Wie kann man die Kosten für Kurzzeitkennzeichen verrechnen?

Es ist möglich, Ihre Kurzzeitversicherung für Überführungsfahrten mit einem darauffolgenden Kfz-Versicherungsvertrag verrechnen zu lassen. Sie können Ihr Fahrzeug zum Beispiel erst mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen und danach mit normalen Kennzeichen langfristig anmelden. Die Kosten für die kurzzeitige Versicherung werden Ihnen dann ganz oder teilweise von dem Versicherungsunternehmen erlassen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Verrechnung von Kurzzeitkennzeichen funktioniert bei den meisten deutschen Kfz-Versicherungen. Sie müssen dabei in der Regel die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kurzzeitversicherung und anschließende Kfz-Versicherung sind vom selben Versicherer
  • Fahrzeughalter sind identisch
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer der zugelassenen Fahrzeuge ist identisch
  • Nutzung der Kurzzeitkennzeichen war schadenfrei
  • Vollzulassung erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (ca. 2 bis 6 Wochen)

Es ist also vor allem wichtig, dass der Versicherer, der Halter und die Fahrgestellnummer gleich sind und kein Unfall verursacht wurde. Außerdem darf nicht zu viel Zeit nach der Nutzung der Kurzzeitkennzeichen vergehen, bis Sie Ihr Fahrzeug mit normalen Kfz-Kennzeichen zulassen. Sofern diese Punkte zutreffen, ist eine Verrechnung im Normalfall möglich.

Wie bekommen Sie die Kurzzeit-eVB?

Bevor Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen anfertigen lassen, sollten Sie die Kfz-Versicherungen online vergleichen. So können Sie sich aus über 300 Tarifen die davon beste Versicherung raussuchen. Nach dem Online-Antrag erhalten Sie erstmal die eVB-Nummer für die normale Vollzulassung mit schwarzen Kennzeichen. Wenn Sie auch noch die eVB-Nummer für die Kurzzeitkennzeichen brauchen, müssen Sie nur noch kurz die jeweilige Versicherung anrufen oder per E-Mail anschreiben, Ihre Antragsdaten durchgeben und nach der Kurzzeit-eVB fragen. Mit der Kurzzeit-eVB können Sie sich dann die Kurzzeitkennzeichen holen und Ihr Auto überführen.

  1. Autoversicherung online abschließen
  2. Kurzzeit-eVB anfragen
  3. Kennzeichen anmelden