Wie kommt man an die eVB-Nummer bei einer Ummeldung?

Um diese Frage beantworten zu können, ist es ausschlaggebend, ob ein Halterwechsel vorliegt oder nicht. Abhängig von der Sachlage müssen Fahrzeughalter die Versicherungsbestätigungsnummer entweder bei ihrem bestehenden oder bei einem beliebigen Versicherungsanbieter beantragen. Zusätzlich sind für jegliche Umänderungen noch die Kfz-Unterlagen mitzubringen.

Kfz-Ummeldung ohne Halterwechsel

Unter einer Ummeldung ohne Halterwechsel versteht man amtliche Änderungen in Bezug auf den Halter oder das angemeldete Fahrzeug. Der gegenwärtige Fahrzeughalter ändert sich dabei jedoch nicht. Häufige Fälle für eine solche Fahrzeugummeldung ohne Halterwechsel kommen zum Beispiel im Rahmen der folgenden Konstellationen vor:

  • Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
  • Adressänderung im selben Zulassungsbezirk
  • Änderung der Kennzeichenkombination für Wunschkennzeichen
  • Umkennzeichnung aufgrund eines Kennzeichendiebstahls
  • Namensänderung durch Heirat
  • Eintragung technischer Änderungen (z. B. Umbauten oder Nachrüstungen)

Für Kraftfahrzeuge, die bereits zugelassen und versichert sind, muss in jeder der genannten Situationen entweder eine Neuanmeldung oder eine Änderungsmeldung stattfinden. Die genauen Gebühren sind von dem Einzelfall abhängig. Die Anzeige eines Umzug kostet zum Beispiel 16,70 Euro. Zusätzlich müssen bei einer Umkennzeichnung oder bei dem Erwerb von Wunschkennzeichen neue Ortskennzeichen angeschafft werden.

Für die genannten Ummeldungen benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung. Diese bekommen Sie auf Anfrage einfach von Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Eine außerordentliche Kündigung oder ein Versicherungswechsel ist bei einer Ummeldung ohne Halterwechsel leider nicht möglich.

Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel

Demgegenüber steht die Ummeldung mit Halterwechsel. Hierbei wird das Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug vollständig auf eine andere Person übertragen. Die Fahrzeughalterschaft muss im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Die Kosten liegen dafür bei 27,- Euro. Wenn Sie die alten Kennzeichen übernehmen können, kostet die Ummeldung nur 16,70 Euro.

Meist kommt diese Variante bei dem Kauf, Verkauf oder der Schenkung eines Wagens vor, wenn der alte Eigentümer aus den Papieren ausgetragen werden soll. Die Kfz-Versicherung des alten Eigentümers endet sobald das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet wurde. Sie als neuer Halter müssen einfach einen neuen Kfz-Versicherungstarif beantragen. Die passende eVB-Nummer für ein Auto, ein Motorrad, einen Lkw oder ein Wohnmobil erstellen Sie online mit dem Antrag bei einer neuen Kfz-Versicherung. Mit dem erstellten eVB-Code melden Sie das Fahrzeug dann bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde an.