Möchten Sie ein Auto, einen Lkw oder ein anderes Kraftfahrzeug in Deutschland neu anmelden oder ummelden? Die Genehmigung der Kfz-Zulassung erhalten Sie immer von der ortsansässigen Kfz-Zulassungsstelle. Für die Fahrzeuganmeldung ist es zwingend erforderlich, dass Sie bestimmte Unterlagen mitbringen. Lesen Sie jetzt, was für die Kfz-Zulassung benötigt wird und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassung
Damit eine Neuzulassung oder Ummeldung klappt, müssen Sie die folgenden notwendigen Unterlagen mitnehmen und bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
- eVB-Nummer
- Personalausweis / Alternativ: Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Beleg über die Haupt- und Abgasuntersuchung
- Geld für Zahlung der Kfz-Zulassungsgebühren
- Bankverbindung für Einzug der Kfz-Steuer
- ggf. Kfz-Kennzeichenschilder (auch vor Ort erstellbar)
- ggf. Gutachten nach Paragraf 23 StVZO für Oldtimerkennzeichen
Unterlagen für die Kfz-Zulassung durch dritte Personen
Sie können die Kfz-Anmeldung auch von einem Dritten durchführen lassen. Häufig zählen dazu zum Beispiel Verwandte, Freunde, Autohäuser oder Zulassungsdienste. Soll eine dritte Person oder ein Dienstleister Ihr Fahrzeug zulassen, dann braucht die Zulassungsstelle neben den üblichen Dokumenten zusätzlich die folgenden Nachweise im Original:
- Unterschriebene Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Erlaubnis zur Auskunft über mögliche Rückstände der Kraftfahrzeugsteuer
Bei der Vorlage eines Reisepasses muss man zudem eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mitbringen, um den gemeldeten Hauptwohnsitz nachzuweisen.
Unterlagen für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige
Sofern Sie ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zulassen möchten, müssen alle Erziehungsberechtigten dem Vorhaben zustimmen. Die Zulassung ist außerdem nur erlaubt, wenn das Kind schwerbehindert ist oder die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse besitzt. Folgende Dokumente müssen Sie dann zusätzlich zur Zulassungsstelle mitnehmen:
- Schriftliche Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Führerschein
- ggf. Sorgerechtsnachweis (bei alleinerziehenden Eltern)
Für Minderjährige mit einer Schwerbehinderung müssen Sie den Schwerbehindertenausweis mitbringen. Damit können Sie möglicherweise auch die Kfz-Steuervergünstigung des Gesetzgebers in Anspruch nehmen.
Sollte kein Handicap vorliegen, ist es notwendig, dass die Jugendlichen bereits einen Führerschein für das anzumeldende Verkehrsmittel besitzen. Den Führerschein müssen Sie dann als Nachweis mitbringen.
Dokumente für gewerbliche Kfz-Zulassungen
Für die Anmeldung von Firmenwagen auf eine im Handelsregister eingetragene juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG, KGaA etc.) müssen Sie neben den oben genannten Unterlagen auch die nachstehenden Zulassungsdokumente mitnehmen:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)
- ggf. Adressnachweis (z. B. anhand eines Steuerbescheids oder der Gewerbeanmeldung)
Für Personengesellschaften (zum Beispiel GbR oder OHG), Selbstständigen und Freiberuflern sind je nach Gewerbeart die folgenden Nachweise und Unterlagen nötig:
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen
Bei Personengesellschaften ist in der Regel das Einverständnis aller Gesellschafter nötig. Sofern eine Einzelvertretungsberechtigung vorhanden ist, reicht das Einverständnis des befugten Gesellschafters aus. Hierfür sollten Sie dann den Gesellschaftsvertrag als Nachweis für diese Regelung mitbringen.
Für Vereine sind die folgenden Papiere erforderlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Wichtige Papiere für Fahrzeuge aus dem Ausland
Möchten Fahrzeughalter ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in das Inland importieren und zulassen, brauchen sie über die normalen Unterlagen hinaus noch das CoC-Papier (Certificate of Conformity). Das CoC-Papier bekommen Sie in der Regel vom Fahrzeughersteller. Bei gekauften Neuwagen wird es nahezu immer automatisch mit ausgestellt.
Sollte das Zertifikat bei importierten Gebrauchtwagen nicht vorhanden sein, muss eine staatlich anerkannte Prüfstelle (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) ein gesondertes Gutachten erstellen, wenn das Importfahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn ein Importauto außerhalb der Europäischen Union (EU) produziert wurde.
Sollte Ihre Kfz-Zulassung außerdem nur mit einem Reisepass oder einem ausländischen Personalausweis möglich sein, dann sollten diese Dokumente noch mindestens drei Monate gültig sein. Ansonsten kann die Zulassungsbehörde die Anmeldung verweigern oder sie muss die aktuellen Adressdaten bei der örtlichen Behörde abfragen. Durch die Abfrage entstehen meist zusätzliche Gebühren. Alternativ können Sie auch eine amtliche Meldebestätigung von Ihrem Wohnsitz vorzeigen.