Kurzzeitkennzeichen: Kostenlose Versicherung und die Alternativen

Kurzzeitkennzeichen sind Kfz-Schilder, die einen kurzzeitigen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge bieten. Der Schutz für das entsprechende Fahrzeug wird mit einem Kurzzeitkennzeichen für maximal 6 Tage gewährt. Es sind allerdings auch einige Tarife mit einer kürzeren Versicherungsdauer von 1 oder 3 Tagen erhältlich. Mit der Kurzzeitdeckung versichern Sie mögliche Unfallschäden, die Sie bei einer Fahrzeugüberführung verursachen könnten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann sind Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
  2. Versicherungskosten und eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  3. Herstellungskosten für Kurzzeitkennzeichen
  4. Unterlagen für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen
  5. Ab wann, wie lange und wo sind Kurzzeitkennzeichen gültig?
  6. Wie kann man ein Kfz ohne Kurzzeitkennzeichen überführen?

1. Wann sind Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?

Die Absicherung über eine Kurzzeitversicherung macht dann Sinn, wenn Sie ein Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen befördern und danach nicht weiter nutzen möchten. Dazu gehören zum Beispiel reine Überführungsfahrten im Inland. Der Vorteil ist, dass Sie die Kurzzeitkennzeichen auch außerhalb Ihres Erstwohnsitzes anmelden dürfen und die Preise für die Kurzzeitversicherung pauschal berechnet werden (anders als bei einer normalen Kfz-Versicherung, wo mehrere individuelle Angaben notwendig sind).

Wenn Sie den Wagen nach der Überführung langfristig anmelden möchten, ist eine Überführung auch ohne Kurzzeitkennzeichen möglich. Dafür müssen Sie im Besitz sämtlicher Zulassungsunterlagen sein und das Fahrzeug vor der Abholung vollständig zulassen. Der Kauf eines Kurzzeitkennzeichens ist dann weniger sinnvoll. In diesem besonderen Fall können Sie sich gegebenenfalls die Kennzeichen-, Anmelde- und Versicherungskosten sparen.

Unabhängig davon benötigen Sie als Kfz-Inhaber eine Kurzzeitzulassung, wenn Sie aktuell keine gültige Hauptuntersuchung (HU) für den Wagen vorweisen können, aber das Fahrzeug dauerhaft zulassen möchten. In dieser Situation müssen Sie erst eine Inspektion bei einer technischen Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) durchführen lassen, da eine vollständige Fahrzeuganmeldung ohne gültige Hauptuntersuchung nicht möglich ist. Damit Sie als Halter zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle fahren dürfen, brauchen Sie eine Kurzzeitzulassung. Die Zulassung der Kurzzeitkennzeichen ist ohne einen HU-Prüfbericht möglich. Allerdings müssen Sie direkt nach der Anmeldung zu einer Prüforganisation fahren und den Prüfbericht erstellen lassen.

Hinweis: Manche Fahrten in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen, ungestempelten Kennzeichen machen.

2. Versicherungskosten und eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

Ohne eine Versicherung ist die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nicht möglich. Sie können die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen bei einem beliebigen Anbieter abschließen. Oftmals wird die Deckung für Autos, Motorräder, Lkw, Wohnmobile oder Anhänger angeboten. Wenn Sie die Kurzzeitversicherung bei einem Online-Anbieter beantragen, sollten Sie relativ zeitnah die eVB-Nummer für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle bekommen.

Wie teuer einzelne Spezialanbieter sind, entnehmen Sie der nachfolgenden Liste für eine kurzzeitige Versicherungsdeckung für 6 Tage innerhalb von Deutschland. Um Geld zu sparen, können Sie die Versicherungsdauer teilweise verkürzen:

  1. zollplatz.de: 33,94 €
  2. kurzzeitkennzeichen-versicherung.net: 36,95 €
  3. kurzzeitkennzeichen.express: 37,49 €
  4. nondos.de: 37,96 €
  5. versicherung-kurzzeitkennzeichen.com: 39,45 €

Die dargestellten Kosten beinhalten nur die Haftpflichtversicherung. Der Kaskoschutz für Kurzzeitkennzeichen ist über diese Anbieter leider nicht möglich. Die Teilkasko oder Vollkasko wäre über eine normale Kfz-Versicherung einschließbar. Das macht aber nur Sinn, wenn Sie Ihr Fahrzeug überführen und danach langfristig zulassen wollen.

