Kfz-Zulassungsstelle Neubrandenburg (Stadt) | Kfz-Zulassung

eVB-Nr. für die Autozulassung in Neubrandenburg (Stadt)

Für die Kfz-Zulassung bei der Zulassungsstelle Neubrandenburg (Stadt) brauchen Sie eine eVB-Nummer. Jetzt günstige Autoversicherung finden und inklusive eVB-Nummer online beantragen:

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  • In Neubrandenburg zulassen

Anschrift / Adresse

Kfz-Zulassungsstelle Neubrandenburg (Stadt)
Stadt Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern

Kontaktdaten

Telefon: 0395-555-1224
Fax: 0395-555-292270
E-Mail: kfz@neubrandenburg.de

Die Behörde vergibt die folgenden Ortskennzeichen: NB.

Besucherinformation

Mittlere Auslastung der Zulassungsbehörde

Unsere Einschätzung: Die Zulassungsstelle hat eine mittlere Auslastung. Eine Terminreservierung kann sinnvoll sein. Bei Bedarf können Sie telefonisch oder online einen Termin reservieren.

Die Gebühren für die Kfz-Zulassung von Ganzjahreskennzeichen liegen je nach Vorgangsart zwischen ca. 23,- und 30,- Euro.

Online-Zulassung

Sie können Ihr Fahrzeug auch online anmelden. Dafür müssen Sie nicht persönlich in Neubrandenburg anwesend sein. Unter anderem sind folgende Zulassungsvorgänge online möglich:

  • Neuzulassung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel

Die digitale Kfz-Zulassung kann bequemer und schneller sein als die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde. Weitere Informationen zur Online-Zulassung finden Sie auf der Internetseite der Kfz-Zulassungsbehörde.

Kfz-Versicherungskosten in Neubrandenburg (Stadt)

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug zulassen, müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. In welcher Preislage befinden sich die Versicherungsbeiträge bei einer Zulassung in Neubrandenburg (Stadt)?

Haftpflicht: eher günstig
Teilkasko: mittelpreisig
Vollkasko: eher günstig

Sparschwein auf einem Auto

Tipps für die Kfz-Zulassung

Tipp #1

Halten Sie alle wichtigen Fahrzeugpapiere bereit.

Tipp #2

Beantragen Sie evtl. ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung Ihres Fahrzeugs.

Tipp #3

Beachten Sie, dass bei der Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen vorher eine Abmeldung erforderlich ist.