Günstige Wohnmobilversicherung ab 27,30 € / Monat | Rechner

  • Gute Sondereinstufung
  • Wohnmobil günstig versichern
  • eVB-Nr. direkt per E-Mail

So beantragen Sie die Wohnmobilversicherung

Möchten Sie eine Wohnmobilversicherung beantragen, dann schließen Sie den Antrag am besten direkt online ab. Diese Vorgehensweise ist für die meisten Menschen am bequemsten, weil der Antrag schnell und umstandslos erledigt ist. Sollten Sie für die Zulassung auch die eVB-Nummer benötigen, wird diese ebenfalls erstellt. Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte im Detail.

Wohnmobilversicherung Infografik

1. Wohnmobilversicherung berechnen

Für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags brauchen Versicherungsanbieter immer Informationen über Ihr Wohnmobil. So sind zum Beispiel die schlichten Fakten des Wohnmobils wie die kW-Zahl und das Erstzulassungsdatum wichtig. Aber häufig wird auch nach dem Kaufpreis oder Neuwert gefragt.

Ebenso wichtig ist die Auskunft darüber, wie Sie Ihren Vertrag gestalten möchten. Über folgende Fragen müssen Sie sich zum Beispiel klar werden:

  • Wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr?
  • Wer soll mit dem Wohnmobil fahren dürfen?
  • Möchten Sie nur ein Saisonkennzeichen nutzen?
  • Brauchen Sie einen Kaskoschutz?

Wenn Sie wünschen, können Sie auch einen Schutzbrief in Ihren Versicherungsschutz mit einschließen. Bei einer Panne oder nach einem Unfall haben Sie damit Anspruch auf tolle Serviceleistungen, wie z. B. die Kostenübernahme für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Mietwagen oder Hotel. Das ist nicht nur im Inland sondern vor allem auch im europäischen Ausland hilfreich. Außerdem liegen die Kosten für den Schutzbrief bei nur etwa 30,- Euro im Jahr, weshalb der Schutzbrief für Wohnmobile besonders empfehlenswert ist.

2. Wohnmobilversicherung abschließen

Haben Sie einen passenden Wohnmobiltarif gefunden, können Sie den Tarif bei der Verti Versicherung sofort online über den Rechner beantragen. Wenn Sie die Wohnmobilversicherung online abschließen, wird Ihnen direkt eine Vertragsbestätigung per E-Mail zugeschickt. In der E-Mail sind nochmal alle wesentlichen Vertragsunterlagen enthalten.

3. eVB-Nummer erhalten

Die eVB-Nummer brauchen Sie für die Wohnmobilzulassung als Nachweis des Versicherungsschutzes. Diese elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie nach dem Online-Antrag und kann sofort für die Zulassung genutzt werden. Den siebenstelligen Code geben Sie dann einfach bei Ihrer Zulassungsstelle durch.

Übernahme von bisherigen Schadenfreiheitsklassen

Melden Sie Ihr bisheriges Fahrzeug ab oder haben sonst noch Schadenfreiheitsrabatte aus einem anderen Vertrag? Dann übertragen Sie Ihre frei gewordene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von der Vorversicherung auf Ihre neue Wohnmobilversicherung. Eine Übertragung ist auch von anderen Fahrzeugarten, wie zum Beispiel Pkw, Lkw oder Motorrad möglich. Dadurch verringern sich Ihre Versicherungskosten. Zusätzlich verbessern sich Ihre Schadenfreiheitsklassen in Zukunft weiterhin nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr.

Um Schadenfreiheitsklassen von einem vorherigen Vertrag zu übernehmen, müssen Sie bei Vertragsabschluss Ihrer neuen Wohnmobilversicherung einfach Ihren alten Versicherer und die Vorvertragsnummer angeben. Ihre neue Versicherung fragt dann automatisch unter der angegebenen Versicherungsnummer die Schadenfreiheitsrabatte elektronisch ab.

Eingabe der Versicherungsnummer vom Vorvertrag

1. Vertragsnummer der Vorversicherung bei Antrag mit angeben.

Anfrage SF-Klasse

2. Neue Versicherung fordert SF-Klasse automatisch elektronisch an.

Bestätigung SF-Klasse

3. Vorherige Versicherer bestätigt aktuellen Schadenfreiheitsrabatt.

Hinweis: Viele Versicherungen berücksichtigen für die Berechnung der Wohnmobilversicherung maximal eine Schadenfreiheitsklasse 20. Wenn Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt übertragen, steht im Versicherungsschein zwar eine SF 20. Im Hintergrund läuft Ihre eigentliche SF-Klasse aber normal weiter. Bei einem späteren Wechsel auf eine Pkw-Versicherung wird wieder Ihre höhere SF-Klasse übernommen.

Wohnmobil als Zweitwagen versichern

Alternativ zur Übernahme Ihrer Schadenfreiheitsklasse können Sie Ihr Wohnmobil auch als Zweitwagen einstufen und versichern. Für die Einstufung als Zweitwagenversicherung ist es notwendig, dass bereits ein Erstwagen (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Kraftrad) auf Ihren Namen versichert ist. Bei welchem Versicherer der Referenzvertrag besteht, ist nicht relevant.