2.1 Kostenlose Kurzzeitversicherung über eine normale Kfz-Versicherung

Es ist möglich, Ihre Kurzzeitversicherung mit einem darauffolgenden Kfz-Versicherungsvertrag verrechnen zu lassen. Die Kosten für die kurzzeitige Versicherung werden Ihnen dann ganz oder teilweise erstattet. Einsparungen von bis zu 40,- Euro sind so beim Gebrauch von Kurzzeitkennzeichen möglich.

Die Verrechnung der Kurzzeitversicherung mit dem Folgevertrag funktioniert bei den meisten deutschen Kfz-Versicherungen. Klären Sie die genauen Bedingungen aber am besten vorher ab. In der Regel müssen Sie für eine Kostenerstattung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Kurzzeitversicherung und anschließende Kfz-Versicherung sind vom selben Versicherer
  • Fahrzeughalter sind identisch
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer der zugelassenen Fahrzeuge ist identisch
  • Nutzung der Kurzzeitkennzeichen war schadenfrei
  • Vollzulassung erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Nutzung der Kurzzeitkennzeichen (oft 2 bis 6 Wochen)

Möchten Sie Ihren Wagen nach der kurzzeitigen Zulassung doch nicht mehr bei der Zulassungsstelle dauerhaft anmelden, fallen üblicherweise Preise zwischen 80,- und 100,- Euro für die Kurzzeitversicherung an.

2.2 So beantragen Sie eine kostenlose Kurzzeit-eVB

Möchten Sie von der kostenlosen oder vergünstigten Kurzzeitversicherung profitieren? Am Beispiel einer Autozulassung gehen Sie dafür am besten folgendermaßen vor:

  1. Autoversicherung abschließen: Finden Sie zuerst über unseren Versicherungsrechner eine gute Autoversicherung und beantragen Sie den gewünschten Tarif online.
  2. eVB für die Dauerzulassung: Nach dem Online-Antrag erhalten Sie erstmal die eVB-Nummer für die normale Vollzulassung mit Standardkennzeichen. Das ist noch nicht die eVB-Nr. für die Kurzzeitkennzeichen.
  3. eVB für Kurzzeitkennzeichen: Die eVB-Nummer für die Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie direkt telefonisch oder per E-Mail bei der abgeschlossenen Versicherung. Teilen Sie dabei Ihre Antragsdaten (Name und Anschrift) mit und bitten Sie um die Kurzzeit-eVB.

Mit der Kurzzeit-eVB können Sie sich dann die Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle holen und für Ihr Auto nutzen. Sobald Sie Ihr Auto danach innerhalb der nötigen Frist voll zulassen, werden Ihnen die Kosten für die Kurzzeitversicherung gutgeschrieben.

3. Herstellungskosten für Kurzzeitkennzeichen

Neben der Kurzzeitversicherung benötigen Sie außerdem die dazugehörigen Kennzeichen. Die zugelassenen Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie direkt nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Die Kosten liegen dafür zwischen etwa 15,- und 25,- Euro.

Alternativ können Sie die Kurzzeitkennzeichen auch online kaufen. Bei einem Kauf im Internet bekommen Sie die bereits zugelassenen Kurzzeitkennzeichen per Post zugeschickt. In diesem Fall müssen nicht nur die Kosten für die Kurzzeitschilder berücksichtigt werden, sondern auch die Aufwendungen für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle und eventuell für die Versicherung. Die Gesamtkosten sind dann meist teurer und liegen bei bis zu 140,- Euro.

