Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

Sie benötigen immer eine elektronische Versicherungsbestätigung, wenn Sie ein Kraftfahrzeug neu versichern oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden oder ummelden möchten. Ihre gültige eVB-Nummer müssen Sie dann bei der örtlichen Zulassungsstelle vorzeigen. Je nachdem welche Situation bei Ihnen genau vorliegt, so erhalten Sie den Versicherungsnachweis entweder von ihrer jetzigen oder von einer neuen Versicherungsgesellschaft.

Wofür brauchen Sie die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist ein elektronischer Versicherungsnachweis und zeigt den Zulassungsbehörden, dass Ihr Kraftfahrzeug versichert ist. Den Versicherungscode brauchen Sie deshalb für die folgenden Anlässe:

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Wechsel eines Fahrzeugs
  • Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
  • Umzug / Anschriftenänderung
  • Kennzeichenwechsel / Kennzeichenänderung
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • Wechsel der Versicherung

Die eVB-Nummer bekommen Sie bei einer Kfz-Zulassung von uns sofort online oder wir senden sie bei einem Versicherungswechsel direkt an die Zulassungsstelle.

eVB-Nummer für Kfz-Zulassung oder Versicherungswechsel

Jetzt eVB-Nummer aus über 50 Anbietern sofort online beantragen und günstigen Tarif sichern. Für welches Fahrzeug brauchen Sie die eVB-Nummer?

Fahrzeugkauf und Ummeldung mit Halterwechsel

Nach dem Kauf eines Autos oder Motorrads möchten neue Besitzer die Kfz-Zulassung möglichst zeitnah verwirklichen. Die Versicherungsbestätigungsnummer können Sie vor der Zulassung online bei einer frei wählbaren Kfz-Versicherung anfordern. Aus über 300 Tarifen finden Sie eine günstige Autoversicherung und stellen die eVB-Nummer dann speziell auf den gewünschten Fahrzeughalter aus.

Hatten Sie bereits vorher ein Fahrzeug versichert und möchten Sie das alte Fahrzeug abmelden, können Sie die Schadenfreiheitsklassen Ihrer Vorversicherung problemlos auf Ihren neuen Tarif übertragen. Melden Sie erstmalig ein Auto auf Ihren Namen an, dann haben Sie noch keinen Schadenfreiheitsrabatt. Trotzdem können Sie mit unserem Tarifvergleich eine Sondereinstufung prüfen und Ihr Auto somit günstig versichern.

Umzug mit neuer Halteranschrift

Wenn sich als Fahrzeughalter Ihre Wohnadresse ändert oder gar ein kompletter Umzug in einen anderen Ort ansteht, müssen Sie sich im zuständigen Zulassungsbezirk bei der verantwortlichen Behörde melden. Für die Ummeldung brauchen Sie eine aktuelle eVB-Nummer, die Sie dann bei der neuen Zulassungsbehörde vorzeigen müssen. Ihre bisherigen Kfz-Kennzeichen dürfen Sie in der Regel behalten.

Da bei einem Umzug kein Halterwechsel stattfindet, dürfen Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht wechseln. Ihre elektronische Versicherungsbestätigung müssen Sie also bei Ihrem aktuellen Versicherungsanbieter anfordern. Das funktioniert am schnellsten telefonisch, über Ihren Online-Kundenaccount oder per E-Mail.

Wiederanmeldung stillgelegter Kraftfahrzeuge

Bevor Sie ein abgemeldetes Verkehrsmittel wieder zulassen möchten, müssen Sie prüfen, ob Sie noch bei Ihrem letzten Versicherung gebunden sind. Laut allgemeiner Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug bis zu 18 Monaten nach der Stilllegung weiterhin über eine sogenannte Ruheversicherung beitragsfrei versichert. Melden Sie Ihr Auto, Motorrad, Lkw oder Wohnmobil innerhalb dieses Zeitraums wieder an, kann die Versicherungsgesellschaft auf eine Fortführung des Vertrages bestehen. Es sei denn, Sie haben den Vertrag zwischenzeitlich fristgerecht gekündigt oder Ihre Versicherungsbeiträge wurden erhöht. Sind Sie aber noch an Ihre alte Kfz-Versicherung gebunden, bekommen Sie auch von ihr die elektronische Versicherungsbestätigung.

Ist Ihr Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt, sind Sie an den alten Vertrag nicht mehr gebunden. Somit können Sie die aktuellen Versicherungstarife vergleichen und einen neuen Tarif mit der eVB-Nummer beantragen. Die ausgehändigte elektronische Versicherungsnummer nutzen Sie dann einfach für die Wiederzulassung.

Kfz-Versicherungswechsel

Bei einem Anbieterwechsel zum Ende des Versicherungsjahres braucht die Zulassungsbehörde auch einen neu zu hinterlegenden Versicherungsnachweis. Dafür müssen Sie aber nicht extra zu der Zulassungsstelle fahren und die eVB-Nummer mitteilen. Der elektronische Code wird als eVB-Ü von der neu abgeschlossenen Versicherung automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt und die Zulassungsstelle übermittelt.