Um Ihr Wohnmobil als Zweitfahrzeug im Sondertarif einzustufen, müssen folgende Rahmenbedingungen vorliegen:

  • Anzahl der Verträge: Pro Haushalt kann der Sondertarif nur für ein Wohnmobil genutzt werden.
  • Führerschein: Sie als Versicherungsnehmer besitzen eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Fahrzeughalter: Das Wohnmobil muss auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren Lebenspartner oder Ihr minderjähriges, behindertes Kind zugelassen sein.
  • Fahrerkreis: Die Fahrer des Wohnmobils müssen konkret benannt oder anhand bestimmter Altersgrenzen festgelegt werden.
  • Vorvertrag: Sofern Sie dasselbe Wohnmobil schon mal versichert hatten, muss im alten Vertrag mindestens die SF-Klasse 1/2 vorliegen.
  • Schadenfälle: Wenn ein Vorvertrag besteht, darf dort innerhalb der letzten 12 Monate kein Schaden gemeldet worden sein, der zu einer Entschädigung oder Rückstellung geführt hat.

Mit der Zweitwageneinstufung erhalten Sie von Beginn an eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Im Vergleich zu einer erstmaligen Einstufung ohne Erstvertrag sind Ihre Versicherungskosten dadurch wesentlich günstiger. Aber auch bei einem Versicherungswechsel kann sich der Sondertarif lohnen. Wenn Sie Ihr Wohnmobil als Zweitwagen versichern möchten, dann ist erfahrungsgemäß die Verti Versicherung besonders günstig.

Wechsel der Wohnmobilversicherung

Wenn Sie Ihre Wohnmobilversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich an die vorgegebenen Kündigungsfristen und Termine halten:

  • Wechseltermin: Ende des Versicherungsjahres
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Sonderkündigungsrecht bei diversen Anlässen

In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31.12. Die Kündigung für die Wohnmobilversicherung müssen Sie dann spätestens bis zum 30.11. an die Versicherung schicken. Bei manchen Versicherungen kann der Kündigungstermin auch mitten im Jahr sein. Das für Sie gültige Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Außerdem dürfen Sie in bestimmten Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Vertragsaufhebung ist auch nach einem Verkauf, einer Zwangsversteigerung, einem Schadenfall und einer Beitragserhöhung erlaubt. Bei diesen Ereignissen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung reicht es allerdings aus, wenn Sie Ihr Wohnmobil bei der Zulassungsbehörde abmelden und der Käufer eine neue Wohnmobilversicherung abschließt. Eine gesonderte Kündigung ist dann nicht nötig.

Kosten für die Wohnmobilversicherung

Die Kosten für die Wohnmobilversicherung sind hauptsächlich von dem Wohnmobil, den Leistungen und Ihren Schadenfreiheitsklassen abhängig. Frei festlegen können Sie aber zum Beispiel auch, welche Personen als Fahrer mitversichert sein sollen, ob Sie ein Saisonkennzeichen verwenden möchten und wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren.

Oftmals hat der angegebene Fahrerkreis große Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Je weniger Fahrer in den Vertrag eingeschlossen sind, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Vor allem dann, wenn alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Günstige Beiträge mit einer Sondereinstufung

Wichtig für Ihren Beitrag ist vor allem auch die Höhe der Schadenfreiheitsklasse. Sofern Sie für Ihre Wohnmobilversicherung keine nutzbare Schadenfreiheitsklasse haben, können Sie alternativ eine Sondereinstufung bekommen. Das geht mit der Führerscheinregelung oder mit der Zweitwagenregelung.

Die Voraussetzung für die Führerscheinregelung ist, dass Sie seit mindestens einem Jahr Ihren Führerschein haben. Mit dieser Regelung erhalten Sie dann in der Regel eine Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2.

Für die Nutzung der Zweitwagenregelung reicht es aus, wenn Sie bereits ein anderes Fahrzeug auf Ihren Namen bei einer deutschen Versicherung versichert haben. Ihr Erstfahrzeug muss mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 haben.

Was kostet eine Wohnmobilversicherung?

In folgender Tabelle sehen Sie die Preise für die Wohnmobilversicherung mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen. Die Teilkaskoversicherung haben wir mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro gerechnet. Bei der Vollkaskoversicherung sind wir von 500,- Euro Selbstbeteiligung ausgegangen. Ihre eigenen Versicherungsbeiträge können je nach Wohnmobiltyp natürlich abweichen.

SF-KlasseHaftpflicht
0411,60 €
1/2320,40 €
2288,00 €
5250,80 €
10205,20 €
15176,40 €
20156,00 €
30147,60 €
Jährliche Preise für die Haftpflichtversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr.
SF-KlasseTeilkasko
0649,20 €
1/2560,40 €
2528,00 €
5492,00 €
10447,60 €
15418,80 €
20399,60 €
30391,20 €
Jährliche Gesamtpreise für Haftpflichtversicherung mit Teilkasko. Alle Angaben ohne Gewähr.
SF-KlasseVollkasko
0794,40 €
1/2616,80 €
2561,60 €
5510,00 €
10444,00 €
15397,20 €
20356,40 €
30340,80 €
Jährliche Gesamtpreise für Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Vollkasko. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wie teuer Ihre Wohnmobilversicherung genau ist, berechnen und vergleichen Sie einfach mit dem Online-Rechner bei der Verti.