4. Unterlagen für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen

Eine Voraussetzung für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen ist, dass Sie bestimmte Unterlagen mit zur Zulassungsstelle bringen. Für die Anmeldung brauchen Sie die folgenden Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis / Reisepass
  • ggf. gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

Ohne die genannten Papiere dürfen Zulassungsbehörden die Anmeldung nicht genehmigen. Sofern Sie nur Kopien von den Zulassungsbescheinigungen besitzen, informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle, ob solche Kopien ausreichen. In Ausnahmefällen kann die Zulassung nämlich auch ohne das Originaldokument erlaubt sein.

4.1 Brauchen Sie eine aktuelle Hauptuntersuchung für die Anmeldung?

Eine gültige Hauptuntersuchung gehört nicht zu den zwingend erforderlichen Unterlagen. Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde Ihnen erlauben, die Kurzzeitschilder auch ohne aktuelle Hauptuntersuchung anzumelden. Allerdings ist diese Möglichkeit an strenge Vorschriften gebunden. Wenn Sie keinen gültigen Bericht über die Hauptuntersuchung haben, dann sind Sie verpflichtet, direkt nach der Zulassung der Kurzzeitkennzeichen eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA anzufahren. Dort müssen Sie dann den HU-Bericht erstellen lassen. Bei Verstößen droht ansonsten ein Bußgeld.

4.2 Wo können Sie die Kurzzeitkennzeichen anmelden?

Sie können Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich immer an Ihrem Erstwohnsitz zulassen.

Eine Anmeldung ist aber auch außerhalb Ihres Wohnortes in einem anderen Landkreis möglich. Sollte die Zulassung außerhalb des Landkreises Ihres Erstwohnsitzes erfolgen, fragen Sie am besten vorab kurz bei der entsprechenden Zulassungsstelle nach, ob zusätzliche Nachweise (wie ein Kaufvertrag) notwendig sind. Denn die Herausgabe von Kurzzeitkennzeichen wird manchmal nur dann genehmigt, wenn der Abholort des Fahrzeugs zu dem Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde gehört.

5. Ab wann, wie lange und wo sind Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen liegt zwischen 1 und 6 Tagen. Je kürzer die Versicherungszeit ist, desto günstiger sind die Versicherungskosten für Sie. Oft hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Tagen aber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Beim Kauf einer Kurzzeitversicherung geben Sie einfach an, wie viele Tage Ihre Schilder gültig sein sollen. Die eVB-Nummer wird dann entsprechend ausgestellt.

5.1 Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Beantragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung, dann können Sie die eVB-Nummer normalerweise sofort nutzen. Um Ihre Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle anzumelden und herzustellen, können Sie sich im Allgemeinen aber auch ein paar Tage Zeit lassen. Wie lange Sie sich genau Zeit nehmen dürfen, hängt vom Anbieter ab. Sollten Sie die eVB-Nummer jedoch nicht fristgerecht einlösen, wird sie nach Ablauf der Frist ungültig.

Wichtig: Mit der Beantragung beginnt noch nicht der Gültigkeitszeitraum von bis zu 6 Tagen. Das Antragsdatum der eVB-Nummer ist für den Beginn der Versicherung nicht ausschlaggebend. Der Versicherungsschutz beginnt erst am Zulassungstag. Nach der Zulassung dürfen Sie solange mit dem angemeldeten Fahrzeug fahren, bis die Kurzzeitversicherung endet (maximal 6 Tage). Da der Versicherungsschutz automatisch abläuft, ist eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle nicht notwendig.

Hier ein Beispiel für Kurzzeitkennzeichen mit einer sechstägigen Gültigkeitsdauer:

  1. Bestellung einer Kurzzeit-eVB am 30. März
  2. Zulassung innerhalb weniger Tagen am 08. April
  3. Schutz gültig bis zum 13. April 23.59 Uhr

5.2 Wo darf man überall fahren?

Sie können den Versicherungsschutz mit oder ohne Grüne Karte kaufen. Auf der grünen Karte sind alle versicherten Länder aufgelistet. Bestellen Sie die Grüne Karte mit, dann dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch im Ausland fahren. Sofern Sie die Kurzzeitdeckung nur im Inland nutzen möchten, dann kostet die Absicherung etwas weniger.

