Die eVB-Nummer brauchen Sie für die Wohnmobilzulassung als Nachweis des Versicherungsschutzes. Diese elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie nach dem Online-Antrag und kann sofort für die Zulassung genutzt werden. In diesem Fall wird sie eVB-A genannt. Den siebenstelligen Code geben Sie dann einfach bei Ihrer Zulassungsstelle ab.

Haben Sie die Versicherung für ein bereits angemeldetes Wohnmobil abgeschlossen, weil Sie den Anbieter wechseln möchten? Dann brauchen Sie sich nicht um die Versicherungsbestätigung kümmern. Ihr neuer Versicherer übermittelt die eVB-Ü nämlich ganz von allein an Ihre Zulassungsstelle. Dort wird die alte eVB-Nummer durch die neue ersetzt.

Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklassen von der Vorversicherung

Melden Sie Ihr bisheriges Fahrzeug ab oder haben sonst noch Schadenfreiheitsrabatte aus einem anderen Vertrag? Dann übertragen Sie unbedingt Ihre frei gewordene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von der Vorversicherung auf Ihre neue Wohnmobilversicherung. Eine Übertragung ist auch von anderen Fahrzeugarten, wie zum Beispiel Pkw, Lkw oder Motorrad möglich. Dadurch verringern sich Ihre Versicherungskosten. Zusätzlich verbessern sich Ihre Schadenfreiheitsklassen in Zukunft weiterhin nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr.

Um Schadenfreiheitsklassen von einem vorherigen Vertrag zu übernehmen, müssen Sie bei Vertragsabschluss Ihrer neuen Wohnmobilversicherung einfach Ihren alten Versicherer und die Vorvertragsnummer angeben. Ihre neue Versicherung fragt dann automatisch unter der angegebenen Versicherungsnummer die Schadenfreiheitsrabatte elektronisch ab.

Haus sitzt zu Hause am Computer

1. Vertragsnummer der Vorversicherung bei Antrag mit angeben.

Ein Computer fragt die SF-Klasse ab

2. Neue Versicherung fordert SF-Klasse automatisch elektronisch an.

Versicherungskaufmann im Büro zeigt mit einem Daumen nach oben

3. Vorheriger Versicherer bestätigt aktuellen Schadenfreiheitsrabatt.

Wissenswert: Viele Versicherungen berücksichtigen für die Berechnung der Wohnmobilversicherung maximal eine Schadenfreiheitsklasse 20. Wenn Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt übertragen, steht im Versicherungsschein zwar eine SF 20. Im Hintergrund läuft Ihre eigentliche SF-Klasse aber normal weiter. Bei einer späteren Übertragung (zum Beispiel auf eine Pkw-Versicherung) wird wieder Ihre höhere SF-Klasse übernommen.

Wohnmobil als Zweitwagen versichern

Alternativ zur Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse können Sie Ihr Wohnmobil auch als Zweitwagen einstufen und versichern. Das ist sinnvoll, wenn Sie erstmalig ein Wohnmobil zusätzlich zu Ihrem Auto zulassen. Die Zweitwageneinstufung kann aber auch im Zuge eines Versicherungswechsels in Anspruch genommen werden, um sich besserzustellen und Beiträge zu sparen.

Voraussetzungen für die Zweitwagenregelung

Für die Einstufung als Zweitwagenversicherung ist es notwendig, dass bereits ein Erstwagen (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Kraftrad) auf Ihren Namen versichert ist. Bei welchem Versicherer der Erstvertrag besteht, ist in der Regel nicht relevant.

Um Ihr Wohnmobil als Zweitfahrzeug im Sondertarif einzustufen, müssen häufig folgende Rahmenbedingungen vorliegen:

  • Anzahl der Verträge: Pro Haushalt kann der Sondertarif nur für ein Wohnmobil genutzt werden.
  • Führerschein: Sie als Versicherungsnehmer besitzen eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Fahrzeughalter: Das Wohnmobil muss auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren Lebenspartner oder Ihr minderjähriges, behindertes Kind zugelassen sein.
  • Fahrerkreis: Die Fahrer des Wohnmobils müssen konkret benannt oder anhand bestimmter Altersgrenzen festgelegt werden.
  • Vorvertrag: Sofern Sie dasselbe Wohnmobil schon mal versichert hatten, muss im alten Vertrag mindestens die SF-Klasse 1/2 vorliegen.
  • Schadenfälle: Wenn ein Vorvertrag besteht, darf dort innerhalb der letzten 12 Monate kein Schaden gemeldet worden sein, der zu einer Entschädigung oder Rückstellung geführt hat.

Mit der Zweitwageneinstufung erhalten Sie ab Vertragsbeginn eine höhere Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie bisher noch keine signifikant hohe SF-Klasse hatten. Im Vergleich zu einer Neueinstufung ohne Erstvertrag sind Ihre Versicherungskosten dadurch wesentlich günstiger.

