Damit Sie ein Verkehrsmittel in Deutschland anmelden oder ummelden können, müssen Sie sich als Fahrzeugbesitzer an die ortsansässige Kfz-Zulassungsstelle wenden. Dort bekommen Sie die Erlaubnis für die Nutzung des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Was Sie für die Kfz-Zulassung benötigen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
Notwendige Zulassungspapiere
Damit die Kfz-Zulassung beziehungsweise die Ummeldung klappt, muss die anmeldende Person die folgenden Unterlagen mitbringen und dem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen:
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Fahrzeughalter
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Beleg über die Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Kennzeichenschilder (vor Ort erstellbar)
- Geld für die Anmeldung
- Bankverbindung für Einzug der Kfz-Steuer
- ggf. Gutachten nach Paragraf 23 StVZO für Oldtimerkennzeichen
Kfz-Zulassung durch dritte Personen
Falls Sie beabsichtigen die Anmeldung von einem Dritten durchführen zu lassen, benötigt der Fahrzeuganmelder zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Die Zulassungsstellen brauchen dann außerdem die folgenden Nachweise im Original:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Erlaubnis zur Auskunft über mögliche Rückstände der Kraftfahrzeugsteuer
Bei der Vorlage eines Reisepasses muss zudem eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mitgebracht werden, damit der gemeldete Hauptwohnsitz überprüft werden kann.
Kfz-Zulassung auf Minderjährige
Sofern das Auto oder Motorrad auf eine minderjährige Person (Alter unter 18 Jahren) zugelassen werden soll, müssen die Erziehungsberechtigten dem Vorhaben zustimmen. Der Zulassungsstelle müssen dann darüber hinaus diese Dokumente vorgelegt werden:
- Schriftliche Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
- ggf. Sorgerechtsnachweis (bei alleinerziehenden Eltern)
Minderjährige mit einer Schwerbehinderung müssen zudem den Schwerbehindertenausweis mitbringen. Damit können vom Gesetzgeber möglicherweise Kfz-Steuererstattung in Anspruch genommen werden.
Sollte kein Handicap vorliegen, ist es zwingend erforderlich, dass der Jugendliche bereits einen Führerschein für das anzumeldende Verkehrsmittel besitzt und diesen auch mitnehmen muss.
Dokumente für gewerbliche Zulassungen
Für die Anmeldung von Firmenwagen auf eine im Handelsregister eingetragene juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG, KGaA etc.) müssen neben den oben genannten auch die nachstehenden Zulassungsdokumente mitgenommen werden:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)
- ggf. Adressnachweis (z. B. anhand eines Steuerbescheids oder der Gewerbeanmeldung)
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR oder OHG), Selbstständigen und Freiberuflern sind je nach Gewerbeart die folgenden Nachweise und Unterlagen nötig:
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen
- Bei Personengesellschaften: Einverständnis aller Gesellschafter (bei einer Einzelvertretungsberechtigung sollte ggf. der Gesellschaftervertrag als Nachweis für diese Regelung mitgebracht werden)
Für Vereine sind neben den anfangs erwähnten Papieren die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Fahrzeuge aus dem Ausland
Möchten Fahrzeughalter ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in das Inland importieren und zulassen, müssen sie sich über die normalen Unterlagen hinaus das CoC-Papier (Certificate of Conformity) beschaffen. Das bekommt man von dem Fahrzeughersteller und wird bei Neuwagen nahezu immer automatisch mit ausgestellt. Sollte das Zertifikat bei Gebrauchtwagen nicht vorhanden sein, muss ein gesondertes Gutachten erstellt werde.
Bei der Übergabe eines Reisepasses oder eines ausländischen Personalausweises sollten Sie darauf achten, dass dieser noch mindestens drei Monate gültig ist. Ansonsten kann die Zulassungsbehörde eine Anmeldung verweigern oder sie muss die momentanen Adressdaten bei der örtlichen Behörde abfragen. Durch die Abfrage können außerplanmäßige Gebühren entstehen.
Müssen Sie Ihr Fahrzeug vorführen?
Grundsätzlich müssen Fahrzeughalter das Kraftfahrzeug für die normale Zulassung nicht vorführen. Es gibt also keine Vorführpflicht.
Allerdings verlangen vereinzelte Zulassungsstellen eine Vorstellung des Wagens, wenn es sich um ein Neufahrzeug (mit Tageszulassung) oder ein Import aus dem Ausland handelt. Das Vorgehen unterliegt keiner einheitlichen, gesetzlichen Richtlinie, so dass die Behörden hierüber frei entscheiden können. Ein kurzer Anruf bei dem zuständigen Amt kann hier Klarheit schaffen.