Wie erhält man eine eVB-Nummer trotz Schufa-Eintrag?

Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug zulassen möchten, brauchen unbedingt eine elektronische Versicherungsbestätigung. Ohne diesen Versicherungsnachweis darf die Zulassungsstelle keine Kfz-Zulassung erteilen. Dennoch weigern sich viele Kfz-Versicherungen den gewünschten Versicherungsschutz zu übernehmen, wenn bei der Bonitätsprüfung festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer einen negativen Schufa-Eintrag hat oder sogar eine Privatinsolvenz anmelden musste. Der sofortige Empfang einer eVB-Nummer ist dann auch nicht realisierbar. Es gibt aber Wege, wie Sie trotzdem eine Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer erhalten können.

Kfz-Versicherung beantragen trotz negativer Schufa

Ein Versicherungsabschluss ohne Schufa-Prüfung ist fast unmöglich. Bei schlechter Bonität besteht auch keine Pflicht die Teilkasko oder Vollkasko zu gewähren. Dennoch bieten manche Versicherungen den Abschluss per Online-Antrag an.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings oft, dass Sie den ersten Beitrag per Vorkasse bezahlen. Teilweise wird dabei nur die jährliche Zahlweise angeboten. Wenn Sie Ihren Versicherungsantrag aber zum Beispiel erst Mitte des Jahres abschließen, wird der Beitrag oft erstmal nur bis zum Ende des Jahres fällig. Das wäre dann quasi eine halbjährliche Zahlung.

Die Aushändigung der eVB-Nummer kann von der Zahlung des ersten Beitrags abhängig gemacht werden, um das Zahlungsausfallrisiko für die Kfz-Versicherung zu minimieren. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird dann erst nach dem Zahlungseingang ausgestellt.

Sie können aber auch Glück haben, wenn Sie nur sogenannte weiche Negativmerkmale haben oder Ihr Schufa-Eintrag bereits unwissentlich gelöscht ist. Denn dann geht Ihr Online-Antrag möglicherweise problemlos durch und Sie profitieren von Ihren Wunschtarif hinsichtlich der Zahlweise, des Beitrags und der Leistungen.

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Wenn doch ein harter, negativer Schufa-Vermerk vorliegt, wird Ihr Antrag möglicherweise erstmal abgelehnt. Dennoch kann Ihnen der Rechner im Anschluss noch alternative Vorschläge anzeigen, wo eine Antragsannahme letztendlich möglich ist.

Sollten Sie keine alternativen Angebote vorfinden und Ihr Online-Versicherungsantrag somit überhaupt nicht klappen, wenden Sie sich am besten direkt an die gewünschte Kfz-Versicherung. Denn auf diesem Weg ist die Versicherung verpflichtet, zumindest die gesetzliche Mindestdeckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu gewährleisten, wenn keine rechtlichen Ablehnungsgründe dagegen sprechen.

Recht auf Mindestdeckung

Da bei der Nutzung von Verkehrsstraßen eine Versicherungspflicht besteht, müssen die inländischen Versicherungsgesellschaften grundsätzlich jedem Fahrzeugbesitzer einen gesetzlichen Mindestumfang in Form der Haftpflichtversicherung anbieten. Diese Vorschrift ist im § 5 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes geregelt. Fahrzeughalter müssen diesen Mindestschutz direkt bei der Versicherung einfordern.

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen betragen pro Schadensfall:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährleistung einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besteht darüber hinaus nicht. Ebenso verhält es sich bei zusätzlichen Einschlüssen wie zum Beispiel Kfz-Schutzbrief, Mallorca-Police, Insassenunfallversicherung, GAP-Deckung oder Rabattschutz.

Wann darf die gesetzliche Mindestdeckung abgelehnt werden?

Kfz-Versicherungen können allerdings selbst einen Antrag auf gesetzliche Mindestdeckung ablehnen. Zum Beispiel wenn sachliche oder örtliche Begrenzungen in der Unternehmensausrichtung einer Antragsannahme widersprechen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Fahrzeugart grundsätzlich nicht versichert wird oder die Versicherung nur in einem bestimmten Bundesland tätig ist und Sie nicht in diesem Bundesland leben.

Außerdem ist eine Ablehnung möglich, wenn Sie dort bereits in der Vergangenheit Kunde waren und der Versicherer von folgenden Vertragsrechten Gebrauch machen musste:

  • Anfechtung aufgrund Drohung oder arglistiger Täuschung
  • Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • Rücktritt wegen Nichtzahlung des ersten Versicherungsbeitrags
  • Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen
  • Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls

Kann man ein Negativmerkmal umgehen?

Wenn Fahrzeughalter eine Kfz-Versicherung für sich suchen und ein negativer Bonitätsvermerk vorhanden ist, ist es bei der Antragstellung schwer, die Schufa-Vorabprüfung zu vermeiden. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, diese notwendige Wirtschaftsauskunft auf ein andere Person zu verschieben.

Soll die Überprüfung auf eine andere Person übertragen werden, muss die Eigenschaft als Versicherungsnehmer einfach von einer vertrauenswürdigen Person übernommen werden. Der gewünschte Vertrag kann also zum Beispiel auf einen Verwandten, Ehepartner oder Freund laufen. Allerdings haftet diese Person dann auch für die Versicherungsbeiträge. Sofern eine andere Person als Versicherungsnehmer für Sie eintreten möchte, können Sie die Kfz-Versicherung hier berechnen und abschließen.