Wie kann man das Kfz ohne Kurzzeitkennzeichen überführen?

Wenn Sie sich ein neues Kraftfahrzeug kaufen und dieses Fahrzeug an einem anderen Ort steht, müssen Sie es irgendwie abholen und an Ihren Zulassungsort überführen. Weit verbreitet ist dabei die Annahme, dass man für die Kfz-Überführung ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Es geht allerdings auch ohne eine Kurzzeitversicherung und den damit verbundenen Zusatzkosten, wenn Sie Ihr Fahrzeug längerfristig mit einem schwarzen Dauerkennzeichen anmelden möchten.

Voraussetzungen für die Überführung ohne Kurzzeitkennzeichen

Möchten Sie die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen sparen? Damit die Beförderung ohne Kurzzeitkennzeichen möglich ist, sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Kfz-Abmeldung durch den bisherigen Besitzer
  2. Zusendung der Zulassungsunterlagen an den Käufer
  3. Käufer beantragt eine Kfz-Versicherung für die Vollzulassung
  4. Käufer meldet Fahrzeug bereits am Wohnort an
  5. Abholung des Fahrzeugs mit neuen Kennzeichen vom bisherigen Besitzer

Sofern Sie diese Vorgehensweise nicht durchführen können, vergleichen Sie am besten die Preise der unterschiedlichen Kurzzeitversicherungen miteinander. Von Ihrem Wunschanbieter erhalten Sie dann die elektronische Versicherungsbestätigung für die Kurzzeitzulassung. Die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen können Sie in der Regel auch am Abholort durchführen.

Auf Kurzzeitkennzeichen verzichten

Wenn Sie auf ein Kurzzeitkennzeichen verzichten, sparen Sie die Kosten für die Prägung der Kurzzeitkennzeichen, die Gebühren für die Kurzzeitzulassung und die Kurzzeitversicherung. Jetzt online eine gute Autoversicherung beantragen, danach Auto vollständig anmelden und erst dann überführen.

  • Möglich für normale Kfz-Zulassungen
  • Mehr als 300 Tarife im Vergleich
  • eVB-Nr. für die Vollzulassung

Ablauf für die Überführung ohne Kurzzeitkennzeichen

Ein Kraftfahrzeug muss für die normale Zulassung üblicherweise nicht vor Ort vorhanden sein. Deshalb können Sie es bereits vor der Abholung zulassen. Achten Sie darauf, dass das gekaufte und abzuholende Fahrzeug bereits abgemeldet ist! Ansonsten sollte der Verkäufer die Kennzeichen abmelden. Sollte es noch angemeldet sein, müssen Sie sich alternativ die angemeldeten Kennzeichen vom Verkäufer zuschicken lassen und mit zu der Zulassungsstelle nehmen, damit Sie die Kfz-Schilder abmelden und entstempeln können.

Außerdem muss Ihnen der Fahrzeugbesitzer vorher die notwendigen Zulassungspapiere per Post zusenden. Dazu zählen die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 und der Nachweis über die Hauptuntersuchung. Zusätzlich müssen Sie noch die anderen Nachweise für die Zulassung heranschaffen.

Im nächsten Schritt müssen Sie sich eine Kfz-Versicherung raussuchen und den vollständigen Versicherungsschutz bei einer AutoversicherungMotorradversicherung, Lkw-Versicherung oder Wohnmobilversicherung abschließen. Beantragen Sie einen Tarif online, wird im selben Augenblick auch die eVB-Nummer zum Abruf erstellt. Die ausgehändigte eVB-Nummer müssen Sie dann als Versicherungsnachweis bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zusammen mit den Zulassungsunterlagen vorlegen, damit Sie das Fahrzeug vollständig mit einem schwarzen Kennzeichen zulassen können.

Nachdem Sie die Kfz-Zulassung erledigt haben, kann die Überführung beginnen. Hierfür fahren Sie einfach nur noch zum Standort des Fahrzeugs und schrauben die angemeldeten Kfz-Schilder an. Weil Sie Ihr Fahrzeug bereits vorher zugelassen haben, besteht sofortiger Versicherungsschutz. Befolgen Sie diesen Ablauf, können Sie Ihr Verkehrsmittel also auch ohne kostenpflichtige Kurzzeitkennzeichen überführen.

  1. Autoversicherung online abschließen
  2. Kurzzeit-eVB anfragen
  3. Kennzeichen anmelden