Ist eine eVB-Nummer für Sie verbindlich oder bindend?

Wenn Sie eine eVB-Nummer beantragen, müssen Sie sich bereits konkret für eine Versicherung entscheiden. Dieser Kfz-Versicherer gewährleistet dann den Versicherungsschutz ab dem Zulassungstag. Doch ist eine ungebrauchte oder auch gebrauchte eVB-Nummer verbindlich? Sind Sie an die Versicherungsgesellschaft gebunden oder dürfen Sie auch nach der Kfz-Zulassung noch den Versicherer wechseln?

Ist eine nicht genutzte eVB-Nummer verbindlich?

Vielleicht kennen Sie folgende Situation: Eine Versicherung erstellt für Sie eine eVB-Nummer und händigt den Versicherungscode an Sie aus. Kurz darauf wünschen Sie sich aber doch lieber einen besseren Tarif bei einer anderen Versicherung, ohne dass Sie die elektronische Versicherungsbestätigung schon genutzt haben.

Müssen Sie Ihren Wagen jetzt bei der Versicherung versichern, wo Sie die eVB-Nummer geholt haben? Nein, Sie sind zu nichts verpflichtet. Eine ausgehändigte eVB-Nummer ist nicht verbindlich. Sie können Ihr Kraftfahrzeug auch noch woanders versichern und sich eine neue Versicherungsnummer holen. Der bereits erstellte Versicherungscode erlischt automatisch nach Ablauf der Gültigkeit. Auch ein unterschriebener oder online abgeschickter Versicherungsantrag ist bei Nichtnutzung hinfällig.

eVB-Nummer benutzt und trotzdem wechseln?

Daneben gibt es noch den Fall, dass Sie eine eVB-Nummer schon benutzt haben, aber die Versicherung doch nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Die Kfz-Versicherungen werden von den Zulassungsstellen informiert, wenn Fahrzeuge mit deren Zulassungsnummern angemeldet wurden. Versicherungen können also sehen, dass eine eVB-Nummer genutzt wurde.

Haben Sie nach der Kfz-Anmeldung eine günstigere oder bessere Versicherung entdeckt, dürfen Sie auch dann noch den Anbieter wechseln. Die Nutzung der eVB-Nummer ist rechtlich nicht hundertprozentig bindend. Allerdings müssen Sie für den Rücktritt die Widerrufsfrist von 14 Tagen einhalten, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Verpassen Sie den Stichtag, können Sie an die Versicherung gebunden sein. Die Frist beginnt erst nach Erhalt des Versicherungsscheins. Sie können aber bereits vorher kündigen und einen neuen eVB-Code übermitteln lassen.

Wenn Sie noch gar keinen Vertrag abgeschlossen und nur die eVB-Nummer in Anspruch genommen haben, können Sie sofort die elektronische Versicherungsbestätigung austauschen lassen. Sobald der neue Zulassungscode bei der Zulassungsbehörde hinterlegt ist, tritt die neue Versicherung in Kraft. Der bisherige Versicherungsanbieter wird über den Austausch automatisch informiert. Sie sollten der Versicherung aber am besten noch kurz zusätzlich mitteilen, dass ein Vertrag nicht mehr gewünscht ist.