Welche Daten sind auf der eVB-Nummer vermerkt?

Wird eine eVB-Nummer erstellt, hinterlegen die Versicherer bestimmte Daten auf dem eVB-Code. Das ist notwendig, damit die Kfz-Zulassungsstellen überprüfen können, ob die elektronische Versicherungsbestätigung gültig ist und wofür sie genutzt werden darf.

Datenumfang auf der eVB-Nummer

Die elektronische Versicherungsnummer kann eine Vielzahl von Daten abspeichern. Kfz-Versicherungen können dabei die folgenden Informationen vermerken:

  • Name der Versicherungsgesellschaft
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Fahrzeugart (z. B. Pkw oder Motorrad)
  • Fahrzeugtyp (Kombi, Limousine, Coupé, Cabrio, Hybrid, Elektrofahrzeug)
  • Herstellernummer (HSN)
  • Typschlüsselnummer (TSN)
  • Amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Abweichende Zulassungsart (Oldtimer-, Saison- oder Kurzzeitzulassung)
  • Versicherte Dauer bei Kurzzeitkennzeichen
  • Saisonzeitraum bei Saisonkennzeichen

Welche Daten die eVB-Nummer letztendlich tatsächlich enthält, hängt immer von der Art der Anforderung ab. So kann eine Versicherungsbestätigungsnummer zum Beispiel personenbezogene und fahrzeuggebundene Auskünfte enthalten oder auch komplett ohne Personen- und Fahrzeugdaten ausgestellt werden.

Was brauchen Sie letztendlich für eine eVB-Nummer? Mit unserem Online-Antrag reicht es aus, wenn Sie das Fahrzeugmodell und das Erstzulassungsdatum kennen, um Ihre eVB-Nummer zu bekommen.

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Wann ist die Eintragung von Daten Pflicht?

Die Richtigkeit Ihrer Daten ist für die Ausstellung der eVB-Nummer sehr wichtig. So wird zum Beispiel bei einem Versicherungswechsel eine eVB-Ü an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Damit die Zulassungsstelle die Übermittlung positiv bestätigen kann, müssen sowohl die Fahrzeug- als auch Personendaten übereinstimmen.

Stimmt ein wichtiger Vermerk auf der eVB-Ü nicht überein, schickt die Zulassungsstelle eine negative Antwort an die Versicherung. In diesem Fall muss die falsche Information korrigiert oder neu eingetragen werden. Daraufhin wird die elektronische Versicherungsbestätigung erneut an das Zulassungsamt geschickt.

Bei einer Kfz-Zulassung muss die eVB-Nummer nicht unbedingt namensgebunden sein. Werden keine Daten auf der Versicherungsbestätigung gespeichert, spricht man von einer sogenannten Blanko-eVB. Diese ist dann weder fahrzeug- noch personengebunden. Dennoch geben Versicherungen diese Form der elektronischen Versicherungsbestätigung nur sehr ungern raus, da dann vorab keine Annahmeprüfung des Risikos erfolgen kann.

Prüfen Sie deshalb am besten vorab online, welcher Tarif für Ihr Fahrzeug überhaupt in Frage kommt und idealerweise geeignet ist. Über den Versicherungsvergleich für Autos und Motorräder können Sie entsprechend vor der Kfz-Zulassung die Preise vergleichen und daraus die beste Versicherung beantragen. Die erstellte eVB-Nummer ist dann schon komplett mit den notwendigen Zulassungsdaten ausgefüllt.