Wohnmobilversicherung online
von der Verti Versicherung AG
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Die eVB-Nummer für die Wohnmobil-Zulassung bekommen Sie direkt nach dem Online-Antrag.
Wenn Sie bereits einen Erstwagen (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Kraftrad) auf Ihren Namen versichert haben, dann können Sie Ihr neues Wohnmobil als Zweitwagen einstufen. Damit erhalten Sie von Beginn an eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Im Vergleich zu einer normalen Einstufung ohne Erstvertrag wird Ihr Versicherungsbeitrag dadurch wesentlich günstiger.
Beachten Sie allerdings, dass sich die maximale Schadenfreiheitsklasse nach den geringsten Führerscheinjahren der Fahrer richtet. Hat ein Fahrer zum Beispiel erst seit drei vollen Jahren den Führerschein, dann wäre auch nur maximal eine Schadenfreiheitsklasse 3 möglich.
Sofern Sie Ihr bisheriges Fahrzeug abmelden, übertragen Sie einfach Ihre bisherigen Schadenfreiheitsklassen von der Vorversicherung auf die Wohnmobilversicherung. So haben Sie die Möglichkeit, dass sich Ihre Schadenfreiheitsklassen in Zukunft weiter verbessern.
Möchten Sie Ihr Wohnmobil zulassen oder Ihre Wohnmobilversicherung wechseln und gut versichern, dann beantragen Sie die Wohnmobilversicherung online: