eVB-Nummer für die Motorradanmeldung

  • Günstige Motorradversicherung
  • Online versichern
  • eVB-Nummer für die Zulassung

1. Welche Unterlagen werden für die Motorradzulassung benötigt?

Die häufigsten Anmeldungen für Motorräder finden bei der Kfz-Zulassungsstelle zu Beginn der Motorradsaison statt. Möchten Sie jetzt auch Ihr Motorrad anmelden? Um längere Wartezeiten und unnötige Wege zu vermeiden, ist es wichtig, vorab alle Zulassungsunterlagen beisammen zu haben.

Nur durch die Vorlage der gesetzlich zwingend erforderlichen Dokumente ist die Motorradzulassung überhaupt möglich. Als Voraussetzung für einen optimalen Ablauf müssen Sie die folgenden Dokumente mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung + Abgasuntersuchung
  • Geld für die Zulassungsgebühren
  • Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Der Beleg über eine durchgeführte und bestandene Hauptuntersuchung kann entweder mit dem Originaldokument des Prüfdienstes (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) oder durch einen Vermerk in der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden.

Der Besitz eines Führerscheins der Klassen AM, A1, A2 oder A ist für die Motorradzulassung auf volljährige Halter nicht notwendig. Lediglich bei einer Anmeldung auf Minderjährige oder Personen mit Schwerbehindertenausweis muss eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorhanden sein.

Zusätzliche Dokumente für Spezialfälle

In speziellen Fällen können außer den oben genannten Unterlagen auch noch diese zusätzlichen Dokumente notwendig werden:

  • Gewerbliche Motorradanmeldung: Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein der Firma
  • Anmeldung auf Verein: Auszug aus dem Vereinsregister
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bei einem EU-Import
  • Zulassungsvollmacht bei der Anmeldung durch eine andere Person

Motorradanmeldung durch einen Dritten

Möchten Sie das Motorrad von einer dritten Person anmelden lassen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Damit ist der Dritte für die Zulassung des Zweirads bevollmächtigt. Die Vollmacht muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten enthalten. Ebenso dürfen Sie die rechtsgültige Unterschrift und den Personalausweis des Vollmachtgebers nicht vergessen.

2. Wie teuer ist die Motorradzulassung?

In dieser Übersicht erfahren Sie alles Wichtige über die Kosten, wenn Sie Ihr Motorrad anmelden möchten. Die Kosten bei der der Kfz-Zulassungsstelle sind davon abhängig, ob Sie als Motorradfahrer das Kraftrad neu zulassen, ummelden, wiederzulassen oder nur kurzzeitig anmelden möchten:

  • Erstmalige Zulassung / Neuzulassung: 30,- €
  • Halterwechsel mit Motorrad aus anderem Zulassungsbezirk: 30,- €
  • Halterwechsel mit Motorrad aus demselben Zulassungsbezirk: 26,20 €
  • Wiederzulassung: 23,- €
  • Kurzzeitkennzeichen: 10,20 €

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie eventuelle Steuerschulden zuerst begleichen müssen, bevor Sie ein weiteres Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen können. Die Höhe der Steuerrückstände müssen Sie entsprechend in die Anmeldekosten mit einrechnen.

3. Elektronische Versicherungsbestätigung

Für die Bewilligung der Zulassung müssen Sie vorher den Schutz über eine Motorradversicherung beantragen. Von der beantragten Versicherung bekommen Sie dann die eVB-Nummer. Die eVB-Nummer gilt als Nachweis dafür, dass Ihr Motorrad versichert ist. Diese elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie direkt nach dem Online-Abschluss Ihres neuen Versicherungstarifs:

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4. Anmeldung bei der Zulassungsstelle

Haben Sie alle wesentlichen Punkte erledigt? Dann müssen Sie sich nur noch auf den Weg zu Ihrer Zulassungsstelle machen. Oftmals bieten die Behörden die Möglichkeit an, vorab telefonisch oder online einen Termin zu reservieren. Dadurch profitieren Sie von wesentlich kürzeren Wartezeiten und eine Bearbeitung an dem vereinbarten Tag ist garantiert. Zusätzliche Reservierungsgebühren entstehen dadurch in der Regel nicht.

Nach Prüfung der Zulassungsdokumente durch den Sachbearbeiter erhalten Sie eine Quittung. Darauf steht Ihre Kennzeichenkombination. Mit dem Beleg können Sie Ihre Motorradkennzeichen sofort vor Ort erstellen lassen. Danach müssen Sie nur noch die Zulassungsplakette vom Sachbearbeiter anbringen lassen und die Zulassung des Motorrads ist vollbracht.