Nach dem Autokauf ist noch die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig. Sie müssen Ihr Auto bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden, damit Sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Da Sie nur wenige Schritte für die Autoanmeldung brauchen, ist sie einfach und schnell erledigt. Finden Sie unter anderem heraus, welche Dokumente Sie benötigen, wie Sie die notwendige eVB-Nummer bekommen und welche Kosten entstehen.

1. Welche Unterlagen brauchen Sie für die Autoanmeldung?

Damit Sie Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde anmelden können, müssen Sie diese Dokumente und Nachweise zur Autozulassung mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der bestandenen Hauptuntersuchung (z. B. von TÜV oder DEKRA)
  • Bankverbindung für Einzug der Kfz-Steuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung

Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, brauchen Sie vorher die eVB-Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung bekommen Sie von der Kfz-Versicherung, wo Sie Ihr Auto versichern möchten.

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Dokumente für Firmen und Vereine

Möchten Sie Ihr Auto auf eine Firma oder einen Verein anmelden, müssen Sie zusätzlich einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder einen Vereinsregisterauszug mitbringen.

Auto von anderer Person anmelden lassen

Möchten Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen zulassen, aber eine andere Person mit der Zulassung beauftragen? Dafür ist zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen eine Zulassungsvollmacht notwendig. Der Fahrzeughalter muss die Vollmacht unterschreiben.

2. Wie hoch sind die Kosten für die Autoanmeldung?

Wenn Sie Ihr Auto bei einer Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie auch Zulassungsgebühren zahlen. Die Gebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und einmalig zu bezahlen. Für die Zulassung eines Neuwagens oder eines Gebrauchtwagens mit neuen Kfz-Kennzeichen liegen die Zulassungsgebühren bei 27,- Euro. Haben Sie die Möglichkeit alte Kennzeichen zu übernehmen, dann verringert sich die Höhe der Zulassungskosten für Gebrauchtwagen auf 16,70 Euro.

3. Wie ist der Ablauf bei der Zulassungsstelle?

Sofern Sie alle Unterlagen beisammen haben, müssen Sie nur noch zu Ihrer Zulassungsstelle. Für Sie ist immer die Zulassungsstelle an Ihrem Erstwohnsitz zuständig. Beachten Sie, dass manche Zulassungsstellen die Fahrzeuganmeldung nur noch mit einem vorher gemachten Termin bearbeiten. Nutzen Sie daher das Angebot Ihrer Zulassungsbehörde, einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie Wartezeiten und können so möglichst schnell Ihr Auto anmelden.

Sobald Sie bei der Zulassungsstelle angekommen sind, läuft es in der Regel folgendermaßen ab:

  • Zulassungsdokumente einschließlich der elektronischen Versicherungsbestätigung vorlegen
  • Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und Gültigkeit der eVB-Nummer
  • Festlegung der Kennzeichenkombination
  • Zahlung der Zulassungsgebühren

Sollten Sie Ihre alten Autoschilder nutzen wollen, nehmen Sie auch diese mit. Die neue Prüfplakette muss nämlich von der Zulassungsbehörde entweder an die alten oder neuen Kfz-Kennzeichen angebracht werden. Wenn Sie neue Kennzeichen brauchen, können Sie diese einfach vor Ort erstellen lassen. Die fertig zugelassenen Kennzeichen müssen Sie nach der Anmeldung nur noch an Ihrem Auto befestigen. Anschließend dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr benutzen.

Ablauf, wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten