Erklärung: Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die hauptsächlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen beim Straßenverkehrsamt genutzt wird. Ausgeschrieben bedeutet der Begriff „elektronische Versicherungsbestätigungsnummer“.
Kfz-Versicherungen geben die eVB-Nummer als siebenstellige, alphanumerische Ziffernfolge (z. B. „AB34G7B“) heraus. Der Versicherungscode kann also sowohl aus Zahlen als auch aus Buchstaben oder aus einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben bestehen. Mit der elektronischen Versicherungsnummer weisen Sie der Kfz-Zulassungsstelle und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach, dass der gesetzlich erforderliche Versicherungsschutz für den öffentlichen Straßenverkehr vorhanden ist.
eVB-Nummer für die Ummeldung und Kfz-Zulassung
Die eVB-Nummer brauchen Sie immer, wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden möchten. Dann wird sie auch als eVB zum Abruf bezeichnet. Früher wurde dafür die Versicherungsdoppelkarte (Deckungskarte) verwendet. Die Doppelkarte wird heutzutage allerdings nicht mehr genutzt.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) benötigen Sie jederzeit mindestens den Schutz über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, damit Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Anhand der eVB-Nummer prüfen die Zulassungsstellen die Gültigkeit des Versicherungsschutzes sofort digital. Erst nach der erfolgreichen Überprüfung wird die Ummeldung oder Zulassung genehmigt.
Wenn Sie zum Beispiel umziehen und Ihr Fahrzeug an einem neuen Wohnort anmelden müssen, brauchen Sie die eVB-Nummer. In diesem besonderen Fall, beantragen Sie die eVB-Nummer direkt bei Ihrer jetzigen Versicherung. Der Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung aufgrund eines Umzugs ist nämlich nicht möglich.
Wenn Sie allerdings eine eVB-Nummer für die Autozulassung brauchen, zum Beispiel nachdem Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, dann beantragen Sie die elektronische Versicherungsnummer am besten online. Vorher können Sie bei uns mehr als 50 Versicherungsanbieter vergleichen und dadurch bis zu 520,- Euro Beitrag im Jahr sparen:
Wechsel des Versicherungstarifs
Ist Ihr Fahrzeug bereits zugelassen und wechseln Sie Ihren Versicherungstarif, müssen Sie nicht extra eine neue elektronische Versicherungsbestätigung anfordern. Es reicht aus, wenn Sie einen neuen Versicherungstarif beantragen. Denn die Übermittlung einer neuen Versicherungsbestätigungsnummer an die Zulassungsstelle erfolgt automatisch von Ihrer neuen Kfz-Versicherung. Die neue eVB-Nummer ersetzt dann einfach Ihre alte Versicherungsbestätigung.