Kfz-Zulassungsstelle Gummersbach | Kfz-Zulassung

eVB-Nr. für die Autozulassung in Gummersbach

Für die Kfz-Zulassung bei der Zulassungsstelle Gummersbach brauchen Sie eine eVB-Nummer. Jetzt günstige Autoversicherung finden und inklusive eVB-Nummer online beantragen:

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  • In Gummersbach zulassen

Anschrift / Adresse

Kfz-Zulassungsstelle Gummersbach
Landkreis Oberbergischer Kreis
Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach
Nordrhein-Westfalen

Kontaktdaten

Telefon: 02261-88-3633
Fax: 02261-88-3681
E-Mail: amt36@obk.de

Die Behörde vergibt die folgenden Ortskennzeichen: GM.

Besucherinformation

Geringe Auslastung der Zulassungsbehörde

Nach unserer Auffassung ist eine zügige Bearbeitung bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Falls Sie doch sichergehen und schnell berücksichtigt werden möchten, können Sie telefonisch oder online einen Termin reservieren.

Die Gebühren für die Kfz-Zulassung von Ganzjahreskennzeichen liegen je nach Vorgangsart zwischen ca. 23,- und 30,- Euro.

Online-Zulassung

Sie können Ihr Fahrzeug auch online anmelden. Dafür müssen Sie nicht persönlich in Gummersbach anwesend sein. Unter anderem sind folgende Zulassungsvorgänge online möglich:

  • Neuzulassung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel

Die digitale Kfz-Zulassung kann bequemer und schneller sein als die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde. Weitere Informationen zur Online-Zulassung finden Sie auf der Internetseite der Kfz-Zulassungsbehörde.

Kfz-Versicherungskosten in Gummersbach

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug zulassen, müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. In welcher Preislage befinden sich die Versicherungsbeiträge bei einer Zulassung in Gummersbach?

Haftpflicht: mittelpreisig
Teilkasko: mittelpreisig
Vollkasko: mittelpreisig

Sparschwein auf einem Auto

Tipps für die Kfz-Zulassung

Tipp #1

Informieren Sie sich über mögliche Online-Services der Zulassungsstelle.

Tipp #2

Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zur Zulassungsstelle mit.

Tipp #3

Beachten Sie, dass bei der Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen vorher eine Abmeldung erforderlich ist.