Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Es ist ärgerlich, wenn Sie mit einer ungültigen eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren. Klären Sie deshalb vorher ab, ob Ihre elektronische Versicherungsbestätigung noch gültig ist. Jede Kfz-Versicherung kann die Dauer der Gültigkeit nämlich selber festlegen. Außerdem ist die eVB-Nr. nur ein einziges Mal gültig. Nach Benutzung der eVB-Nummer verliert sie ihre Gültigkeit. Falls Sie also nach der einmaligen Nutzung noch ein weiteres Fahrzeug versichern wollen, müssen Sie hierfür eine neue elektronische Versicherungsbestätigung anfordern.

Nach Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer ist sie je nach Versicherer mindestens 1 Monat und maximal 24 Monate lang gültig. Innerhalb des vorgegebenen Zeitraums können Sie die eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung nutzen. Wie lange die eVB-Nummern Ihrer Versicherung üblicherweise gültig sind, können Sie im nachfolgenden Suchfeld abfragen.

Überprüfung der Gültigkeit anhand der Versicherung

Wann eVB-Nummern genau ablaufen, können die Versicherer flexibel festlegen. Anhand der folgenden Suche können Sie prüfen, wie lange die eVB-Nummern von Ihrer Versicherung gültig sind:

Möchten Sie Ihre aktuelle eVB-Nummer wirklich verwenden?

Sie könnten sich im Nachhinein ärgern, wenn Sie vor der Kfz-Zulassung die Leistungen deutscher Versicherungstarife nicht vergleichen. Es könnten nämlich wichtige Leistungen fehlen. Ist bei Ihrem Tarif zum Beispiel der Zusammenstoß mit Tieren nicht versichert und es passiert tatsächlich ein Wildunfall, dann müssen Sie die Reparaturkosten am Fahrzeug selber bezahlen. Je nach Fahrzeug kann die Reparatur dann mehrere tausend Euro kosten.

Zusätzlich sollten Sie vor der Zulassung prüfen, wie hoch der Versicherungsbeitrag für Ihren neuen Wagen ist. Ist Ihr Beitrag fair im Vergleich zu anderen Kfz-Versicherungen? Falls Sie sich hier auf Ihr Glück verlassen, dann verschwenden Sie möglicherweise Geld. Daher ist es sinnvoll, die alternativen Angebote vorab mit einem Autoversicherungsvergleich zu berechnen.

Ihre Rechte, wenn Sie ein alternatives Angebot wahrnehmen möchten

Selbst wenn Sie schon eine Kfz-Versicherung beantragt haben, können Sie trotzdem noch von den Vorteilen eines besseren Tarifs profitieren. Sofern Sie bereits online einen Tarif abgeschlossen haben, dann haben Sie immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Ihren Widerruf können Sie mit diesem Widerrufsschreiben geltend machen.

Wenn Sie noch keinen Antrag abgeschlossen und die eVB-Nummer zum Beispiel nur telefonisch angefragt haben, dann reicht es aus, wenn Sie Ihre eVB-Nummer einfach nicht verwenden oder eine bereits benutzte eVB-Nummer von der neuen Versicherung mit einer eVB-Ü austauschen lassen. Die bisherige Versicherung müssen Sie dann nicht in Anspruch nehmen.

Besseren Tarif mit einem Vergleich finden

Ist Ihre aktuelle eVB-Nummer die beste Wahl oder gibt es bessere Optionen? Das finden Sie ganz einfach heraus, wenn Sie vor der Kfz-Zulassung die Versicherer und Tarife gegenüberstellen:

  • Leistungen verbessern
  • Kundenbewertungen prüfen
  • Bis zu 530 € / Jahr sparen

Was passiert, wenn Sie Ihre eVB-Nummer nicht genutzt haben?

Kfz-Versicherungen stellen Ihnen auch eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, wenn noch nicht hundertprozentig sicher ist, ob Sie Ihr Auto überhaupt anmelden. Sie sind daher nicht verpflichtet, die elektronische Versicherungsnummer zu nutzen. Haben Sie die eVB-Nummer nicht in Anspruch genommen, verliert sie nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch ihre Gültigkeit. Wird der elektronische Versicherungscode nicht eingelöst, müssen Sie für die Löschung der Versicherungsnummer also keine weiteren Schritte veranlassen.

Gilt die eVB-Nummer auch rückwirkend?

Der rückwirkende Versicherungsschutz über eine elektronische Versicherungsbestätigung ist bei den meisten Versicherungen nicht möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen bieten manche Versicherungsgesellschaften eine Rückdatierung für wenige Tage an, wenn Sie das Kraftfahrzeug zum Beispiel mit einer eVB-Nummer angemeldet haben und nun die Kfz-Versicherung nach der Zulassung wechseln wollen. Allerdings auch nur dann, wenn das Fahrzeug unfallfrei gefahren ist und Sie die Schadenfreiheit schriftlich bestätigt haben.

Gültigkeit des Versicherungsschutzes nach der Kfz-Zulassung

Es ist empfehlenswert, die Kfz-Versicherung bereits vor der Zulassung zu berechnen und abzuschließen. Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie die eVB-Nummer und der Antrag geht direkt an die Versicherung. Sobald Sie Ihr Auto zulassen und der Antrag angenommen wird, beginnt der volle Versicherungsschutz.

Sofern Sie bisher noch keinen Versicherungsantrag bei Ihrer Kfz-Versicherung eingereicht und nur die eVB-Nummer bekommen haben, müssen Sie den Antrag spätestens nach der Kfz-Zulassung abschließen. Geht nämlich kein Antrag bei der Versicherung ein, wird die Deckung über die eVB-Nummer nach einer bestimmten Zeitspanne wieder entzogen. Das hat zur Folge, dass das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug zwangsabmeldet.

Wie lange es bis zur Kündigung der Versicherungsdeckung dauert, ist von der Versicherung abhängig. Im Normalfall ist der Versicherungsschutz über die eVB-Nummer noch mindestens 2 Wochen nach der Anmeldung gültig. Manche Kfz-Versicherungen geben allerdings auch eine Frist von bis zu 3 Monaten, um den Antrag nachzureichen.

Mehrere Monate zu warten, ist aber nicht zu empfehlen. Zum einen bleiben Sie dadurch in Unklarheit über Ihren Versicherungsbeitrag. Zum anderen müssen Sie die bereits vergangenen Monate mit einem Schlag nachzahlen.