Wer kann alles die eVB-Nummer nutzen?

Der elektronische Versicherungsnachweis kann im Internet generell von jedem angefordert werden, der sein Kfz an- oder ummelden möchte. Damit es am Tag der Zulassung jedoch keine böse Überraschung gibt, sollten Sie ein paar Dinge beachten.

Auf wen wird die eVB-Nummer ausgestellt?

Sie können ein Fahrzeug immer nur auf eine bestimmte Person zulassen. Ähnlich verhält es sich mit der eVB-Nummer, die immer einer festen Person oder Firma zugeschrieben wird. Wenn Sie die elektronische Versicherungsbestätigung online anfordern, müssen Sie als Halter die Person angeben, auf die das Fahrzeug letztendlich bei der Zulassungsstelle angemeldet werden soll. Den Halter können Sie beliebig festlegen. Der Pkw oder das Motorrad kann dann aber auch nur auf die als Fahrzeughalter vermerkte Person zugelassen werden.

Für die Zulassung auf einen vom Antrag abweichenden Halter ist die elektronische Deckungsnummer ungültig und funktioniert nicht. Das Fahrzeug kann dann nicht angemeldet werden, weil der hinterlegte Halter nicht korrekt ist. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, eine eVB-Nummer einfach an eine andere Person weiterzugeben oder zu übertragen.

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Möchten Sie den Halter nach dem Versicherungsabschluss doch noch ändern, müssen Sie die eVB-Nummer am besten online neu erstellen. Durch die Änderung des Fahrzeughalters können sich nämlich wieder ganz andere günstige Versicherungstarife ergeben. Alternativ ist die nachträgliche Änderung auch meist schnell telefonisch bei der bereits beantragten Versicherung möglich.

Wer darf die Anmeldung durchführen?

In den meisten Fällen nutzen die Kfz-Halter die eVB-Nummer selber und lassen das Auto oder Kraftrad auf sich zu. Sofern dabei die üblichen Abläufe einer Zulassung beachtet werden, dürften keine weiteren Hindernisse auftreten.

Für die Kfz-Anmeldung oder die Ummeldung bei der Zulassungsstelle wird die elektronische Versicherungsnummer zwar auf einen bestimmten Fahrzeughalter ausgestellt. Es ist aber nicht unbedingt notwendig, dass der Halter bei der Zulassung selber anwesend ist. Das Kfz können Sie auch von einer anderen Person anmelden lassen, sofern eine entsprechende Zulassungsvollmacht vorliegt. Der bevollmächtigte Dritte muss neben der unterschriebenen Zulassungsvollmacht außerdem noch den Personalausweis oder Reisepass vom Halter mitbringen.

Beauftragen Sie eine dritte Person per Vollmacht für die Registrierung bei der Zulassungsstelle, darf natürlich auch der Bevollmächtigte die ausgestellte eVB-Nummer verwenden. Es ist nur wichtig, dass der Fahrzeughalter mit dem hinterlegten Halter auf dem elektronischen Versicherungscode übereinstimmt. Über unseren Online-Antrag für Autos können Sie Ihren gewünschten Halter bequem festlegen.