Es wäre ärgerlich, wenn Sie zur Zulassungsstelle fahren und Ihre eVB-Nummer nicht mehr gültig wäre. Daher ist es wichtig, vorher zu klären, ob Ihre eVB-Nummer noch gültig ist.
Die Dauer der Gültigkeit einer eVB-Nummer kann von jeder Kfz-Versicherung selber festgelegt werden. Nach Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer ist sie je nach Versicherer mindestens 1 Monat und maximal 24 Monate lang gültig. Innerhalb des Zeitraums kann die eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung genutzt werden. Wie lange die eVB-Nummern Ihrer Versicherung üblicherweise gültig sind, können Sie weiter unten im Suchfeld feststellen.
Die eVB-Nr. ist nur ein einziges Mal gültig. Nach der Benutzung der eVB-Nummer verliert sie ihre Gültigkeit. Falls ein weiteres Fahrzeug versichert werden soll, müssen Sie hierfür eine neue elektronische Versicherungsbestätigung anfordern.
Übersicht der Gültigkeit nach Versicherung
Wann eVB-Nummern genau ablaufen, können die Versicherer flexibel festlegen. Anhand der folgenden Suche können Sie prüfen, wie lange die eVB-Nummern der Kfz-Versicherer gültig sind:
Möchten Sie Ihre aktuelle eVB-Nummer wirklich verwenden?
Wer vor der Kfz-Zulassung die Leistungen und Beiträge des Versicherungstarifs nicht prüft, der könnte sich im Nachhinein ärgern. Es können nämlich wichtige Leistungen fehlen. Ist bei Ihrem Tarif zum Beispiel der Zusammenstoß mit Tieren nicht versichert und es passiert tatsächlich ein Wildunfall, dann müssen Sie die Reparaturkosten am Fahrzeug selber bezahlen.
Genauso sollten Sie vor der Zulassung prüfen, wie hoch der Versicherungsbeitrag für Ihren neuen Wagen ist. Ist Ihr Beitrag fair im Vergleich zu anderen Kfz-Versicherungen? Falls Sie sich hier auf Ihr Glück verlassen, dann zahlen Sie später vielleicht zu viel. Die Alternativen zu prüfen, ist daher sinnvoll.
Alternativen zu Ihrer jetzigen eVB-Nummer
Gute Alternativen finden Sie mit einem Tarifvergleich. Selbst wenn Sie schon eine Kfz-Versicherung beantragt haben, können Sie trotzdem noch von den Vorteilen eines besseren Tarifs profitieren. Sofern Sie bereits online einen Tarif abgeschlossen haben, dann haben Sie immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Ihren Widerruf können Sie mit diesem Widerrufsschreiben geltend machen.
Wenn Sie noch keinen Antrag abgeschlossen haben, dann reicht es aus, wenn Sie Ihre eVB-Nummer einfach nicht benutzen oder eine bereits benutzte eVB-Nummer von der neuen Versicherung mit einer eVB-Ü austauschen lassen.
Was passiert, wenn Sie Ihre eVB-Nummer nicht genutzt haben?
Kfz-Versicherungen stellen Ihnen manchmal auch eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, wenn noch nicht sicher ist, ob Sie Ihr Auto überhaupt anmelden. Nehmen Sie die eVB-Nummer nicht in Anspruch, verliert sie nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch ihre Gültigkeit. Haben Sie den Versicherungscode nicht verwendet, müssen Sie für die Löschung der Nummer also keine weiteren Schritte veranlassen.
Gilt die eVB-Nummer auch rückwirkend?
Der rückwirkende Versicherungsschutz über eine elektronische Versicherungsbestätigung ist bei den meisten Versicherungen nicht möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen bieten manche Versicherungsgesellschaften eine Rückdatierung für wenige Tage an, wenn Sie das Kraftfahrzeug zum Beispiel mit einer eVB-Nummer angemeldet haben und nun die Kfz-Versicherung nach der Zulassung wechseln wollen. Allerdings auch nur dann, wenn das Fahrzeug unfallfrei gefahren ist und Sie die Schadenfreiheit schriftlich bestätigt haben.
Gültigkeit nach der Kfz-Zulassung
Sofern Sie bisher nur die eVB-Nummer bekommen und noch keinen Versicherungsantrag bei Ihrer Kfz-Versicherung eingereicht haben, müssen Sie den Antrag spätestens nach der Kfz-Zulassung abschließen. Geht nämlich kein Antrag bei der Versicherung ein, wird die Deckung über die eVB-Nummer nach einer bestimmten Zeitspanne wieder entzogen. Das hat zur Folge, dass das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug zwangsabmeldet.
Wie lange es bis zur Kündigung der Versicherungsdeckung dauert, ist von der Versicherung abhängig. Im Normalfall ist der Versicherungsschutz über die eVB-Nummer noch mindestens 2 Wochen nach der Zulassung gültig. Manche Kfz-Versicherungen geben allerdings auch eine Frist von bis zu 3 Monaten, um den Antrag nachzureichen.
Mehrere Monate zu warten, ist aber nicht zu empfehlen. Zum einen bleiben Sie dadurch in Unklarheit über Ihren Versicherungsbeitrag. Zum anderen müssen Sie die bereits vergangenen Monate mit einem Schlag nachzahlen. Empfehlenswert ist es deshalb, die Kfz-Versicherung bereits vor der Zulassung zu berechnen und abzuschließen. Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie dann die eVB-Nummer und der Antrag geht direkt an die Versicherung.