Spezialfall bei einem Versicherungswechsel

Auch bei einem Versicherungswechsel kann sich ein Zweitwagentarif lohnen. Dabei wird Ihr bisheriger Schadenfreiheitsrabatt auf den neuen Versicherungstarif übertragen, damit er sich weiterhin verbessert. Zusätzlich geben Sie die Vertragsinformationen Ihres Erstfahrzeugs mit an. Die Verti Versicherung berücksichtigt dann beispielsweise ab Vertragsbeginn die bessere und günstigere Sondereinstufung als Zweitwagen. Dadurch sparen Sie Geld!

Wechsel der Wohnmobilversicherung

Wenn Sie Ihre Wohnmobilversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich an die vorgegebenen Kündigungsfristen und Termine halten:

  • Wechseltermin: Ende des Versicherungsjahres
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Sonderkündigungsrecht bei diversen Anlässen

In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31.12. Die Kündigung der Wohnmobilversicherung muss dann spätestens bis zum 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Bei manchen Versicherungen kann der Kündigungstermin auch mitten im Jahr sein. Das für Sie gültige Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Ein Versicherungsnehmer verfasst eine Kündigung am PC

Außerdem dürfen Sie in bestimmten Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Vertragsaufhebung ist auch nach einem Verkauf, einer Zwangsversteigerung, einem Schadenfall und einer Beitragserhöhung erlaubt. Bei diesen Ereignissen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung reicht es allerdings aus, wenn Sie Ihr Wohnmobil bei der Zulassungsbehörde endgültig von Ihrem Namen abmelden. Eine gesonderte Kündigung ist dann nicht nötig.

Kosten für die Wohnmobilversicherung

Die Kosten für die Wohnmobilversicherung sind hauptsächlich vom Wohnmobil, den Versicherungsleistungen und Ihren Schadenfreiheitsklassen abhängig.

Günstige Beiträge mit einer Sondereinstufung

Wichtig für Ihren Beitrag ist vor allem auch die Höhe der Schadenfreiheitsklasse. Sofern Sie für Ihre Wohnmobilversicherung keine nutzbare Schadenfreiheitsklasse haben, können Sie alternativ eine Sondereinstufung bekommen. Das geht mit der Führerscheinregelung oder mit der Zweitwagenregelung.

SF 1/2 mit der Führerscheinregelung

Die Voraussetzung für die Führerscheinregelung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr Ihren Führerschein haben. Mit dieser Regelung erhalten Sie dann in der Regel eine Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2.

SF-Klasse mit einer Zweitwagenregelung

Für die Nutzung einer Zweitwagenregelung reicht es aus, wenn Sie bereits ein anderes Fahrzeug auf Ihren Namen bei einer deutschen Versicherung versichert haben. Ihr Erstfahrzeug muss mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 haben. Wie hoch dann Ihre Zweitwageneinstufung ist, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab.

Was kostet eine Wohnmobilversicherung?

In folgender Tabelle sehen Sie variable Preise für die Wohnmobilversicherung mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen. Die Teilkaskoversicherung haben wir mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro gerechnet. Bei der Vollkaskoversicherung sind wir von 500,- Euro Selbstbeteiligung ausgegangen. Ihre eigenen Versicherungsbeiträge können je nach Wohnmobiltyp natürlich abweichen.

SF-KlasseHaftpflicht
0411,60 €
1/2320,40 €
2288,00 €
5250,80 €
10205,20 €
15176,40 €
20156,00 €
30147,60 €
Jährliche Preise für die Haftpflichtversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr.
SF-KlasseTeilkasko
0649,20 €
1/2560,40 €
2528,00 €
5492,00 €
10447,60 €
15418,80 €
20399,60 €
30391,20 €
Jährliche Gesamtpreise für Haftpflichtversicherung mit Teilkasko. Alle Angaben ohne Gewähr.
SF-KlasseVollkasko
0794,40 €
1/2616,80 €
2561,60 €
5510,00 €
10444,00 €
15397,20 €
20356,40 €
30340,80 €
Jährliche Gesamtpreise für Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Vollkasko. Alle Angaben ohne Gewähr.

Die Beitragstabellen zeigen uns, dass Sie mit hohen Schadenfreiheitsklassen deutlich geringere Kosten haben. In der Haftpflichtversicherung sind Einsparungen von bis zu 64 Prozent möglich, wenn man die Preise der SF-Klasse 0 mit der SF-Klasse 30 vergleicht. Mit einer Teilkaskoversicherung ist man ungefähr 39 Prozent günstiger. Und schließen Sie sogar eine Vollkaskoversicherung mit ein, könnten Sie 57 Prozent weniger zahlen.

Noch ein Spar-Tipp: Oftmals hat der angegebene Fahrerkreis große Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Je weniger Fahrer in den Vertrag eingeschlossen sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Vor allem dann, wenn alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Wie teuer Ihre Wohnmobilversicherung genau ist, berechnen Sie einfach mit dem Online-Rechner bei unserem Werbepartner der Verti Versicherung. Highlights bei dem Versicherer sind zum Beispiel der Rabattschutz mit dem „Nix-Passiert-Tarif“, Leistungen bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sowie der Schutzbrief, der nur etwas mehr als 30,- Euro im Jahr kostet.