Wie erfolgt die Zahlung der Kfz-Steuer bei der Zulassung?

Wenn Fahrzeughalter ein Kraftfahrzeug zugelassen haben, müssen sie eine jährliche Kfz-Steuer an das Hauptzollamt abführen. Die Registrierung für die Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt grundsätzlich direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle im Rahmen der Kfz-Anmeldung.

Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Für den Fahrzeughalter ist es Pflicht, am Lastschriftverfahren durch Nennung der internationalen Kontonummer (IBAN) teilzunehmen. Eine Überweisung nach der Anmeldung ist nicht erlaubt. Ohne die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die Kfz-Zulassung daher nicht möglich.

Einwilligung zum Steuereinzug per Einzugsermächtigung

Die Formulare für die Einwilligung des steuerlichen Lastschrifteinzugs sind immer bei der Kfz-Zulassungsstelle verfügbar und werden im Normalfall vor Ort unterschrieben. Dafür müssen Sie bei der Kfz-Zulassung also nur Ihre IBAN kennen.

Falls eine andere Person als der einzutragene Halter das Fahrzeug anmelden möchte und dementsprechend eine Zulassungsvollmacht vorliegt, muss der Fahrzeughalter das SEPA-Mandat vorab online vom Zollamt ausdrucken. Alternativ müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat von der Zulassungsbehörde abholen, dann ausfüllen, unterschreiben und dem Zulassungsberechtigten mitgeben. Mit der reinen Anmeldevollmacht ist es einem Dritten nämlich nicht erlaubt dem Steuereinzug zuzustimmen.

eVB-Nr. für Kfz-Zulassung beantragen

Neben Ihrer Bankverbindung für die Steueranmeldung brauchen Sie für die Zulassung außerdem noch die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis. Nutzen Sie die Vorteile und beantragen Sie die eVB-Nummer von einer guten Autoversicherung:

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Berechnung und Abbuchung der Steuer

Die Höhe der Kfz-Steuer ist vor allem von der Fahrzeugart, der Emissionsklasse, der Antriebsart, dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß abhängig. Eine genaue Steuerberechnung vor der Kfz-Zulassung ist mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums möglich.

Ungefähr ein bis zwei Wochen nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle erhält der Fahrzeughalter einmalig per Post den Steuerbescheid mit sofortiger Fälligkeit und mit Angabe der Steuerhöhe. Nach der ersten Zahlung ist der zukünftige Abbuchungstermin immer gleich. Sofern sich die Kfz-Steuer nicht ändert, wird die Steuerabgabe jedes Jahr zum Zulassungsdatum fällig und von Ihrem Konto abgebucht.

Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung

Menschen mit einer Schwerbehinderung bekommen auf Antrag eine Steuervergünstigung. Entweder werden schwerbehinderte Menschen komplett von der Kfz-Steuer befreit oder sie erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent. Schwerbehinderte können die Vergünstigung jedoch immer nur für ein Kraftfahrzeug benutzen.

Die Steuerbefreiung wird anerkannt, wenn der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält:

  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Bl (Blindheit)
  • H (Hilflosigkeit)

Außerdem können Personen von der Steuer befreit werden, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Kriegsbeschädigt“, „VB“ (Versorgungsberechtigung) oder „EB“ (Entschädigungsberechtigung) aufweist. Zusätzlich muss dann allerdings auch ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent vorliegen.

Davon abgesehen ist auch eine Steuerermäßigung von 50 Prozent möglich, wenn eines dieser Merkzeichen im Behindertenausweis vorhanden ist:

  • G (Gehbehinderung)
  • Gl (Gehörlosigkeit)

Ohne die genannten Merkzeichen können die Vorteile leider nicht genutzt werden. Das notwendige Formular für die Beantragung der Steuervergünstigung ist bei der Zulassungsstelle verfügbar oder kann vorab beim Zoll heruntergeladen werden. Das Formular für die Steuererstattung muss immer von der anspruchsberechtigten schwerbehinderten Person unterschrieben werden.

Regelungen für bestimmte Kennzeichentypen

Für die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen ist die Zahlung einer Steuer nicht notwendig, da hier der Versicherungsschutz nur wenige Tage andauert. Lediglich die Kosten für die Kurzzeitversicherung, Anmeldegebühren und Schilder sind zu entrichten.

Bei der Nutzung von Ausfuhrkennzeichen wird eine einmalige steuerliche Gebühr fällig. Die Steuer beträgt ein Zwölftel vom normalen Jahressteuerbetrag. Diese ist an dem Anmeldetag zu zahlen oder kann vorher bei dem Hauptzollamt in bar beglichen werden. Im Falle einer vorherigen Barzahlung muss der Zahlungsbeleg dann als Nachweis unbedingt zu der Zulassungsbehörde mitgenommen werden.