Welche Unterlagen sind für Kurzzeitkennzeichen notwendig?

Eine Voraussetzung für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen ist, dass Sie bestimmte Unterlagen mit zur Zulassungsstelle bringen. An was Sie dabei alles denken müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unterlagen für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen

Damit Sie Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle anmelden können, brauchen Sie die folgenden Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis / Reisepass
  • ggf. gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

Ohne die genannten Papiere dürfen Zulassungsbehörden die Anmeldung nicht genehmigen. Sofern Sie nur Kopien von den Zulassungsbescheinigungen besitzen, informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle, ob solche Kopien ausreichen. In Ausnahmefällen kann die Zulassung nämlich auch ohne das Originaldokument erlaubt sein.

Die zugelassenen Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie direkt nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.

Zulassung auch ohne Hauptuntersuchung

Eine gültige Hauptuntersuchung gehört nicht zu den zwingend erforderlichen Unterlagen. Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde Ihnen erlauben, die Kurzzeitschilder auch ohne aktuelle Hauptuntersuchung anzumelden. Allerdings ist diese Möglichkeit an strenge Vorschriften gebunden. Wenn Sie keinen gültigen Bericht über die Hauptuntersuchung haben, dann sind Sie verpflichtet, direkt nach der Zulassung der Kurzzeitkennzeichen eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA anzufahren. Dort müssen Sie dann den HU-Bericht erstellen lassen. Bei Verstößen droht ansonsten ein Bußgeld.

Wo kann man die Kurzzeitkennzeichen anmelden?

Sie können die Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich an Ihrem Erstwohnsitz zulassen.

Eine Anmeldung ist aber auch außerhalb Ihres Wohnortes in einem anderen Landkreis möglich. Sollte die Zulassung außerhalb des Landkreises Ihres Erstwohnsitzes erfolgen, fragen Sie am besten vorab kurz bei der entsprechenden Zulassungsstelle nach, ob zusätzliche Nachweise (wie ein Kaufvertrag) notwendig sind. Denn die Herausgabe von Kurzzeitkennzeichen wird manchmal nur dann genehmigt, wenn der Abholort des Fahrzeugs zu dem Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde gehört.

  1. Autoversicherung online abschließen
  2. Kurzzeit-eVB anfragen
  3. Kennzeichen anmelden