Nach dem Autokauf fehlt nur noch die Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Bei der örtlichen Zulassungsstelle müssen Sie Ihr Auto anmelden, damit Sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Eine Autoanmeldung ist ganz einfach und in nur wenigen Schritten erledigt. Finden Sie mit diesem Leitfaden heraus, auf welche wichtigen Punkte Sie beim Zulassungsverfahren achten müssen und wie Sie die notwendige eVB-Nummer bekommen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Autoanmeldung?
Damit Sie Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde anmelden dürfen, müssen Sie diese Dokumente und Nachweise zur Autozulassung mitnehmen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der bestandenen Hauptuntersuchung (z. B. von TÜV oder DEKRA)
- Bankverbindung für Einzug der Kfz-Steuer
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Möchten Sie Ihr Auto auf eine Firma oder einen Verein anmelden, müssen Sie zusätzlich einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder einen Vereinsregisterauszug mitbringen.
eVB-Nummer für die Autoanmeldung
Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, brauchen Sie vorher die eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie von der Kfz-Versicherung, wo Sie Ihr Auto versichern möchten. Für die meisten Menschen ist es sinnvoll, die Kfz-Versicherung inklusive eVB-Nummer mit einem Versicherungsvergleich online zu beantragen.
Auto von anderer Person anmelden lassen
Möchten Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen zulassen, aber eine andere Person mit der Zulassung beauftragen? Dafür ist zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen eine Zulassungsvollmacht notwendig. Der Fahrzeughalter muss die Vollmacht unterschreiben.
Wie hoch sind die Kosten für die Autoanmeldung?
Wenn Sie Ihr Auto bei einer Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie auch Zulassungsgebühren zahlen. Die Gebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und einmalig zu bezahlen. Für die Zulassung eines Neuwagens oder eines Gebrauchtwagens mit neuen Kfz-Kennzeichen liegen die Zulassungsgebühren bei 27,- Euro. Haben Sie die Möglichkeit alte Kennzeichen zu übernehmen, dann verringert sich die Höhe der Zulassungskosten für Gebrauchtwagen auf 16,70 Euro.
Wie läuft die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ab?
Sofern Sie alle Unterlagen beisammen haben, müssen Sie nur noch zu Ihrer Zulassungsstelle, die für Ihren Erstwohnsitz zuständig ist. Beachten Sie, dass manche Zulassungsstellen die Fahrzeuganmeldung nur noch mit einem vorher gemachten Termin bearbeiten. Nutzen Sie daher das Angebot Ihrer Zulassungsbehörde, einen Termin zu reservieren und so möglichst schnell Ihr Auto anmelden zu können.
Bei der Zulassungsstelle legen Sie Ihre Zulassungsdokumente einschließlich der elektronischen Versicherungsbestätigung vor. Ihr Sachbearbeiter prüft daraufhin die Unterlagen und die Gültigkeit der eVB-Nummer.
Sollten Sie Ihre alten Autoschilder nutzen wollen, nehmen Sie auch diese mit und lassen Sie die neue Prüfplakette von der Zulassungsbehörde anbringen. Wenn Sie neue Kfz-Kennzeichen brauchen, können Sie diese einfach vor Ort erstellen lassen. Die zugelassenen Kennzeichen müssen Sie nach der Anmeldung nur noch an Ihrem Auto befestigen. Anschließend dürfen Sie Ihr Fahrzeug sofort im Straßenverkehr benutzen.
