Darf man nach der Zulassung noch die Kfz-Versicherung wechseln?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert bereits vor der Kfz-Zulassung die passende Versicherung herauszusuchen und mit der dazugehörigen eVB-Nummer das Kraftfahrzeug anzumelden. Sollte das zum Beispiel aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, haben Sie im Nachhinein das Recht, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Damit dies klappt, müssen Sie allerdings bestimmte Bedingungen einhalten.

Voraussetzung für den Versicherungswechsel

Haben Sie Ihr Fahrzeug mit einer falschen oder unerwünschten eVB-Nummer zugelassen, können Sie die Versicherung auch nach der Anmeldung noch kündigen und ändern. Damit Ihr Tarifwechsel wirksam ist, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Neue Versicherung abschließen
  • Übermittlung einer neuen eVB-Nummer an die Zulassungsstelle
  • Bisherigen Vertrag fristgerecht widerrufen

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Nach Ihrem Online-Antrag wird eine neue eVB-Nummer direkt an die Zulassungsstelle geschickt. Sie müssen also nicht extra zur Zulassungsstelle gehen oder den Kfz-Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde melden. Ihre neue Kfz-Versicherung kümmert sich und hinterlegt eine neue elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle.

Danach müssen Sie den Widerruf in Textform (zum Beispiel als Brief oder E-Mail) an Ihre alte Kfz-Versicherung schicken. Also an die Versicherung, von der Sie die eVB-Nummer genutzt haben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem der Versicherungsschein Ihnen zugegangen ist. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf können Sie hier abrufen.

Wie erfolgt der Austausch der eVB-Nummer?

Haben Sie eine unerwünschte eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung genutzt, muss Ihr neuer Versicherungsanbieter eine sogenannte eVB-Ü direkt an die Zulassungsbehörde senden und austauschen. Viele Versicherungen ersetzen die elektronische Versicherungsbestätigung sofort automatisch, nachdem Sie den Online-Antrag über uns abgeschickt haben. Bis die neue eVB-Nummer dann bei der Zulassungsstelle hinterlegt und sichtbar ist, dauert es nur einen Tag. Die Zulassungsämter aktualisieren ihre Systeme meist einmal täglich am Vormittag.