5.3 Kann man die Deckung verlängern?

Ist die Deckung einmal abgelaufen, kann man sie nicht wieder verlängern. Das liegt daran, dass auf den gelb markierten Kurzzeitkennzeichen ein festes Ablaufdatum eingeprägt ist. Möchten Sie das Kraftfahrzeug also doch noch länger fahren, müssen Sie eine neue Kurzzeitversicherung beantragen und neue Kennzeichen erstellen lassen.

6. Wie kann man ein Kfz ohne Kurzzeitkennzeichen überführen?

Wenn Sie sich ein neues Kraftfahrzeug kaufen und dieses Fahrzeug an einem anderen Ort steht, müssen Sie es irgendwie abholen und an Ihren Zulassungsort überführen. Weit verbreitet ist dabei die Annahme, dass man für die Kfz-Überführung ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Es geht allerdings auch ohne, sofern Sie Ihr Fahrzeug bereits vor der Abholung mit einem langfristigen Standardkennzeichen zulassen. Komplett ohne Kennzeichen, Zulassung oder Versicherung geht es nämlich nicht.

Falls Sie jedoch auf die Kurzzeitkennzeichen verzichten, sparen Sie die Kosten für die Prägung der Kurzzeitkennzeichen, die Gebühren für die Kurzzeitzulassung und die Kurzzeitversicherung. Damit die Überführung ohne Kurzzeitkennzeichen möglich ist, sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Kfz-Abmeldung: Achten Sie darauf, dass das abzuholende Fahrzeug bereits vom aktuellen Besitzer abgemeldet wurde! Ist es noch angemeldet, müssen Sie es alternativ online abmelden. Dafür brauchen Sie das Kfz-Kennzeichen und die freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des Kennzeichens.
  2. Zusendung der Zulassungsunterlagen: Der bisherige Fahrzeugbesitzer muss Ihnen die notwendigen Zulassungspapiere im Original per Post zusenden, damit Sie den Wagen bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden können. Dazu zählen die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 und der Nachweis über die Hauptuntersuchung.
  3. Beantragung einer Kfz-Versicherung für die Vollzulassung: Im nächsten Schritt müssen Sie sich eine Kfz-Versicherung raussuchen und den Versicherungsschutz für die Zulassung beantragen. Schließen Sie einen Tarif online ab, wird im selben Augenblick die eVB-Nummer zum Abruf erstellt.
  4. Fahrzeuganmeldung am Wohnort: Die ausgehändigte eVB-Nummer müssen Sie dann als Versicherungsnachweis bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zusammen mit den anderen Zulassungsunterlagen vorlegen, damit Sie das Fahrzeug vollständig mit einem dauerhaften Kennzeichen zulassen können.
  5. Abholung des Fahrzeugs mit neuen Kennzeichen: Nachdem Sie die Kfz-Zulassung erledigt haben, kann die Überführung beginnen. Hierfür fahren Sie einfach nur noch zum Standort des Fahrzeugs und schrauben die bereits angemeldeten Kfz-Schilder an. Weil Sie Ihr Fahrzeug schon vorher zugelassen haben, besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Befolgen Sie diesen Ablauf, können Sie Ihr Verkehrsmittel also auch ohne kostenpflichtige Kurzzeitkennzeichen überführen. Sofern diese Vorgehensweise für Sie nicht möglich ist, können Sie sich der Bestellung von Kurzzeitkennzeichen kaum entziehen. Lediglich ein Transport per Lkw wäre noch erwähnenswert, wenn Sie ein Auto abholen möchten. Allerdings verursacht das weitaus mehr Kosten.