Was ist eine eVB-Nummer zum Abruf?

Es gibt zwei verschiedene Arten von eVB-Nummern. Eine davon ist die eVB zur Übermittlung. Die andere ist die eVB zum Abruf. Die elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf wird auch als eVB-A abgekürzt. Sie haben vermutlich im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung, Ummeldung oder einem Umzug davon gehört. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie die eVB-A beantragen können.

Wann braucht man die eVB-A?

Wenn Sie die eVB zum Abruf benötigen, dann muss der eVB-Code immer persönlich an die Kfz-Zulassungsstelle übergeben oder mündlich mitgeteilt werden. Anders als bei der eVB zur Übermittlung, die zum Beispiel bei einem Versicherungwechsel per elektronischer Datenübertragung an die Zulassungsbehörden übertragen wird.

Sie brauchen die eVB zum Abruf bei folgenden Ereignissen:

  • Kfz-Zulassung nach einem Besitzerwechsel
  • Kfz-Zulassung von Neuwagen
  • Ummeldung in einem neuen Zulassungsbezirk
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Sonstige Zulassungen für Kurzzeit-, Ausfuhr- oder Saisonkennzeichen

Bevor Sie die eVB-A für Ihren Bedarf nutzen können, müssen Sie den Code generieren lassen. Wie das funktioniert, hängt davon ab, wofür Sie die eVB-Nummer verwenden möchten. Genaueres erfahren Sie im Folgenden.

eVB-A bei einer Kfz-Zulassung

Vor jeder Kfz-Zulassung müssen Sie zuerst entscheiden, über welche Kfz-Versicherung Ihr Kraftfahrzeug zukünftig geschützt sein soll. Damit Sie einen guten Vertrag für Ihr Fahrzeug finden, ist vor Beantragung der eVB-Nummer ein Online-Tarifvergleich empfehlenswert.

Mit einem Vergleich von mehr als 300 Tarifen können Sie erfahrungsgemäß mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Die Versicherung, die für Sie am besten passt, beantragen Sie einfach bequem online und erhalten dann auch sofort die eVB-A:

eVB-A bei einem Umzug

Brauchen Sie die eVB zum Abruf bei einem Umzug, dann melden Sie sich bei Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung. Je nach Versicherer erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung per E-Mail oder Telefon.

eVB-A bei einer Wiederzulassung

Im Allgemeinen ist es bei einer Wiederzulassung ohne einen Halterwechsel nicht möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen müssen Sie sich daher an Ihre alte Versicherung wenden und dort die eVB zum Abruf anfordern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die eVB-A bei einer anderen Versicherung holen. Dafür muss die Abmeldung des Fahrzeugs schon länger als 18 Monate zurückliegen oder der Vertrag fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt worden sein. Die eVB-A bekommen Sie dann wie bei einer normalen Kfz-Zulassung von einem beliebigen Kfz-Versicherungsanbieter.